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Schleswig-Holstein
Streit um sichere Herkunftsstaaten: Dissens in Jamaika-Koalition
CDU und Grüne zeigen im Landtag ihre unterschiedlichen Ansichten beim Thema "sichere Herkunftsstaaten". Koalitionspartner FDP macht einen Kompromissvorschlag, um homosexuelle Flüchtlinge zu schützen.

Der Landtag in Kiel ist sich beim Thema "sichere Herkunftsstaaten" nicht grün (Bild: Sebastian Schack / flickr)
- 14. Februar 2019, 13:15h 3 Min.
Die konträren Positionen der Jamaika-Partner zu einer Ausweitung der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten in Asylverfahren sind am Donnerstag im schleswig-holsteinischen Landtag offen ausgetragen worden. Der CDU-Abgeordnete Claus Christian Claussen warb dafür, Marokko, Tunesien und Algerien sowie Georgien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, um meist aussichtslose Asylverfahren zügiger erledigen zu können. Die Grünen sollten ihre bisherige Ablehnung überdenken.
Dagegen machte die Grünen-Abgeordnete Aminata Touré klar, dass ihre Partei an ihrer Position unverändert festhalte. Touré warnte vor einer Aushöhlung des Asylrechts. In den genannten Staaten würden bestimmte Gruppen wie Homosexuelle verfolgt. Eine Ausweitung sei verfassungsrechtlich und europarechtlich nicht in Einklang zu bringen. Ihr Parteifreund Burkhard Peters betonte, es gebe bereits die Möglichkeit, von vorneherein aussichtslose Asylanträge zu klassifizieren. Insofern sei eine Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsländer nicht notwendig.
Landesinnenminister Hans Joachim Grote (CDU) sagte, er könne die achtbaren Argumente der Grünen nachvollziehen. Er teile sie aber nicht.
Die AfD hatte die Debatte mit einem von allen anderen Parteien am Ende abgelehnten Antrag auf die Tagesordnung des Parlaments gebracht. Darin wurde die Landesregierung aufgefordert, am Freitag im Bundesrat der bereits vom Bundestag beschlossenen Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten um diese vier Länder zuzustimmen. Die Redner der Koalition bekräftigten, sich an den Koalitionsvertrag zu halten und sich bei der Abstimmung im Bundesrat zu enthalten – wie dies bei Meinungsverschiedenheiten vereinbart sei. Eine Enthaltung ist in der Länderkammer gleichbdeutend mit einem "Nein".
FDP schlägt Kompromiss vor
Der FDP-Politiker Jan Marcus Rossa warb dafür, eine gemeinsame Haltung innerhalb der Koalition zu suchen. Eine Möglichkeit wäre, eine abgestufte Einstufung als sicheres Herkunftsland zu schaffen. So könnte beispielsweise für Homosexuelle Algerien wegen Verfolgung als "nicht sicher" klassifiziert werden, wohl aber für alle anderen Gruppen.
LGBTI-Aktivisten hatten die Verleihung des Prädikats "sicher" an die drei Verfolgerstaaten scharf kritisiert, da in allen drei Ländern Haftstrafen auf Homosexualität steht und diese Gesetze auch angewandt werden, zuletzt in Tunesien (queer.de berichtete). Das Land wird auch beschuldigt, Homosexuelle nach wie vor zu foltern (queer.de berichtete). Mit der Anerkennung dieser Verfolgerstaaten als "sicher" würde die Bundesrepublik die Verfolgung legitimieren, so Menschenrechtler. Sie sehen auch die im Regierungsentwurf verankerte Rechtsberatung für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus "sicheren" Ländern als einen Formelkompromiss an, der am Ende kaum reale Auswirkungen haben werde.
Bei der Abstimmung über die sicheren Herkunftsstaaten ist bislang im Bundesrat keine Mehrheit in Sicht, weil Länder mit Regierungsbeteiligung von Grünen und Linken die Neueinstufung ablehnen. Einzig das grün-schwarze Baden-Württemberg will trotz der Homo-Verfolgung in Nordafrika dem Entwurf der Bundesregierung zustimmen (queer.de berichtete). Um eine Mehrheit in der Länderkammer zu erhalten, wäre aber noch die Zustimmung mindestens eines weiteren Landes notwendig. Daher könnte laut "Welt" die für Freitag geplante Abstimmung noch kurzfristig verschoben werden. (dpa/dk)















Dass LGBTI in diesen Staaten verfolgt werden und nicht sicher sind, ist Fakt. Auch wenn Union und SPD das gerne anders darstellen.
Und solange es kein generelles Asylrecht für LGBTI gibt, dass diese von der Klassifizierung als "sichere Herkunftsstaaten" ausnimmt, kann diesem Antrag nicht zugestimmt werden. Das wäre nicht nur unmenschlich, sondern auch ein Verstoß gegen das deutsche Grundgesetz und gegen EU-Recht.