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Eingriff ins Persönlichkeitsrecht

Prokop zum Fall Semenya: Sport steckt im Dilemma

Staatliche Gerichte werden abschließend über die umstrittenen Testosterongrenzen für Leichtathletinnen urteilen, vermutet der ehemalige Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbands, Clemens Prokop.


Leichtathletik-Ass Caster Semenya soll nach dem Willen des Weltleichathletikverbandes künftig nur noch mit Medikamenten im Blut bei Rennen antreten dürfen (Bild: Chell Hill / wikipedia)

  • 11. Mai 2019, 04:49h 24 2 Min.

Der frühere Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbands, Clemens Prokop, hält es für möglich, dass die Justiz noch in den Fall der Läuferin Caster Semenya eingreift. "Warten wir mal ab, ob nicht noch staatliche Gerichte angerufen werden, die in diesem Fall einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sehen", sagte der Direktor des Regensburger Amtsgerichts im Interview der "Mittelbayerischen Zeitung" (Samstag-Ausgabe). Der Fall zeige beispielhaft, "dass der Sport bei der Abgrenzung von Männern und Frauen in einem Dilemma steckt".

Nach einem Urteil des Internationalen Sportschiedsgerichts konnte die IAAF eine Regel in Kraft setzen, nach der intergeschlechtliche Frauen wie die südafrikanische 800-Meter-Olympiasiegerin Semenya nur ein Startrecht erhalten, wenn sie ihren Hormonwert unter ein Limit von fünf Nanomol pro Liter Blut senken (queer.de berichtete).

Gegen dritte Sportkategorie für diverse Menschen

Prokop hält nichts davon, eigene Wettbewerbe für intergeschlechtliche Menschen auszutragen. "Das dritte Geschlecht macht etwa 0,2 bis 0,5 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Wettkämpfe mit einer Mindestteilnehmerzahl auszurichten, kommt also kaum in Betracht", sagte der 62-Jährige. Er schlug vor, gemeinsame Wettkämpfe zu veranstalten, aber eine getrennte Wertung vorzunehmen.

Der Weltärztebund verurteilte die vom Weltverband IAAF verlangte Hormonwert-Senkung bei intergeschlechtlichen Leichtathletinnen als "unethisch" (queer.de berichtete). Semenya hatte bereits erklärt, dass sie eine Hormonbehandlung als Auflage für ihre Teilnahme an Sportevents ablehne (queer.de berichtete). Ihr Verband prüft gerade, ob er gegen die Entscheidung des Sportgerichtshofs Einspruch beim Schweizer Bundesgericht einlegen soll. Auch die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg steht der 28-Jährigen offen. (cw/dpa)

-w-

#1 MarthaAnonym
  • 11.05.2019, 08:21h
  • Genau da gehört es auch hin, was Grundrechte angeht. Dieser CAS Verein ist mir zwielichtig.

    Und ich mir sehr sicher: Das Urteil der CAS wird sofort kassiert. Zu diskriminierend- vorsätzliche Körperverletzung. Musste Usain Bolt sich seine Beine kürzen?
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#2 PeerAnonym
  • 11.05.2019, 09:08h
  • Dieses "Dilemma" verschuldet der Sport selbst, weil er LGBTI diskriminiert.

    In anderen Bereichen beschwert sich niemand über Unterschiede.

    In der Leichtathletik wird niemand mit langen Beinen ausgeschlossen, weil er Vorteile gegenüber Athleten mit kürzeren Beinen hat. Oder im Basketball werden sogar explizit besonders große Spieler gesucht.

    Aber bei LGBTI werden vermeintlich Vorteile dann plötzlich als "unerlaubter Vorteil" ausgeschlossen. Oder es wird gar verlangt, dass Sportler ihr Blut manipulieren, was sonst streng verboten ist.

    So macht sich der Sport unglaubwürdig und lächerlich und führt sich letztlich selbst ad absurdum.
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#3 Carsten ACAnonym
  • 11.05.2019, 10:54h
  • Antwort auf #1 von Martha
  • Ja, wer von Athleten ernsthaft verlangt, sie mögen sich Menschenversuchen unterwerfen und ihrer Gesundheit schaden, hat offenbar ganz anderes als den Sport im Sinn.
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