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Kinder von zwei Müttern erhalten Staatsbürgerschaft

Österreich: Verwaltungsgericht stärkt Regenbogen­familien

Das Land Wien verweigerte den Kindern einer Österreicherin, die mit einer Mexikanerin verheiratet ist, die Staatsbürgerschaft. Das war nicht rechtens, befand nun ein Verwaltungsgericht.


Die österreichische Verwaltung stellt Homo-Paaren noch immer mehr Steine in den Weg als Hetero-Paaren (Bild: jamescridland / flickr / by 2.0)
  • 7. Mai 2019, 16:28h 4 3 Min.

Erfolg für eine mexikanisch-österreichische Regenbogenfamilie: Das Verwaltungsgericht Wien erklärte, dass Zwillingskinder einer mit ihrer Ehefrau in Mexiko lebenden Österreicherin das Recht auf den österreichischen Reisepass haben. Das teilte die LGBTI-Organisation Rechtskomitee Lambda, die das Paar anwaltlich vertreten hatte, am Dienstag mit. Die Aktivisten kritisierten, dass in Österreich Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung nach wie vor den Gerichten erkämpft werden müssten.

Der Hintergrund: Die österreichische Klägerin lebt in Mexiko und ist dort rechtskräftig mit einer Mexikanerin verheiratet. Mit Hilfe einer Samenspende gründeten die beiden entsprechend den mexikanischen Gesetzen eine Familie. Die Zwillinge wurden im Dezember 2014 von der mexikanischen Partnerin geboren. In der mexikanischen Geburtsurkunde sind beide Eheparterinnen gemäß den Gesetzen des mittelamerikanischen Landes als Eltern eingetragen. Wenige Wochen nach der Geburt der Kinder, am 1. Januar 2015, wurde in Österreich die automatische gemeinsame Elternschaft von verpartnerten (oder verheirateten) Frauenpaaren für mit Samenspende gezeugten Kindern eingeführt.

Höchstgericht: Österreich muss ausländisches Recht anerkennen

Die frisch gebackenen Eltern gingen davon aus, dass die Kinder automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten werden. Immerhin hatte der Verfassungsgerichtshof bereits vor einigen Jahren – sogar im Falle von in Österreich verbotener Leihmutterschaft – entschieden, dass bei im Ausland mit medizinisch unterstützter Fortpflanzung gezeugten und geborenen Kindern die Elternschaft dieser Kinder sich nicht nach den österreichischen sondern nach den dortigen Gesetzen bestimmt. Ordnungsgemäß beglaubigte Geburtsurkunden sind samt der darin beurkundeten Elternschaft uneingeschränkt anzuerkennen.

Die Familie beantragte daher bei der Wiener Landesregierung die Feststellung, dass die Kinder durch Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft erworben haben. Die Wiener Landesregierung wollte das laut dem Rechtskomitee Lambda offenbar mit allen Mitteln verhindern. Sie gab bei der österreichischen Botschaft Nachforschungen über die Echtheit der mexikanischen Geburtsurkunden in Auftrag, obwohl diese völlig korrekt gemäß den internationalen Vereinbarungen beglaubigt sind. Außerdem habe die Landesregierung, nachdem sich die Echtheit bestätigt hatte, den Antrag einfach liegen gelassen und nicht entschieden.

Verwaltungsgericht: Verweigerung war Diskriminierung Homosexueller

Die Regenbogenfamilie musste daher klagen. Das Wiener Verwaltungsgericht hat nun klargestellt, dass die Kinder die österreichische Staatsbürgerschaft erworben haben (VwG-Wien 26.04.2019, VGW-152/089/4757/2019). Die automatische Elternschaft sei in Österreich zwar erst mit dem 1. Januar 2015 eingeführt worden, es sei aber auch schon davor diskriminierend gewesen, dass Kinder verschiedengeschlechtlicher Ehepaare die Staatsbürgerschaft von beiden Elternteilen erwerben können, die Kinder gleichgeschlechtlicher Ehepaare aber nur von einem. Das Gesetz müsse daher grundrechtskonform ausgelegt werden.

"So erfreulich dieses Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist, so beschämend ist es, dass gleichgeschlechtliche Familien ihre Rechte immer noch Millimeter für Millimeter vor den Gerichten erkämpfen müssen", so kommentierte Dr. Helmut Graupner, der Rechtsanwalt der Familie und Präsident des Rechtskomitees Lambda, die Entscheidung.

Österreich hatte erst am 1. Januar diesen Jahres die Ehe für Schwule und Lesben geöffnet (queer.de berichtete). Grund war eine Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichts, das das Ehe-Verbot für Homo-Paare als unzulässige Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ansah (queer.de berichtete). Selbst die neue LGBTI-feindliche Bundesregierung aus christsozialer Volkspartei und den rechtspopulistischen Freiheitlichen konnte die Ehe-Öffnung nicht mehr verhindern, obgleich insbesondere FPÖ-Politiker mit der Entscheidung haderten (queer.de berichtete). (pm/dk)

#1 PetterAnonym
  • 07.05.2019, 18:31h
  • Dass das Kind einer österreichischen Mutter plötzlich nicht die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen soll, ist ein lupenreines Beispiel für Diskriminierung.

    Es ist ein Armutszeugnis für ein Land, wenn eine bestimmte Bevölkerungsgruppe ihr zustehende Rechte immer erst vor Gericht erstreiten muss. Dann muss es offenbar einen Politikwechsel geben.
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#2 PatroklosEhemaliges Profil
  • 07.05.2019, 21:06h
  • "Die Wiener Landesregierung wollte das laut dem Rechtskomitee Lambda offenbar mit allen Mitteln verhindern."

    Die Zwillinge kamen 2014 zur Welt und Wien hatte zum damaligen Zeitpunkt regierte die SPÖ mit den Grünen in der österreichischen Hauptstadt und bei einer Koalition aus ÖVP und FPÖ wäre das eher nachvollziehbar als bei der jetztigen Konstellation.
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#3 Sabelmann
  • 07.05.2019, 23:29h
  • Antwort auf #2 von Patroklos
  • Das ist der springende Punkt!
    Ist die "Unterstützung" für "unsere" Sache...welche immer wieder herausposaunt wird(Von SPÖ UND Grünen) einfach nur Heuchelei?Hmmm....ist wohl so!
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