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Personenstandsrecht

Nur sehr wenige Anträge: Geschlecht "divers" kaum genutzt

Das Interesse an der dritten Geschlechtsoption hält sich in Grenzen, zeigen erste Zahlen aus den Ländern. In Schleswig-Holstein gab es weder einen Änderungswunsch eines Erwachsenen noch die Meldung eines Babys.


Im Rahmen der "Aktion Standesamt 2018" wurde im Oktober vergeblich für eine weitergehende Reform des Personenstandsrechts gekämpft (Bild: AktionStandesamt2018 / twitter)

  • 7. April 2019, 06:49h 50 2 Min.

Im Geburtenregister kann seit dem 1. Januar neben "männlich" und "weiblich" auch "divers" eingetragen werden – doch diese Möglichkeit wurde bislang kaum genutzt, ergaben Umfragen der Nachrichtenagentur dpa in mehreren Bundesländern. So hat in Standesämtern in Schleswig-Holstein weder ein Erwachsener einen entsprechenden Antrag gestellt noch wurden Neugeborene als divers gemeldet.

In den Standesämtern von Hamburg sind bisher zwei Anträge auf Nutzung der dritten Geschlechtsoption eingegangen. Bei den Vorgängen in den Standesämtern Altona und Nord handelte es sich nach Behördenangaben um Erwachsene, die eine Änderung wünschten.

Ähnlich sieht es in Baden-Württemberg aus: Bei den Standesämtern in Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg und Ulm liegen bisher keine Anträge vor. Lediglich in Stuttgart und Mannheim wurde jeweils ein Antrag gestellt, in beiden Fällen von männlich auf divers.

In Bayern belegt Nürnberg mit fünf Antragen den Spitzenplatz. In Regensburg gibt es bisher drei entsprechende Anträge, in München sind es lediglich zwei. In Augsburg Würzburg, Fürth, Bamberg und Ingolstadt dagegen wurde das Geschlecht divers bisher nicht für Erwachsene ins Geburtsregister eingetragen. Den Standesämtern zufolge wurde noch kein Neugeborenes unter divers registriert.

Geringes Interesse gibt es auch in Nordrhein-Westfalen: In Köln liegen nach Angaben des Standesamtes bislang sechs Anträge vor. In Essen gibt es bislang zwei entsprechende Vorgänge, in Düsseldorf und Dortmund noch keine. Auch in Münster wurde das Geschlecht divers noch nicht ins Geburtenregister eingetragen.

Änderung des Geschlechts nur mit ärztlichem Attest

Der Bundestag hatte die Einführung einer dritten Geschlechtsoption Mitte Dezember beschlossen (queer.de berichtete). Damit setzte das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem November 2017 um. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet (queer.de berichtete).

Die Reform der großen Koalition stand von Anfang an in der Kritik von LGBTI-Verbänden sowie FDP, Linken und Grünen, weil eine Änderung im Geburtenregister auf Drängen der Union an die Vorlage eines ärztlichen Attests geknüpft wird (queer.de berichtete). Diese Regelung wurde in den Ausschussberatungen nur leicht abgeschwächt. Danach soll nun in wenigen Ausnahmefällen auch eine eidesstattliche Versicherung der Betroffenen ausreichend sein. (cw/dpa)

-w-

#1 DominikAnonym
  • 07.04.2019, 09:08h
  • Wenn alle Antragssteller im gesamten Bundesgebiet sich treffen würden, bliebe selbst der Gesellschaftsraum einer Dorfkneipe noch halbleer.

    Ich weiß, ich bin ein ganz böser Realist. Aber eben auch Realist. :)
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#2 Taemin
  • 07.04.2019, 10:17h
  • Antwort auf #1 von Dominik
  • Angesichts der Neigung von Eltern und Ärzten, ein Geschlecht festzulegen und wenn "nötig" herbeizuoperieren, kann das nicht verwundern. Abgesehen davon: Ein Grundrecht ist nicht abhängig von der Zahl seiner Träger. Und: Wie viele Schwule haben sich in den 30er, 40er oder 50er Jahren vor einer staatlichen Behörde geoutet? Gab es deshalb keine in Deutschland?
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#3 PatroklosEhemaliges Profil
  • 07.04.2019, 10:41h
  • Das ist wirklich sehr dürftig - oder besser gesagt - übersichtlich.
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