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Brandenburg

Diskriminierung nicht-binärer Menschen: Verfassungsklage gegen Parité-Gesetz

Mit einem Gesetz zur Aufstellung von gleich vielen Männern und Frauen bei Landtagswahlen hat Brandenburg bundesweit Aufsehen erregt. Die Piraten wollen es vor dem Landesverfassungsgericht kippen.


"Diversität ist natürlich":Transparent der Piratenpartei bei der Wiener Regenbogenparade (Bild: Piratenpartei Wien)
  • 5. Februar 2019, 06:14h 58 2 Min.

Die Brandenburger Piratenpartei will gegen das vom Landtag beschlossene Parité-Gesetz in Kürze beim Landesverfassungsgericht Beschwerde einlegen. Das Gesetz schränke die Organisationsfreiheit der Parteien sowie das passive Wahlrecht ein und diskriminiere nicht-binäre Menschen, sagte der Landesvorsitzende Thomas Bennühr am Montag in Potsdam.

Nach dem bundesweit einmaligen Gesetz müssen die Brandenburger Parteien vom Sommer 2020 an bei Landtagswahlen auf ihren Listen gleich viele Männer und Frauen als Kandidaten aufstellen. Trans Menschen sollen entscheiden, ob sie auf der Männer- oder Frauenliste antreten.

Piraten befürchten Zwang zum Coming-out

Diese Vorschrift missachte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 zum Recht auf eine dritte Geschlechtsoption, erläuterte die Queer-Beauftragte der Piratenpartei, Zoey Matthies. "Die große Errungenschaft dieses Urteils besteht ja darin, dass man sich nicht mehr in dem binären System Mann-Frau festlegen muss." Außerdem könnte dies Menschen, die sich bislang nicht öffentlich zu ihrem Geschlecht bekannt hätten, zum Coming-out zwingen, meinte Matthies.

Die Bedenken zum passiven Wahlrecht erläuterte Bennühr anhand der eigenen Landesliste. "Wir haben acht Kandidaten auf der Liste, aber es haben sich nur zwei Frauen aufstellen lassen", sagte der Landesvorsitzende. "Wenn das neue Gesetz schon in Kraft wäre, hätten wir zwei Männer streichen müssen." Bei der Landtagswahl 2014 war die Partei mit 1,5 Prozent der Zweitstimmen klar an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert.

Die Brandenburger Piraten wollen sich nun Unterstützung von einem Verfassungsrechtler holen. "Dann werden wir zügig Verfassungsbeschwerde einlegen", kündigte Bennühr an.

Auch Junge Liberale kündigten Klage an

Das Parité-Gesetz war in der vergangenen Woche mit der Mehrheit der rot-roten Regierungsfraktionen und der oppositionellen Grünen im Landtag verabschiedet worden und hatte bundesweit Aufsehen erregt. Es soll dafür sorgen, dass Männer und Frauen im Parlament etwa gleich stark vertreten sind. Allerdings sind die Direktmandate von der Regelung ausgenommen. Auch die Jungen Liberalen Brandenburg haben bereits Verfassungsbeschwerde angekündigt. (cw/dpa)

-w-

#1 GronkelAnonym
  • 05.02.2019, 09:48h
  • Da kann ich den Piraten nur viel Erfolg bei ihrer Klage wünschen. Damit dieses unsägliche Gesetz von SPD, Linke und Grüne, dass gegen die Grundordnung unserer Demokratie verstößt, schnellstmöglich wieder Rückgängig gemacht wird.
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#2 Matriarchat-WatchAnonym
  • 05.02.2019, 10:04h
  • Sehr gut, danke Piraten! Die Bestrebungen der Matriarchatszementiererinnen, alles Nicht-Binäre über die Klippe zu schubsen, sind unerträglich. Das Bundesverfassungsgericht hat mit der "dritten Option" gezeigt, in welche Richtung ein modernes Deutschland gehen muss. Da ist so ein binärer Quotenbeschluss rückwärtsgewand.
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#3 Taemin
  • 05.02.2019, 10:24h
  • In meiner Eigenschaft als Wähler würde ich eine Wahl aus Listen, die Parteien zwangsweise mit Leuten bestücken mussten, deren entscheidende Qualifikation ihr Geschlecht ist, nicht mehr als frei empfinden. Gerade in der ehem. DDR sollte man sich besser daran erinnern, dass dort auch früher schon Listen von oben herab und nicht von der Basis erstellt wurden.
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