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Antwort auf Kleine Anfrage

"Keine Anrede" – Tipps zum Umgang mit Geschlechtervielfalt

Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg beklagt eine "Rechtsunsicherheit" beim Umgang von Unternehmen mit nicht-binären Menschen. Die rot-rote Landesregierung gibt nun einige Hinweise.


Die CDU-Fraktion im Potsdamer Landtag glaubt, dass viele Unternehmen durch die Einführung einer dritten Geschlechtsoption im Personenstandsrecht verunsichert sind (Bild: ZDF)

Das neue Personenstandsrecht, das eine dritte Geschlechtsoption im Geburtenregister vorsieht, sollte sich nach Ansicht der rot-roten Landesregierung Brandenburgs auch in Anmelde- und Bestellformularen niederschlagen. Neben der Anrede "Frau" oder "Herr" wäre ein weiteres Kästchen "keine Anrede" zum Ankreuzen möglich, heißt es in der Antwort des Sozialministeriums auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion (PDF). Bei den allgemeinen Geschäftsbeziehungen könnten geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet werden.

Die Oppositionspartei beklagte eine "Rechtsunsicherheit", die für Unternehmen bei Diskriminierungsklagen "durchaus existenzbedrohend" sein könne, und wollte von der Landesregierung wissen, wie Mittelstand und Handwerk mit der vom Bundesverfassungsgericht geforderten und vom Bundestag im vergangenen Jahr beschlossenen dritten Geschlechtsoption "divers" umgehen sollen. Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten 2017 entschieden, dass im Geburtenregister ein dritter Geschlechtseintrag möglich sein muss, wenn es weiter abgefragt werden soll. Die bis dahin geltende Regelung, die nur die Optionen "weiblich" oder "männlich" kannte, wurde als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gewertet.

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Keine Empfehlung für Geschäftsbriefe

Auch bei Gesetzestexten und in Verwaltungsschreiben verfolgt die Landesregierung nach Angaben des Ministeriums das Ziel, die Gleichstellung von Frauen, Männern und anderen Geschlechtern sprachlich zum Ausdruck zu bringen. Allerdings gibt die Landesregierung keine Empfehlung für die Begrüßung und Anrede im geschäftlichen Schriftverkehr.

Weder das Bundesverfassungsgericht noch das neue Geburtenregister machten hierzu konkrete Vorgaben. Der Rat für deutsche Rechtschreibung habe lediglich das Recht jener Menschen auf eine angemessene sprachliche Bezeichnung anerkannt, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen. "In Gesellschaft und Rechtsverkehr wird sich ein angemessener Sprachgebrauch erst noch entwickeln müssen", erklärt das Ministerium.

Bislang keine Regelungen für Betriebstoiletten

Auch für Sanitärräume und Arbeitskleidung in Unternehmen gibt es den Angaben zufolge bislang keine Regelungen für intergeschlechtliche Menschen. Nach den geltenden Bestimmungen für Arbeitsstätten muss es Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume getrennt für Männer und Frauen geben. Lediglich Kleinbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten können geschlechtsunabhängige Räume einrichten, die etwa zeitlich getrennt von Frauen und Männern genutzt werden. Kleinbetriebe könnten diese Regelung auch auf intergeschlechtliche Personen ausweiten.

Die Landesregierung werde sich aber für "entsprechende Klarstellungen in den Geschlechterfragen betreffenden Forderungen in Arbeitsschutzgesetzen und -verordnungen" einsetzen, kündigte das Ministerium an. Für die Arbeitskleidung werden Unternehmen Regelungen empfohlen, die eine Diskriminierung nicht-binärer Menschen ausschließen.

Warten auf die Antidiskriminierungsstelle

Stellenausschreibungen sollten nach Ansicht der Landesregierung bei der Berufsbezeichnung den Zusatz (m/w/d) enthalten. Dies werde bereits häufig praktiziert. Die Bezeichnung "d" für "divers" entspreche auch dem Wortlaut des Gesetzes über die Einträge ins Geburtenregister. Denkbar seien aber auch andere geschlechtsneutrale Formulierungen. Im Internet gebe es dazu zahlreiche Vorschläge.

In der Antwort an die CDU verweist das Ministerium auf eine Initiative der Länder, um mehr Klarheit und Rechtssicherheit für Verwaltungen und Wirtschaft zu schaffen. Ende Januar 2019 sei die Antidiskriminierungsstelle des Bundes um Hinweise zu den arbeitsrechtlichen Konsequenzen des Urteils und des Gesetzes gebeten worden. Diese wolle man zunächst abwarten. (cw/dpa)

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#1 marcocharlottenburgAnonym
  • 17.03.2019, 12:28h
  • In der Tat, hier fehlt es noch an einer Anpassung der Schriftsprache. Üblicherweise schreibe ich in Korrespondenz immer Sehr geehrte Frau... / sehr geehrter Herr.... Wie sähe eine Anrede aus, wenn sie geschlechtsneutral formuliert werden sollte.
  • Direktlink »
#2 ServiervorschlagAnonym
#3 Svetlana LAnonym