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Frankreich

Kindesmissbrauch vertuscht: Homophober Kardinal erhält Bewährungsstrafe

Der französische Kardinal Philippe Barbarin teilt gerne gegen Schwule und Lesben aus, hielt seine Hand aber offenbar schützend über einen Priester, der Minderjährige misshandelt hatte.


Ein Gericht in Lyon sah es als erwiesen an, dass Philippe Kardinal Barbarin einen Missbrauchstäter schützte (Bild: MEDEF / wikipedia)
  • 7. März 2019, 10:51h 22 2 Min.

Gut eine Woche nach der Verurteilung des australischen Erzbischofs George Pell wegen Kindesmissbrauch muss sich ein weiterer homosexuellenfeindlicher Kardinal der katholischen Kirche vor einem weltlichen Gericht verantworten: Ein Gericht in Lyon verurteilte Philippe Kardinal Barbarin am Donnerstagvormittag zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten, weil er Kindesmissbrauch durch einen Priester vertuscht hatte.

Der Priester hatte sich in den Siebziger- und Achtzigerjahren offenbar an dutzenden Minderjährigen, insbesondere Pfadfindern, sexuell vergangen – er gab einige Taten zu, musste sich aber wegen Verjährung nicht mehr vor Gericht verantworten. Das Bistum soll von den Fällen seit mindestens Anfang der Neunzigerjahre gewusst haben. Bis Herbst 2015 durfte er aber weiterarbeiten, ohne dass die Behörden informiert wurden – und kam dabei auch in Kontakt mit Kindern. Zehn mutmaßliche Missbrauchsopfer des Priesters traten im Prozess als Nebenkläger auf.

Laut der Staatsanwaltschaft hatte Barbarin, der seit 2002 Erzbischof von Lyon ist, von diesen und weiteren Missbrauchsfällen gewusst, aber nichts unternommen. Allerdings hatten die Ankläger am Ende des Prozesses Freispruch beantragt, da ein Teil der Tatbestände verjährt gewesen sei und für andere Tatbestände keine Verantwortung des Kardinals nachgewiesen werden könne. Die Verurteilung kommt daher für Beobachter überraschend.

Der 68-jährige Geistliche hatte bei einer Anhörung im Januar beteuert, keinerlei Informationen über Missbrauchsfälle zurückgehalten zu haben. "Ich habe niemals versucht, diese schrecklichen Taten zu verheimlichen und noch weniger, sie zu decken", behauptete der Erzbischof von Lyon. Barbarins Anwälte kündigten sofort nach der Urteilsverkündigung an, in Berufung zu gehen.

Weitere Vorwürfe verjährt

Vorwürfe gegen Barbarin waren bereits 2016 laut geworden (queer.de berichtete). Damals stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aber nach wenigen Monaten ein, weil die Fälle zu weit in der Vergangenheit gelegen hätten. Der Kardinal hatte damals für Empörung unter Opferverbänden gesorgt, als er bei einer Pressekonferenz sagte, dass die Fälle "Gott sei Dank" verjährt seien.

Barbarin zählte in Frankreich zu den lautstärksten Gegnern der Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben – und sorgte mit apokalyptischen Thesen für Kopfschütteln unter LGBTI-Aktivisten: So behauptete er während der Debatte um die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, dass heiratende Schwule und Lesben zum "Zusammenbruch der Gesellschaft" führen könnten (queer.de berichtete). Er führte in Lyon auch eine politische Demonstration der Organisation "Manif pour tous" (Demo für alle) gegen die Ehe für alle an (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 Religioten-WatchAnonym
  • 07.03.2019, 12:03h
  • Und noch ein Land, das Deutschland zeigt, wie es gehen muss. Schade, dass es Bewährung gab, aber immerhin wurde ein Gerichtsurteil gefällt.

    In Deutschland gehen solche Christen ja immer straffrei aus.
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#2 Simon HAnonym
  • 07.03.2019, 12:05h
  • Auch nach dem jüngsten Gipfel der Kirche ändert sich offenbar gar nichts.

    Die werden sich nie ändern...
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#3 LorenEhemaliges Profil
  • 07.03.2019, 12:09h
  • Unabhängig von diesem Fall, über den ich zu wenig weiß, bin ich momentan der Auffassung, dass die Verjährungsfristen im Zusammenhang mit pädokriminellen Straftaten bei mindestens 50 Jahren festgeschrieben werden sollten (wegen der erheblichen Folgen für die Opfer und wegen der unter Umständen aus diesen Folgen resultierenden späten Auseinandersetzung mit diesen Straftaten und den Täter*innen seitens der Opfer) und das Bewährungsstrafen eher Ausnahme als Regel sein sollten (da die oft lebenslänglichen Folgen dieser Staftaten aus meiner Sicht für die Täter*innen deutlich spürbare Sanktionen rechtfertigen).
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