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Schweizer Bundesgericht angerufen
Fall Caster Semenya: Südafrika kündigt Berufung gegen CAS-Urteil an
Die Mittelstreckenläuferin mit intersexuellen Anlagen will sich der vom Leichtathletik-Verband geforderten Hormonbehandlung nicht unterziehen. Nun muss ein Schweizer Gericht entscheiden.
- 13. Mai 2019, 12:00h 2 Min.
Südafrikas Leichtathletik-Föderation ASA wird im Streit um die Hormonwerte der Olympiasiegerin Caster Semenya beim Schweizer Bundesgericht Berufung gegen die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs CAS einlegen. Das Verfahren solle so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden, zitierte die örtliche Nachrichtenagentur ANA am Montag einen Sprecher des südafrikanischen Sportministeriums. Die Föderation war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Infolge der CAS-Entscheidung vom 1. Mai gilt eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF, die Läufer mit intersexuellen Anlagen verpflichtet, einen Testosterongehalt von 5 Nanomol pro Liter Blut nicht zu überschreiten. Damit soll ein Wettbewerbsvorteil verhindert werden. Um weiterhin bei Rennen antreten zu können, müsste sich die dreimalige 800-Meter-Weltmeisterin Semenya daher einer Hormontherapie unterziehen, um ihre Testosteron-Werte zu senken.
Die 28-jährige Südafrikanerin lehnt eine solche Therapie vehement ab (queer.de berichtete). Sie und ihre Unterstützer haben die Regelung wahlweise als sexistisch oder auch als rassistisch abgelehnt. Der Weltärztebund bezeichnete es zudem als unethisch, gesunde Sportlerinnen zu einer leistungssenkenden Behandlung zu zwingen (queer.de berichtete).
Die Regelung umfasst Frauenrennen zwischen 400 Metern und einer Meile (1.609 Meter). Semenya könnte daher auch auf längere Strecken ausweichen – kürzlich siegte sie bei den südafrikanischen Meisterschaften über 5.000 Meter. (dpa/cw)















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