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Österreich
Conchita als "krank" bezeichnet: Presserat rügt "Kronen Zeitung"
In einem Kommentar in Österreichs größter Boulevardzeitung wurde die ESC-Siegerin als "verhaltensgestört" und "krank" bezeichnet. Das geht nach Ansicht des Presserates zu weit.
- 29. April 2019, 12:43h 3 Min.
Der österreichische Presserat hat einen homophoben Meinungsartikel in der "Kronen Zeitung", der größten Boulevardzeitung des Landes, als Verstoß gegen den Ehrenkodex der Presse gewertet. Autor war der 76-jährige österreichische Journalist Michael Jeannée, der in der Vergangenheit auch Artikel für die deutsche "Bild am Sonntag" abgeliefert hatte. Der in Briefform verfasste Kommentar "Post von Jeannée" mit dem Titel "Liebe Conchita", den die "Kronen Zeitung" am 2. März veröffentlicht hatte, verletzte laut dem Ersten Senat des Presserates die Persönlichkeitsrechte der Dragqueen und Eurovision-Gewinnerin Conchita alias Tom Neuwirth.
Der Kommentar thematisiert Conchitas Kleidung auf dem diejährigen Wiener Opernball, die aus einem weißen, bodenlangen Rock und einem engen, weit ausgeschnittenen Top bestand. Dem Kommentar ist ein Foto der jetzt glatzköpfingen Künstlerin in ihrem Outfit beigefügt.
Nachdem der Autor die Meinung kundtut, dass Conchita "eigentlich einen Frack [hätte] tragen müssen", hält er fest, dass ihm dazu "ohne Anspruch auf Vollständigkeit" Folgendes einfalle: "Absonderlich, ausgefallen, befremdend, bizarr. Eigenartig, exotisch, extravagant, kapriziös. Seltsam, verhaltensgestört, krank. Spektakulär, kurios, bedenklich, Sorge bereitend, irre. Überdreht, verrückt, verstiegen. Phantasmagorisch, absurd, unkonventionell, schräg, spinnig, grenzwertig."
Presserat: Autor greift in die Menschenwürde der Künstlerin ein
Mehrere Leser kritisierten, dass einige dieser Ausdrücke die Menschenwürde von Conchita verletzen würden. Dem stimmte der Presserat zu. Zwar sei bei Kommentaren die Meinungsfreiheit sehr großzügig auszulegen, allerdings gelte auch: "Äußerungen, die die Menschenwürde unmittelbar verletzen, können […] auch in einem Kommentar nicht mit der Presse- und Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden." Nach Auffassung des Senats seien die verwendeten Begriffe "verhaltensgestört" und "krank" geeignet, "in die Menschenwürde der betroffenen Künstlerin einzugreifen". Die Kritik des Autors am öffentlichen Auftritt der Künstlerin am Opernball hätte auch ohne die persönlichkeitsverletzenden Begriffe geäußert werden können, so der Rat.
Konsequenzen wird das Urteil des Gremiums für die "Kronen Zeitung" nicht haben, denn bei Verstößen gegen den Ehrenkodex werden Presseorgane nur gebeten, die Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen. Die bereits oft gerügte "Kronen Zeitung" erkennt das Gremium seit Jarhzehnten als einzige große Zeitung nicht an.

Die "Kronen Zeitung" ist mit einer verkauften Auflage von über 700.000 Exemplaren mit Abstand Österreichs meistgekauftes Boulevardblatt (Bild: Gryffindor / wikipedia)
Bereits vor wenigen Monaten sorgte ein homophober Kommentar in der Zeitung "Die Presse" für Ermittlungen des Presserates: In einem Kommentar hatte der freie Journalist Martin Leidenfrost gegen die Ehe für alle polemisiert und unter anderem geschrieben: "Mich verstört die Willkür, mit der ausgerechnet den Homosexuellen das Los zugefallen ist, die Speerspitze in der Auflehnung des Menschen gegen die Natur abzugeben" (queer.de berichtete).
Zwei Monate nach Erscheinen des Artikels feuerte "Die Presse" den Autor (queer.de berichtete). Auch das "neue deutschland" trennte sich von Leidenfrost (queer.de berichtete). Leidenfrosts Artikel wertete der Presserat später allerdings mit Verweis auf die Meinungsfreiheit nicht als Ethikverstoß (queer.de berichtete). (dk)















