https://queer.de/?33187
Neue Richtlinie des Justizministeriums
§175: Mehr Opfer sollen entschädigt werden
Ab sofort sollen auch Opfer des Paragrafen 175 entschädigt werden, gegen die "nur" ein Ermittlungsverfahren wegen Homosexualität eingeleitet wurde oder die in U-Haft saßen.

Bundesjustizministerium Katarina Barley (SPD) hält die erst 1994 beendete Verfolgung schwuler Männer in Deutschland für "grobes Unrecht" (Bild: Susie Knoll)
- 13. März 2019, 12:19h 4 Min.
Das Bundesjustizministerium hat am Mittwochmittag Nachbesserungen bei der Entschädigung für Opfer des Unrechtsparagrafen 175 angekündigt. Ab sofort sollen laut einer neuen Richtlinie (PDF) des Ministeriums nicht mehr nur Opfer entschädigt werden können, die bis zur vollständigen Abschaffung des Gesetzes im Jahr 1994 rechtskräftig verurteilt worden waren, sondern auch Personen, gegen die ohne Urteil ermittelt wurde oder die durch die Verfolgung berufliche, wirtschaftliche oder gesundheitliche Nachteile erlitten. "Auch ihre Leben hat Paragraf 175 schwer belastet. Es ist wichtig, dass wir Solidarität und Anerkennung zeigen", so begründete Justizministerin Katarina Barley (SPD) die Entscheidung.
Barley erklärte weiter, dass die Verfolgung Homosexueller aus heutiger Sicht "grobes Unrecht" gewesen sei. "Als Rechtsstaat übernehmen wir dafür heute Verantwortung." Laut dem Justizministerium wurden nach 1945 fast 70.000 Menschen in Ost und West wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt.
/ BMJV_BundDie Verfolgung homosexueller Menschen war aus heutiger Sicht grobes Unrecht. Als Rechtsstaat übernehmen wir dafür Verantwortung. Eine Entschädigung ist nun auch für diejenigen möglich, die verfolgt, aber letztlich nicht verurteilt wurden. #Paragraf175 pic.twitter.com/3vTUFhKFMQ
BM der Justiz und für Verbraucherschutz (@BMJV_Bund) March 13, 2019
|
Das im Juni 2017 beschlossene Gesetz zur Rehabilitierung hatte bislang nur vorgesehen, verurteilten Homosexuellen, deren Partner zum "Tatzeitpunkt" über 16 Jahre alt waren, eine Entschädigung von 3.000 Euro pro Urteil und 1.500 Euro pro angefangenem Jahr des Freiheitsentzugs zukommen zu lassen (queer.de berichtete). An der Alterseinschränkung rüttelt das Ministerium auch in der neuen Richtlinie nicht.
Die bisherigen Einschränkungen führten dazu, dass viele im Nachkriegsdeutschland wegen ihrer Homosexualität verfolgte Männer keinen Anspruch auf Entschädigung hatten. Ein Beispiel ist der bereits von den Nazis verfolgte Wolfgang Lauinger, der in den Fünfzigerjahren monatelang von der "demokratischen" Bundesrepublik Deutschland in Untersuchungshaft gesteckt wurde. Sein Antrag wurde Ende 2017 abgelehnt, weil er nie rechtskräftig verurteilt worden sei (queer.de berichtete). Lauinger zeigte sich geschockt über die "Farce". Kurze Zeit später starb der LGBTI-Aktivist im Alter von 99 Jahren (queer.de berichtete).
500 Euro pro Ermittlungsverfahren, 1.500 Euro für U-Haft
Nach der neuen Richtlinie sollen daher künftig auch weitere Opfer der Strafverfolgung nach Paragraf 175 Anspruch auf Entschädigung haben. Männer, die deshalb in Untersuchungshaft saßen, sollen 1.500 Euro je angefangenes Jahr erlittener Freiheitsberaubung erhalten. Davon unabhängig soll es 500 Euro Entschädigung für jedes gegen eine Person eingeleitete Ermittlungsverfahren geben.
1.500 Euro Entschädigung können laut dem Justizministerium künfitg auch Personen erhalten, die im Zusammenhang mit der damaligen Rechtslage auch ohne konkrete Strafverfolgung "unter außergewöhnlich negativen Beeinträchtigungen zu leiden hatten".
Den Weg zur der Ausweitung der Entschädigung hatte im letzten Herbst der Haushaltausschuss des Bundestags eröffnet (queer.de berichtete). Das Ministerium betonte, dass die Geldleistungen nicht als Schadensersatz zu verstehen seien. Es gehe vor dem Hintergrund einer gesellschaftlichen Solidarität um eine symbolische Anerkennung erlittener Beeinträchtigungen. Betroffene, die bereits zuvor einen Entschädigungsantrag beim Bundesamt für Justiz gestellt hatten, sollen unaufgefordert Post von dort erhalten.
Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS), die sich für eine Ausweitung der Entschädigungen eingesetzt hatte, weist darauf hin, dass sie Betroffene weiterhin unter der bekannten kostenlosen Servicenummer (0800) 175 2017 beraten wird. Die Hotline wird vom Bundesjustizministerium und Bundesfamilienministerium gefördert.

Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren informiert Betroffene zu dem Entschädigungsgesetz und der neuen Richtlinie
Seit Sommer 2017 ist ein Antrag auf Entschädigung für Opfer des Paragrafen 175 möglich. Bislang gab es aber nur einen Bruchteil der von der Bundesregierung erwarteten 5.000 Anträge. Bundesministerin Barley sagte im Januar, sie vermute, dass viele sich "nicht mehr mit diesem besonders bitteren Kapitel" ihres Lebens befassen wollten (queer.de berichtete). (dk)
Update 18.30h: Lob von Grünen und FDP
"Endlich werden mehr Menschen für das Unrecht entschädigt, das ihnen der Staat angetan hat", kommentierte Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik der Bundestagsfraktion der Grünen. "Nach über einem Jahr Druck aus der Opposition hat die Bundesjustizministerin nun eine Richtlinie vorgelegt zur Ausweitung der Entschädigung auch auf nicht verurteilte, aber dennoch geschädigte Betroffene. Das ist auch ein Ergebnis guter Zusammenarbeit über die Fraktionsgrenzen hinweg." Die Entschädigung für Betroffene, die nicht verurteilt wurden, sei wichtig, "weil die staatliche Verfolgung auch ohne Urteil gesellschaftliche Ächtung und massive Beeinträchtigungen und Schäden für die Menschen bedeutet haben. Die Antragstellung und Genehmigung der Entschädigung soll unbürokratisch erfolgen. Ich hoffe sehr, dass sich möglichst viele Menschen, die unter der staatlichen Homosexuellen-Verfolgung gelitten haben, beim Bundesamt für Justiz melden."
Vo einem "guten Ergebnis vertrauensvoller und fraktionsübergreifender Zusammenarbeit" sprach auch Jens Brandenburg, Sprecher für LSBTI der FDP-Bundestagsfraktion. Gemeinsam mit Union, SPD, Grünen und Linken sei "eine pragmatische Lösung für viele Opfer des § 175 gefunden" worden." Die Verfolgung Homosexueller lässt sich durch nichts wiedergutmachen. Wer durch den § 175 unter Ermittlungsverfahren, Untersuchungshaft und beruflichen Folgen gelitten hat, erhält nun zumindest eine finanzielle Entschädigung für das erfahrene Unrecht."















Viel wichtiger als das Geld ist, dass der Staat anerkennt, Unrecht begangen zu haben.