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Sachsen-Anhalt
LSVD kritisiert Parité-Gesetzentwurf
Wie bringt man Geschlechterparität in deutschen Parlamenten und das dritte Geschlecht in Einklang? Ein Entwurf der Linksfraktion in Sachsen-Anhalt wird von LGBTI-Aktivisten als diskriminierend kritisiert.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt berät, ob man ein Parité-Gesetz einführen soll (Bild: Ralf Roletschek / wikipedia)
- 1. März 2019, 14:34h 2 Min.
Der Lesben- und Schwulenverband Sachsen-Anhalt hat Bedenken gegen einen Gesetzentwurf der Linkspartei zur Geschlechtergleichheit bei Landtagswahlen angemeldet. Der Landtag hatte über den Entwurf am Donnerstag debattiert. Das sogenannte Parité-Gesetz sieht vor, dass bei Wahllisten der Parteien gleich viele Männer wie Frauen aufgestellt werden müssen. Nicht-binäre Menschen mit dem neuen Geschlechtseintrag "divers" sollen entscheiden, ob sie auf der Männer- oder Frauenliste antreten.
Zwar sehe der LSVD Geschlechtergleichbehandlung als wichtig an, so Mathias Fangohr, ein Mitglied des LSVD-Landesvorstandes. "Allerdings heißt Parität Gleichstellung und nicht Zweigeschlechtlichkeit", sagte Fangohr. Deshalb fordere sein Verband, dass jede Paritätsgesetzgebung auch gewährleisten müsse, "dass Menschen ohne personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag oder mit dem Eintrag 'divers' sich ebenfalls in einer paritätischen Zusammensetzung der Verfassungsorgane des Landes Sachsen-Anhalt wiederfinden und nicht nur Frauen und Männer".
Anderenfalls wäre das Gesetz "eine verfassungswidrige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts". Die Regelung, dass sich "diverse" Menschen aussuchen sollen, ob sie als Mann oder Frau bei einer Wahl antreten, bezeichnete Fangohr als "völlig kontraproduktiv, da diskriminierend". Er verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner historischen Entscheidung zum Dritten Geschlecht ausdrücklich klargestellt hatte, "dass Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG [Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich] nicht nur Männer und Frauen vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts schützt, sondern auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen".
In Brandenburg droht Klage gegen Parité-Gesetz
Vorreiter beim Parité-Gesetz war Brandenburg: Der Landtag hatte Ende Januar mit den Stimmen der Regierungsfraktion von SPD und Linkspartei sowie den oppositionellen Grünen einen entsprechenden Entwurf beschlossen. Dieser soll allerdings erst nach der nächste Landtagswahl im September 2019 in Kraft treten. Die außerparlamentarische Piratenpartei, in der sich hauptsächlich Männer engagieren, kündigte nach der Verabschiedung eine Klage gegen das Gesetz an. Als ein Grund wurde dabei auch die Diskriminierung nicht-binärer Menschen genannt (queer.de berichtete).
Als ein Anlass für die Notwendigkeit eines Parité-Gesetzes auch auf nationaler Ebene wird oft die Bundestagswahl 2017 genannt, durch die der Frauenanteil unter Bundestagsabgeordneten von 37 auf 30 Prozent schrumpfte. Deutschland liegt damit hinter vielen vergleichbaren Ländern wie Frankreich, den Niederlanden oder den skandinavischen Ländern, sogar in Italien gibt es prozentual mehr Frauen im Parlament von Rom als im Reichstagsgebäude. Innerhalb der Bundestagsfraktionen schwankt der Frauenanteil zwischen elf Prozent (AfD) und 58 Prozent (Grüne). (dk)















Sondern sie sind auch diskriminierend gegenüber Frauen. Genauso wie es diskriminierend ist, wenn eine Frau eine Stelle nicht bekommt, nur weil sie eine Frau ist, genauso diskriminierend ist es, wenn sie die Stelle nur bekommt, weil sie eine Frau ist.
Ja, es ist unbestreitbar, dass Frauen in der Politik und auch in der Wirtschaft diskriminiert werden. Aber Quoten lösen das Problem nicht, sondern schaffen nur eine neue Art der Diskriminierung.