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Volksverhetzung

Homo­sexuelle und Muslime "an die Wand stellen": 300 Euro Strafe

Das Amtsgericht Kiel hat einen Mann verurteilt, der bei Facebook hasserfüllt einen Eintrag einer Lokalzeitung kommentiert hatte.


Mit dem Erfolg sozialer Netzwerke hat Justizia (Bild: Emmanuel Huybrechts / flickr)

  • 4. April 2019, 13:23h 9 3 Min.

Ein 29-Jähriger ist am Mittwoch vom Kieler Amtsgericht wegen Volksverhetzung verurteilt worden, nachdem er vor rund zwei Jahren einen hasserfüllten Kommentar im Facebook-Auftritt einer Lokalzeitung hinterlassen hatte. Das berichten die "Kieler Nachrichten" in halbeigener Sache.

Demnach hatte der arbeitslose Maurer auf einen Bericht reagiert, mit dem die Zeitung vermeldete, dass der katholische Schützenverbund BDHS demnächst auch schwule Königspaare oder muslimische Schützen zulassen werde (queer.de berichtete). "Homosexuelle und Muslime muss man an die Wand stellen!!!! Ekelhaft!!!!!!" schrieb der Mann dazu.

Ein KN-Journalist, der vom Gericht als Zeuge gehört wurde, hatte den Eintrag umgehend gesperrt und an die Polizei weitergeleitet. Vor Gericht hatte der Angeklagte geschwiegen und über seinen Verteidiger erklären lassen, dass er nicht der Autor des Kommentars gewesen sei. So habe er kein Facebook-Profil besessen. Der Kommentar war mit einem Profil des Namen des Angeklagten verfasst worden.

Laut KN hielt der Strafrichter Aussagen über einen Identitätsdiebstahl aber für unglaubwürdig, gegen den Angeklagten sprächen angeforderte Dokumente von Facebook und des Internet-Anbieters des Mannes sowie dessen drei Vorstrafen wegen Diebstahls und Körperverletzung. Das Gericht verhängte gegen den Hartz-IV-Empfänger eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro.

Urteile häufen sich

Volksverhetzung kann nach dem Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Bei homophoben Äußerungen kam es in Deutschland bislang aber nur selten und oft nur in besonders extremen Fällen zu Verurteilungen – in den letzten Jahren wurden aber mehr Verurteilungen bekannt. Im Dezember 2016 wurde etwa ein Handwerker aus Pöcking, der Schwule "nach Dachau schicken" wollte, vom Amtsgericht Starnberg zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verdonnert. Für den Spruch "Vergasen muss man die!" unter dem Bild eines schwulen Paares musste ein 26-jähriger Hannoveraner 2017 1.800 Euro zahlen.

Eine "Reichsbürgerin", die der Meinung war, dass jeder Homosexuelle "abgeschlachtet" gehöre, musste Mitte März 2018 1.800 Euro zahlen. Im selben Monat akzeptierte ein 74-jähriger Ulmer, der Lesben und Schwule als "unfruchtbares degeneriertes Fallobst der Gesellschaft" bezeichnet hatte, einen Strafbefehl über 500 Euro, um einer Verurteilung zu entgehen. Im letzten August verhängte das Amtsgericht Pforzheim gegen einen 31-Jährigen eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro, weil er Schwule und Lesben als "Missgeburten" und "Pack" bezeichnet hatte, die man nicht vor der Haustür haben wolle.

Im letzten Februar war auch der AfD-Politiker und fraktionslose Berliner Abgeordnete Kay Nerstheimer zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro verurteilt worden, weil er Schwule und Lesben in mehreren Facebook-Kommentaren als "genetisch degeneriert", "widernatürlich" und "unnormal" bezeichnet hatte. Im letzten Herbst lehnte die Staatsanwaltschaft Gera zugleich Ermittlungen gegen den thüringischen AfD-Landtagsabgeordneten Thomas Rudy ab, nachdem er bei Facebook mehrere transfeindliche Postings veröffentlicht hatte (queer.de berichtete).

-w-

#1 Simon HAnonym
  • 04.04.2019, 16:30h
  • Wieso gibt es für Morddrohungen (egal gegen wen sie sich richten) nur eine Strafe von 300 Euro?

    Auch wenn der Täter arbeitslos ist, hätte die Strafe höher ausfallen können und dann Ratenzahlung oder Abarbeiten im sozialen Bereich ermöglicht werden können...
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#2 AltoAnonym
  • 04.04.2019, 17:54h
  • Antwort auf #1 von Simon H
  • der Täter ist H4er, da ist 300 Euro schon eine Menge für ihn.
    Ich persönlich halte von Geldstrafen aber gar nichts, ich finde es besser, wenn er z.B. ein Monat für eine LGBT oder islam. Einrichtung arbeiten müsste (z.B. rasen mähen oder so). Da wäre der Lerneffekt viel größer. So lernt er nur, dass er das nächste Mal anonymer sein muss
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#3 alter schwedeAnonym
  • 04.04.2019, 18:20h
  • Na das hat aber richtig Aua gemacht. Da fehlt eigentlich nur noch in der Urteilsbegründung, daß sich der Angeklagte durch die mögliche Ernennung von Homosexuellen zu schwulen Königspaaren verständlicherweise provoziert gefühlt hat und deshalb Nachsicht zu üben ist.

    Das kommt einem alles sehr bekannt vor.
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