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Wichtiges Urteil
Litauen erkennt Freizügigkeit homosexueller Paare an
Das Verfassungsgericht entschied, dass ein binationales Männer-Paar, das in Dänemark geheiratet hat, in Einwanderungsfragen wie heterosexuelle Eheleute zu behandeln ist.

Teilnehmer des "Baltic Pride" in Vilnius 2016 – der in mehreren Ländern abwechselnd abgehaltene CSD findet in diesem Jahr erneut in der litauischen Hauptstadt statt (Bild: LGL / facebook)
- 12. Januar 2019, 12:01h 3 Min.
Das litauische Verfassungsgericht mit Sitz in Vilnius hat am Freitag erstmals homosexuellen Paaren Rechte zugestanden. Während das Land keine rechtliche Anerkennung schwuler und lesbischer Paare kennt, entschied das Gericht, dass diese bei einer Heirat im Ausland die gleichen Rechte im Einwanderungsrecht genießen wie (heterosexuelle) Eheleute.
Im vorliegenden Fall ging es um ein binationales Paar: Ein Lette hatte seinen weißrussischen Partner in Dänemark geheiratet. Dem Weißrussen wurde aber eine Aufenthaltsgenehmigung in Litauen verweigert, mit der Begründung, dass das Land keine gleichgeschlechtlichen Ehen anerkenne. Da Weißrussland nicht EU-Mitglied ist, gilt für dessen Staatsbürger als Einzelpersonen keine Freizügigkeit innerhalb von EU-Ländern.
Das Gericht erkannte nun in dem Urteil an, dass auch für homosexuelle Paare ein Recht auf Familienzusammenführung existiere – Medienberichten zufolge erklärte das Gericht recht deutlich, dass die Definition von Familie in der Verfassung keine Aussage zum Geschlecht der Beteiligten beinhalte.
Wladimir Simonko von der Lithuanian Gay League sprach von einem "fortschrittlichen Urteil": "Es sendet ein klares Signal an die LGBT-Community und an die Politik." Nun bleibe zu hoffen, dass "die Haltung gegenüber homosexuellen Familien positiver wird".
Kritik der Kirche
Die römisch-katholische Bischofskonferenz von Litauen kritisierte hingegen das Urteil kritisiert. Die Definition von Familie, die hier vom Gericht am Parlament vorbei geändert werde, basiere auf der Ehe und könne nicht separat von ihr und der Verschiedengeschlechtlichkeit von Eheleuten verstanden werden. Fast vier von fünf der rund 2,8 Millionen Litauer gehören der katholischen Kirche an. Laut der Eurobarometer-Umfrage 2015 unterstützten nur 24 Prozent der Bevölkerung die Öffnung der Ehe und 44 Prozent gleiche Rechte für homosexuelle Paare im Rahmen einer Lebenspartnerschaft.
Kurz vor dem Urteil hatte sich Premierminister Saulius Skvernelis vom Bund der Bauern und Grünen dafür ausgesprochen, schwulen und lesbischen Paaren Rechte etwa bei Erbschafts- und Vertretungsfragen zuzugestehen, allerdings ausdrücklich keine Ehe. Diese wird in der litauischen Verfassung und in einem Gesetz als Verbindung aus Mann und Frau definiert.
Dem Parlament liegt seit dem letzten Jahr ein Gesetzentwurf der Grünen vor zur Schaffung einer vor einem Notar zu erklärenden "Zustimmung zum Zusammenleben", mit der sich zwei oder mehr Personen bei Erbschaftsfragen oder Krankenhausbesuchen absichern können sollen. Der Entwurf enthält keine Bestimmungen zum Geschlecht der Personen, betont aber zugleich, dass es sich bei den Verbindungen um keine Familien handle. Die oppositionellen Liberalen, die einen eigenen Gesetzentwurf zur Schaffung von Lebenspartnerschaften für homo- und heterosexuelle Paare einbrachten, nannten diese Pläne nicht ausreichend und diskriminierend.
Die Berichterstattung zum Verfassungsgerichtsurteil aus Vilnius lässt offen, inwieweit sich das Gericht auch auf EU-Recht bezieht. Der Europäische Gerichtshof hatte im letzten Sommer für die Freizügigkeit homosexueller binationaler Paare entschieden, nachdem ihm der rumänische Verfassungsgerichtshof einen Fall eines im Ausland verheirateten Rumänens und Amerikaners vorgelegt hatte (queer.de berichtete). In seiner abschließenden Urteilsbegründung betonte das rumänische Gericht, dass auch homosexuelle Paare als Familie im Sinne der Verfassung zu deuten seien (queer.de berichtete). (nb)














