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Diskriminierung hält an
Evangelische Kirche Württemberg etwas weniger homophob
Die Landessynode stimmte am Samstag mit Zweidrittel-Mehrheit für Segnungsgottesdienste für lesbische und schwule Paare – allerdings nur in maximal einem Viertel der Gemeinden.

Kirchliche Trauungen bleiben in der evangelischen Landeskirche Württemberg weiterhin nur heterosexuellen Paaren vorbehalten (Bild: !Koss / flickr)
- 23. März 2019, 09:49h 2 Min.
Lesbische und schwule Paare dürfen sich zukünftig in öffentlichen Gottesdiensten in einzelnen evangelischen Kirchen in Württemberg segnen lassen. Die Landessynode als Kirchenparlament beschloss am Samstag ein entsprechendes Gesetz. Mit 65 Ja-Stimmen wurde die benötigte Zweidrittel-Mehrheit erreicht; es gab 23 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.
Nach dem neuen Gesetz kann maximal ein Viertel der Kirchengemeinden seine örtliche Gottesdienstordnung ändern. Sollten sich mehr Gemeinden dafür aussprechen, wäre eine landeskirchenweite Regelung nötig. Dazu müsste die Synode erneut beraten und abstimmen. Das Gesetz schließt auch Menschen ein, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören.
Eine weitere Voraussetzung für die Segnung von Lesben und Schwulen ist, dass sich drei Viertel der Pfarrerinnen und Pfarrer der Kirchengemeinde sowie drei Viertel des Kirchengemeinderates dafür ausspricht. Davor muss die Gemeinde in einem Klärungsprozess zu dem Ergebnis kommen, dass die öffentliche Segnung homosexueller Paare ihrem Verständnis nach dem Evangelium nicht widerspricht.
Landesbischof July warb um Zustimmung
Vor der Abstimmung hatte der württembergische Landesbischof Frank Otfried July an die Synode appelliert, dem Gesetz zuzustimmen – "mit dem Blick auf die Einheit unserer Landeskirche und auch im Blick auf die Menschen, um die es geht". Er sagte, das neue Gesetz trage sowohl Befürwortern wie auch Gegnern ein Stück weit Rechnung. "Wir haben letztlich keine einheitliche Antwort gefunden, aber uns bemüht, die Verschiedenheit in dieser Frage so zu ordnen, dass in unserer Landeskirche nebeneinander gelebt werden kann, ohne das Miteinander unter dem Kreuz in Frage zu stellen", so July.
2017 war der Vorstoß gescheitert, Segnungen landeskirchenweit als Amtshandlung einzuführen (queer.de berichtete). Die erforderliche Mehrheit war um zwei Stimmen verfehlt worden.
Die Landeskirche Württemberg war – neben Schaumburg-Lippe – eine der letzten, die gleichgeschlechtlichen Paaren öffentliche Segnungen mit Kirchengeläut verwehrt hatte. Einige Landeskirchen haben die Diskriminierung hingegen beendet und erlauben auch Trauungen von Lesben und Schwulen, zum Beispiel im benachbarten Baden. (cw/dpa)













