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Evangelische Kirche
Pfalz: Landessynode berät über Trauung für alle
Die Evangelische Kirche der Pfalz will die Diskriminierung von lesbischen und schwulen Paaren ein Stück weit beenden, beharrt jedoch auf dem "Gewissensvorbehalt" für homophobe Pfarrer.

Die Evangelische Kirche der Pfalz erlaubt bislang nur Segnungen von lesbischen und schwulen Ehepaaren, aber keine echten Trauungen (Bild: Rüdiger Stehn / flickr)
- 29. April 2019, 05:55h 2 Min.
Zur nächsten Tagung der Landessynode erwartet die Evangelische Kirche der Pfalz ihre 70 Mitglieder vom 22. bis 25. Mai in Speyer. Als "kirchliche Volksvertretung" entscheidet das Gremium in geistlichen, rechtlichen und finanziellen Bereichen der Landeskirche. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. Synodalpräsident ist der Jurist Hermann Lorenz aus Kaiserslautern.
Einer der Punkte, die in Speyer besprochen werden sollen, wird der Gottesdienst bei der Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare sein. "Es geht um eine Anpassung an die staatliche Gesetzeslage", sagte ein Kirchensprecher. Wie heterosxuelle Paare auch, hätten Lesben und Schwule ein Anrecht auf eine kirchliche Trauung.
Sprachlicher Unterschied zwischen Homo- und Heteropaaren
Zwar hatte die Landessynode bereits Ende 2017 beschlossen, dass homosexuelle Paare, die eine Ehe nach staatlichem Recht geschlossen haben oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, Anspruch auf gottesdienstliche Begleitung haben. Allerdings existiert ein sprachlicher Unterschied. So werden Gottesdienste bei Lesben und Schwulen "Trauhandlungen" oder "Segnungen" genannt – nicht "Trauungen" (queer.de berichtete). Dies könnte sich nun ändern.
Über die Tagung hinaus wird wohl Bestand haben, dass Pfarrer einen "Gewissensvorbehalt" geltend machen können, wenn sie den Gottesdienst für gleichgeschlechtliche Paare in ihrer Gemeinde nicht selbst halten wollen. Der Dekan kann dann einen anderen Geistlichen benennen.
Der Evangelischen Kirche der Pfalz gehören rund 515.000 Mitglieder an. Sie erstreckt sich über das Gebiet Pfalz (im Bundesland Rheinland-Pfalz) und Saarpfalz (im Bundesland Saarland). (cw/dpa)















Der "Gewissensvorbehalt" ist eindeutig fortgesetzte Diskriminierung. Anstatt homophobe Hassprediger*innen wor die weltliche Gerichtsbarkeit zu zerren, wo sie hingehören, wird ihnen auch noch ein Gewissen attestiert, das ihre Schafe zu respektieren haben.
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