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Anerkennung der Elternschaft

Barley-Vorstoß zu Regenbogen­familien: LGBTI-Aktivisten fordern mehr

Regenbogenfamilien sollen laut dem Bundesjustizministerium mehr Rechte erhalten. Allerdings geht der Gesetzentwurf Aktivisten nicht weit genug.


Wenn ein lesbischen Paar Nachwuchs bekommt, bekommt es derzeit auch mit der deutschen Bürokratie zu tun (Bild: LSVD)

Die Initiative von Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD), Regenbogenfamilien mehr Rechte einzuräumen, wird von LGBTI-Aktivisten begrüßt, allerdings sei die geplante Reform nicht ausreichend. Die erst vor vier Monaten gegründete Bundesinteressengemeinschaft Regenbogenfamilien-Fachkräfte (BIG RBFF), der LGBTI-Organisationen aus mehreren Bundesländern angehören, stellte daher am Montag eine Liste von Forderungen auf.

Barleys Ministerium hatte vergangene Woche einen Diskussionsentwurf zur Überarbeitung des Abstammungsrechts vorgestellt, der unter anderem vorsieht, dass die Gattin einer Frau, die ein Kind bekommt, unter bestimmten Voraussetzungen bei künstlicher Befruchtung als sogenannte Mit-Mutter anerkannt wird (queer.de berichtete). "Leider bietet […] der nunmehr vorgelegte Entwurf der Justizministerin lediglich Regelungsvorschläge für ärztlich unterstützte künstliche Befruchtungen, eine große Gruppe an Regenbogenfamilien, die ohne ärztliche Unterstützung Familien gründen, bleibt somit unberücksichtigt", erklärte die Interessengemeinschaft.

Drei Voraussetzungen für Anerkennung der Elternschaft

Daher wird in einem ersten Schritt gefordert, die Eltern-Kind-Zuordnung anzupassen. Ein Elternteil solle automatisch als solcher anerkannt werden, wenn eine von drei Voraussetzungen erfüllt sind: Elternteil soll demnach eine Person sein, die ein Kind geboren hat, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der gebärenden Person verheiratet oder verpartnert ist oder die die Elternschaft anerkennt. Bei dieser Einteilung sei "geschlechtsneutrale Sprache anzustreben".

"Rechtliche Absicherung brauchen ebenso die Paare, die eine Behandlung mit Hilfe eines Kinderwunschzentrums nicht wünschen, sowie private Spender, die nicht mit einer Samenbank zusammenarbeiten", so die zweite Forderung der Interessengemeinschaft. Mithilfe eines neuen Rechtsinstruments, einer "Elternschaftsvereinbarung vor Zeugung", sollen die unverheiratete Mutter und der Spender eine rechtsverbindliche Erklärung abgeben können, ob dem genetischen Vater eine Elternrolle zukommen soll oder dem Lebenspartner bzw. der Lebenspartnerin der Mutter.

Mit Anpassungen des Abstammungsrechts an Regenbogenfamilien befasst sich am Montag im Rahmen einer Expertenanhörung auch der Rechtsausschuss des Bundestags. Anlass ist ein bereits im letzten Sommer von den Grünen vorgelegter Gesetzentwurf. (cw)

#1 Bonifatius49Anonym
  • 19.03.2019, 03:36h
  • Gute Fortschritte in dieser Legislaturperiode:

    1. Bereits umgesetzt
    * Ergänzungsgesetz zur Ehe für alle
    * Prep als Kassenleistung (letzte Woche in Zweiter Lesung durch den Bundestag)
    * Ausweitung der 175er Entschädigung auf staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren

    2. Bereits angekündigt
    * Reform des Abstammungsrechtes und Fixierung der künstlichen Befruchtungsregeln im BGB durch Justizministerium
    * Verbot von "Umpolungstherapien" durch Gesundheitsministerium unter Spahn angekündigt.
    * eventuell: gleiche Finanzierungsbeteiligung des Staates bei künstlichen Befruchtungen

    3. Was wird nicht in dieser Legislaturperiode passieren
    * Reform des Artikel 3 Grundgesetz
    * Streichung der "Kirchenklausel" im AGG/längere Fristen im AGG
    * Zulassung der Eizellspende und Erlaubnis der Leihmutterschaft durch Reform des Embryonenschutzgesetz

    --> Sobald das Verbot der "Umpolungstherapien" und die Reform des Abstammungsrechtes durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet ist, dürfte die wichtigste Reform, die immer noch nicht erfolgt ist, die Reform des Embryonenschutzgesetzes und die Zulassung von Leihmutterschaften sein. Es fällt doch schon sehr auf, das gerade verheiratete Männerpaare in den USA/Vereinigtes Königreich sich für Leihmutterschaften oft entscheiden und diese Option besteht in Deutschland leider nicht.
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#2 TheDadProfil
  • 19.03.2019, 12:23hHannover
  • Antwort auf #1 von Bonifatius49
  • ""Es fällt doch schon sehr auf, das gerade verheiratete Männerpaare in den USA/Vereinigtes Königreich sich für Leihmutterschaften oft entscheiden und diese Option besteht in Deutschland leider nicht.""..

    Nenn doch mal die Gründe die dazu führen Nachwuchs nur für ""verheiratete Männerpaare"" oder auch "verheiratete Frauenpaare" zu "denken" ?

    Ist also Deiner Meinung nach Nachwuchs nur möglich in "geordneten Verhältnissen" ?

    Wie "Fünfziger Jahre" ist das denn ?

    Wenn man ein Embryonenschutzgesetz ändert, und das Verbot einer Leihmutterschaft abschaffen will, dann muß man auch Nachwuchs NEU denken, und das dann FÜR ALLE ermöglichen..
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