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Evangelische Kirche Württemberg

Landessynode ringt um Kompromiss bei Segnung gleich­geschlechtlicher Paare

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist bei der Akzeptanz von Homo-Paaren Schlusslicht in Deutschland. Bei einer Versammlung soll diese Diskriminierung nach dem Willen liberaler Mitglieder zumindest etwas verkleinert werden.


Die evangelische Kirche in Württemberg erlaubt derzeit weder eine Trauung noch eine öffentliche Segnung von Homo-Paaren (Bild: Rüdiger Stehn / flickr)

  • 20. März 2019, 15:39h 6 2 Min.

Während in einigen anderen Landeskirchen mit der sogenannten Trauung für alle homosexuelle Paare heterosexuellen praktisch gleichgestellt sind, streiten Mitglieder der Evangelischen Landeskirche in Württemberg um deren Segnung. Der Konflikt zwischen liberalen Flügeln der Kirche und vor allem Evangelikalen schwelt seit langem. Am Samstag will die Synode als Kirchenparlament in Stuttgart über einen Gesetzentwurf abstimmen, der einzelnen Gemeinden öffentliche Segnungen ermöglichen soll.

2017 war der Vorstoß gescheitert, diese Segnungen landeskirchenweit als Amtshandlung einzuführen (queer.de berichtete). Die erforderliche Zweidrittelmehrheit in der Landessynode wurde um zwei Stimmen verfehlt. Auf dieser Grundlage hätte jeder Kirchengemeinderat selbst entscheiden können, ob in der Gemeinde gleichgeschlechtliche Paare gesegnet werden. In dem neuen Gesetzentwurf soll nur ein Teil der Kirchengemeinden ihre Gottesdienstordnungen auf Wunsch entsprechend ändern dürfen.

Trauung für gleichgeschlechtliche Paare weiterhin tabu

In jedem Fall wird die Segnung in Württemberg nicht mit einer Trauung zwischen Mann und Frau gleichgestellt werden – anders als beispielsweise bei der Landeskirche Baden, die 2016 die Trauung für homosexuelle Paare legalisierte (queer.de berichtete). Auch in den Landeskirchen Oldenburg oder Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz können homosexuelle Paare in einem Gottesdienst getraut werden. In anderen Landeskirchen sind Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare im öffentlichen Gottesdienst möglich. In Württemberg gibt es dagegen Segnungen bislang höchstens heimlich im kleinen Rahmen und ohne Kirchengeläut.

Sollte das Gesetz in Kraft treten, sich aber mehr als ein Viertel der evangelischen Gemeinden in Württemberg für eine öffentliche Segnung aussprechen, wäre laut dem Gesetz eine landeskirchenweite Regelung nötig. Dann müsste sich die Synode erneut beraten – und mit Zweidrittel-Mehrheit beschließen. So sieht es die Verfassung vor. Derzeit gibt es in der Landeskirche rund 1.300 Gemeinden – einem Viertel entsprechen 325 Gemeinden. Für Segnungsgottesdienste offen erklärten sich nach Angaben der Landeskirche derzeit etwa 90 Gemeinden.

Der neue Gesetzentwurf sieht auch die Möglichkeit eines öffentlichen Segnungsgottesdienstes für Menschen des dritten Geschlechts vor, die also weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören.

Die Frühjahrstagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode beginnt am Donnerstag. In einer ersten Lesung wird das Gesetz am Freitag behandelt. Ein Entscheidung wird es erst am Samstag geben. (dpa/cw)

#1 TimonAnonym
  • 20.03.2019, 17:12h
  • Es geht nicht um "Kompromisse", sondern um 100% Gleichstellung. Alles was nicht 100% Gleichzellung ist, ist Diskrininierung. Nur halt ein bisschen weniger Diskrininierung,, aber weiterhin Diskriminierung.
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#2 Homonklin44Profil
  • 21.03.2019, 08:24hTauroa Point
  • Hm ja, man darf nicht vergessen, dass es für Anhänger dieser Religion wohl selbstverständlich ist, mit Diskriminierung zu leben, und die spirituelle Verortung anscheinend wichtiger ist, als das.
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#3 Bonifatius49Anonym
  • 21.03.2019, 11:15h
  • Antwort auf #2 von Homonklin44
  • Gut das mittlerweile acht von 20 Landeskirchen der EKD reguläre kirchliche Trauungen erlaubt haben.

    Auch in den lutherischen skandinavischen Staaten in Schweden, in Norwegen, in Dänemark sowie in Island ist dies der Fall oder auch in der Anglikanischen Kirche in Schottland sowie der Reformierten Church in Scotland oder auch in der Reformierten Kirche in Österreich, usw.
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