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Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung

Bewährungsstrafen nach Hetzjagd auf Homo­sexuelle

Vorbestrafte Neonazis griffen vor vier Jahren im Saarland ein schwules Paar an, beleidigten und verfolgten es – vor dem Amtsgericht Merzig kamen sie milde davon.


Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Bild: Emmanuel Huybrechts / flickr)
  • 22. März 2019, 06:16h 35 2 Min.

Das Amtsgericht Merzig hat am Dienstag zwei 32-jährige Männer wegen einer Hetzjagd auf ein schwules Paar zu milden Strafen verurteilt. Die beiden vorbestraften Gewalttäter aus der rechtsextremen Szene kamen nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" mit Freiheitsstrafen von unter einem Jahr auf Bewährung, jeweils 400 Euro Schmerzensgeld sowie sozialen Arbeitsstunden davon.

Die Tat ereignete sich bereits vor vier Jahren. Das schwule Paar war im Februar 2015 beim Einkaufen im Merziger Kaufland, als es an der Kühltheke von einem der Täter zunächst homophob beleidigt wurde. Der Mann, der eine Bomberjacke mit dem Emblem der Neonazi-Kameradschaft "Sturmdivision Saar" trug, beschimpfte sie unter anderem lautstark als "Schwuchteln" und schrie: "Euch müsste man vergasen". Andere Kunden des Supermarkts bekamen die verbale Attacke mit, schritten jedoch nicht ein.

Flucht vor den Angreifern ohne die Einkäufe

Vor dem Kaufland kam es schließlich zu einer weiteren Konfrontation. Der Neonazi aus Merzig und sein nun eingetroffener Komplize aus Saarlouis verfolgten das schwule Paar zu dessen Auto und beschimpften es weiter. Einer der Männer wurde schließlich von dem Homohasser aus dem Supermarkt gewaltsam gegen den Wagen geschubst. In Panik flüchteten sich die Attackierten in das Auto, ließen den vollen Einkaufswagen auf dem Parkplatz stehen und fuhren davon.

Wie zuvor die Staatsanwältin sprach auch der Richter in seiner Urteilsbegründung von einer Hetzjagd auf das schwule Paar. Zugute hielt er den beiden Angeklagten, dass sie sich während des Prozess bei ihren Opfern entschuldigten. Während der Haupttäter das Urteil wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung akzeptierte, will der zweite Angreifer Berufung einlegen.

Der Prozess musste in den vergangenen Jahren mehrfach verschoben werden, weil Zeugen nicht erschienen waren oder ein psychiatrisches Gutachten zum Zustand des Hauptangeklagten verlangt worden war. Die "Saarbrücker Zeitung" veröffentlichte ein Foto, das die beiden Täter mit verpixeltem Gesicht bei einem Neonazi-Aufmarsch zeigt. (cw)

-w-

#1 Gerlinde24Ehemaliges Profil
  • 22.03.2019, 07:56h
  • Die Neonazis lachen doch über die Urteile, verstehen sie als Bestätigung des eigenen Handelns. So mancher versteckt lebender schwuler Neonazi wird es sich dreimal überlegen, sich bei seinen Kameraden zu outen, und noch brutaler als diese gegen Schwule vorgehen, um nicht der Homosexualität verdächtigt zu werden.
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#2 alter schwedeAnonym
  • 22.03.2019, 08:17h
  • Da fehlt eigentlich nur noch in der richterlichen Begründung für das Urteil, die Passage, daß die beiden Opfer durch ihren Aufenthalt im öffentlichen Raum die beiden Angeklagten beleidigt haben, und dies als Provokation der Angeklagten und deshalb strafmildernd anzusehen ist.
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#3 PatroklosEhemaliges Profil
  • 22.03.2019, 08:27h
  • Das Urteil ist ein Witz! Die beiden Täter sind schon vorbestraft und kommen durch diese Attacka auch noch mit einer Bewährungs- statt einer Haftstrafe davon! Auch wenn sich dieser Abschaum bei den beiden Opfern entschuldigten, hätte ich sie, wenn ich Richter gewesen wäre - zu einer Freiheitsstrafe verdonnert!
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