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Eingriff ins Persönlichkeitsrecht
Prokop zum Fall Semenya: Sport steckt im Dilemma
Staatliche Gerichte werden abschließend über die umstrittenen Testosterongrenzen für Leichtathletinnen urteilen, vermutet der ehemalige Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbands, Clemens Prokop.

Leichtathletik-Ass Caster Semenya soll nach dem Willen des Weltleichathletikverbandes künftig nur noch mit Medikamenten im Blut bei Rennen antreten dürfen (Bild: Chell Hill / wikipedia)
- 11. Mai 2019, 04:49h 2 Min.
Der frühere Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbands, Clemens Prokop, hält es für möglich, dass die Justiz noch in den Fall der Läuferin Caster Semenya eingreift. "Warten wir mal ab, ob nicht noch staatliche Gerichte angerufen werden, die in diesem Fall einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sehen", sagte der Direktor des Regensburger Amtsgerichts im Interview der "Mittelbayerischen Zeitung" (Samstag-Ausgabe). Der Fall zeige beispielhaft, "dass der Sport bei der Abgrenzung von Männern und Frauen in einem Dilemma steckt".
Nach einem Urteil des Internationalen Sportschiedsgerichts konnte die IAAF eine Regel in Kraft setzen, nach der intergeschlechtliche Frauen wie die südafrikanische 800-Meter-Olympiasiegerin Semenya nur ein Startrecht erhalten, wenn sie ihren Hormonwert unter ein Limit von fünf Nanomol pro Liter Blut senken (queer.de berichtete).
Gegen dritte Sportkategorie für diverse Menschen
Prokop hält nichts davon, eigene Wettbewerbe für intergeschlechtliche Menschen auszutragen. "Das dritte Geschlecht macht etwa 0,2 bis 0,5 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Wettkämpfe mit einer Mindestteilnehmerzahl auszurichten, kommt also kaum in Betracht", sagte der 62-Jährige. Er schlug vor, gemeinsame Wettkämpfe zu veranstalten, aber eine getrennte Wertung vorzunehmen.
Der Weltärztebund verurteilte die vom Weltverband IAAF verlangte Hormonwert-Senkung bei intergeschlechtlichen Leichtathletinnen als "unethisch" (queer.de berichtete). Semenya hatte bereits erklärt, dass sie eine Hormonbehandlung als Auflage für ihre Teilnahme an Sportevents ablehne (queer.de berichtete). Ihr Verband prüft gerade, ob er gegen die Entscheidung des Sportgerichtshofs Einspruch beim Schweizer Bundesgericht einlegen soll. Auch die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg steht der 28-Jährigen offen. (cw/dpa)















Und ich mir sehr sicher: Das Urteil der CAS wird sofort kassiert. Zu diskriminierend- vorsätzliche Körperverletzung. Musste Usain Bolt sich seine Beine kürzen?