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Berufungsverhandlung
Homosexuelle "degeneriert": AfD-Politiker erneut wegen Volksverhetzung verurteilt
Der Berliner Abgeordnete Kay Nerstheimer muss eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro zahlen, nachdem er auf Facebook Schwule und Lesben u.a. als "widernatürlich" bezeichnet hatte.

Kay Nerstheimer wurde 2016 als Direktkandidat der AfD für den Wahlkreis Lichtenberg 1 in das Berliner Abgeordnetenhaus gewählt (Bild: Sandro Halank, Wikimedia Commons / wikipedia)
- 17. April 2019, 06:59h 2 Min.
Das Berliner Landgericht hat den AfD-Politiker Kay Nerstheimer nach homofeindlichen Äußerungen auf Facebook wegen Volksverhetzung zur Zahlung von 5.000 Euro verurteilt. Dies berichtete die "Berliner Morgenpost" am Dienstag über die Berufungsverhandlung, die bereits im März stattfand. In erster Instanz war das fraktionslose Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Tiergarten noch zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt worden (queer.de berichtete).
Nerstheimer nahm seine Äußerungen nicht zurück

Der Thread, der von zwei Gerichten als Volksverhetzung gewertet wurde
Nerstheimer hatte im Dezember 2014 mehrere Kommentare auf Facebook veröffentlicht, in denen er Schwule und Lesben als "genetisch degeneriert", "widernatürlich", "unnormal" oder als Fehler der Natur bezeichnet hatte. Er bekräftigte außerdem, dass man Kinder "vor so etwas" schützen müsse. Zudem hatte er bei Facebook mit rassistischen Äußerungen gegen syrische Flüchtlinge ("einfach widerliches Gewürm") polemisiert und dunkelhäutige Menschen als "Bimbos" bezeichnet (queer.de berichtete).
Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten hatte Nerstheimers Anwalt Roland Ulbrich, der zugleich in der AfD Sachsen tätig ist, einen Beweisantrag stellte, dass es eine "vertretbare wissenschaftliche These" sei, dass Homosexualität "widernatürlich" sei (queer.de berichtete), eine solche Diskussion müsse geführt werden und geführt werden dürfen. Nerstheimer sagte, er stehe zu seiner Meinung: "Im Sinne der Biologie ist das nicht, das sagt einem jeder Kaninchenzüchter."
Partei-Ausschlussverfahren seit zweieinhalb Jahren
Die Äußerungen der AfD-Politikers waren wenige Tage nach seiner Wahl in das Abgeordnetenhaus von Berlin bekannt geworden (queer.de berichtete). Die AfD-Führung hatte den Direktkandidaten wenige Tage zuvor noch gegen Vorwürfe des Rechtsextremismus verteidigt: Von seiner Vergangenheit als "Division Leader" der "German Defence League" habe er sich bereits vor deren Nennung in Verfassungsschutzberichten und vor Gründung der AfD distanziert.

Nach Kritik an seiner Hetze hatte Nerstheimer eine "Hexenjagd" gegen ihn beklagt
Nach weiterer Kritik an Nerstheimer ließ die Partei dann verlauten, dass er selbst auf seine Zugehörigkeit zur neu gebildeten Fraktion im Abgeordnetenhaus verzichtet habe (queer.de berichtete). Wenig später wurde wegen parteischädigenden Verhaltens vom Berliner Landesverband ein Parteiausschluss-Verfahren eingeleitet (queer.de berichtete). Es hat allerdings auch zweieinhalb Jahre später zu keinem Ergebnis geführt. Auf Facebook zeigte sich Nerstheimer zwischenzeitlich als Wahlkämpfer an einem Stand der AfD im Berliner Bezirk Hohenschönhausen.
Der Abgeordnete, der wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrug, Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verletzung der Unterhaltspflicht sechsfach vorbestraft ist, will nach Informationen der "Berliner Morgenpost" in Revision gehen. Über die muss jetzt das Berliner Kammergericht entscheiden. (cw)













