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Direkte Demokratie

Schweiz: Gleich zwei Volksentscheide gegen Homo­sexuelle

Evangelikale machen gegen ein Antidiskriminierungsgesetz mobil. Nahezu gleichzeitig ordnet ein Gericht an, eine früheres Referendum zu wiederholen. Beide richten sich gegen Schwule und Lesben.


Die Kampagne von Pink Cross zum Volksentscheid über den Ehe-Begriff (Bild: Pink Cross / Ida Schmieder)

  • 11. April 2019, 11:56h 14 3 Min.

Mit zwei Volksentscheiden sollen die Menschen in der Schweiz über die Rechte von Lesben und Schwulen abstimmen. Beide Referenden sind gegen die Gleichstellung Homosexueller gerichtet. Derzeit wirbt ein evangelikales Bündnis dafür, mit einer Abstimmung die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm abzulehnen. Die Ergänzung des Antidiskriminierungsgesetzes sieht vor, Aufrufe zu Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe zu stellen.

Die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU), die Junge SVP und die Schweizerische Evangelische Allianz (Sea.Res) haben zusammen über 70.000 Unterschriften gesammelt. Am Mittwoch übergaben sie die Unterschriften, damit wird es zur Abstimmung kommen. Ihr Referendumskomitee heißt "Nein zu diesem Zensurgesetz". Die Fundamentalisten von Sea.Res sagen auf ihrer Webseite, sie hätten Bedenken, dass die vom Parlament beschlossene Erweiterung der Rassismus-Strafnorm die Meinungsfreiheit unnötig einschränke. Darüber berichtet das Portal ref.ch. Schon im Januar hatte die EDU angekündigt, gegen das Gesetz vorgehen zu wollen (queer.de berichtete).

Die Fundis befürchten, dass Pfarrer*innen künftig "kritische Einschätzungen zu Homosexualität oder Bisexualität" verboten werden könne. "Es gibt eine bedenkliche Entwicklung", sagt Marc Jost, Generalsekretär der evangelikalen Organisation, gegenüber ref.ch. "In England beispielsweise gilt eine Rede als Hassrede, wenn sie durch das Opfer als solche wahrgenommen wird. Also nicht eine allgemeine Wahrnehmung führt zum Urteil. Hier sehen wir Risiken."

Innerhalb der schweizerischen Kirche werde diese homophobe Position scharf kritisiert. "Jetzt, wo dieses Gesetz da ist, finde ich es in höchstem Maße unchristlich, das Referendum dagegen zu unterstützen", sagt Michel Müller, Kirchenratspräsident der Reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, dem Nachrichtenportal.

Zweites Referendum will Ehe für alle verbieten

Das andere Referendum wird eine Wiederholung der gescheiterten Abstimmung zur sogenannten Heiratsstrafe sein. Das Bundesgericht entschied am Mittwoch, dass der Volksentscheid aus dem Jahr 2016 wiederholt werden müsse. Die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) hatte eine Beschwerde eingelegt und Recht bekommen. Sie hatte argumentiert, dass das Volk falsch über die Zahl betroffener Menschen informiert wurde.

Die Volksabstimmung über die Heiratsstrafe, die die steuerliche Situation von verheirateten Paaren verbessern sollte, war mit einem Passus verbunden worden, der den Ehebegriff ausschließlich als Verbindung zwischen Mann und Frau in der Verfassung definieren sollte (queer.de berichtete). "Kommt die Initiative nochmals mit Ehebegriff und Heiratsstrafe vors Volk, werden wir wieder mit vollen Kanonen dagegen schießen", verkündete die LGBTI-Organisation Pink Cross nach der Entscheidung.

Ehe für alle könnte trotzdem kommen

Die Dachverbände der homo- und bisexuellen Menschen in der Schweiz verlangen, dass das Parlament die Initiative erneut berät. "Diese Abstimmung einfach so zu wiederholen, wäre ein Fehler", sagt Anna Rosenwasser, Geschäftsleiterin der Lesbenorganisation LOS. "Die CVP muss sich dafür einsetzen, dass über die Heiratsstrafe abgestimmt werden kann, ohne die heterosexuelle Ehe als einzig mögliche Form der Ehe zu verankern."

Die Ehe für alle könnte trotzdem kommen, auf dem parlamentarischen Weg. Im Februar hatte die Rechtskommission im schweizerischen Nationalrat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung erlauben soll (queer.de berichtete). Bislang dürfen sich Schwule und Lesben in der Schweiz nur verpartnern. (cw)

-w-

#1 tychi
  • 11.04.2019, 14:17hIrgendwo im Nirgendwo
  • Die Wiederholung der Abstimmung ist ärgerlich, aber noch ist abzuwarten, in welcher Form die Abstimmung wiederholt wird.

    Selbst die christliche Volkspartei CVP (und deren eher LGBT-kritischer Vorsitzende Pfister) lehnt eine unmittelbare Wiederholung der Abstimmung ab, sondern fordert eine erneute Beratung durch das Parlament. Denn auch das Parlament entschied aufgrund falscher Zahlen. Dieser Prozess müsste also auch wiederholt werden.
    Im Parlament ist bereits eine Gesetzesvorlage in Bearbeitung, welche die steuerliche Heiratsstrafe (von der auch eingetragene Partnerschaften betroffen sind) abschaffen möchte. Es kann also gut sein, dass die CVP ihre Initiave zurückzieht, wenn das entsprechende Gesetz kommt. Ebenso hat das Parlament die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten (zum Beispiel ohne die rückständige Ehe-Definition). Die CVP selbst in in der Frage zur Ehe-für-Alle gespalten, tendenziell aber eher dafür.

    Desweiteren ist verfassungsrechlich umstritten, ob dieser lästige Satz zur Ehe-Definition überhaupt eine rechtliche Wirkung hat, da das Prinzip der Einheit der Materie grob verletzt wird. Er wäre dann eine Unschönheit in der Schweizer-Verfassung, die aber einer Ehe für Alle nicht zu wider laufen muss.

    Nebenbemerkung: Die CVP zählt übrigens zu den Befürwortern des besseren Diskrikinierungsschutzes. Ich hoffe, dass die LGBT-Organisationen es nicht vermasseln und die CVP vorschnell vergraulen. Sie ist nämlich in manchen Fragen durchaus ein guter Partner in LGBT-Fragen und hat einen liberalen Flügel, den man nicht unterschätzen darf.
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#2 schwulenaktivist
  • 11.04.2019, 15:48h
  • Ein Interview mit einer Referendungskomitee-Frau in 10vor10 dieser Woche hat mir den Eindruck vermittelt, dass diese Leute gar nicht genau wissen worum es geht. Die wollen einfach "etwas gegen diese Homosexualität" unternehmen, um sie quasi "einzugrenzen".
    Dass die JungSVP mit den Evangelen ins politische Bett steigt, ist ein Armutszeugnis dieser Jungen und ihrer Erziehung. Amen
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#3 Taemin
  • 11.04.2019, 17:10h
  • Ich bin ein Freund von Volksentscheiden. Solche aber über die Grundrechte von Menschen durchzuführen, verbietet sich von selbst, denn Grundrechte haben alle von Natur aus, und zwar in exakt gleichem Umfange.
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