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Brandenburg
Piraten reichen Beschwerde gegen Parité-Gesetz ein
Das Gesetz zur Geschlechtergleichbehandlung diskriminiert nach Ansicht der Kleinpartei trans Personen. Jetzt muss das Landesverfassungsgericht entscheiden.

Die Piraten glaube, dass sowohl Kleinparteien wie sie selbst als auch trans Personen durch das neue Gesetz benachteiligt werden (Bild: Roland Moriz / flickr)
- 20. Mai 2019, 12:19h 2 Min.
Die Brandenburger Piraten haben beim Landesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Parité-Gesetz eingereicht. Außerdem strebt die Partei eine Klage gegen den Landtag in Potsdam an. Das Gericht bestätigte am Montag den Eingang der entsprechenden Dokumente.
Die Piraten kritisieren, dass das Gesetz die Gestaltungsfreiheit der Parteien einschränke und trans Personen diskriminiere, sagte Beschwerdeführer Thomas Bennühr. Bereits im März hatte die NPD laut Verfassungsgericht Beschwerde gegen das Gesetz eingereicht. Auch die FDP und die AfD erwägen rechtliche Schritte.
Bennühr sieht in dem neuen Gesetz eine Ungleichbehandlung der Geschlechter. Personen des dritten Geschlechts hätten die Möglichkeit, als Mann oder Frau zu kandidieren, während cissexuellen Männern und Frauen nur jeweils eine Möglichkeit offen stünde. Trans Personen müssten sich außerdem entscheiden, ob sie als Frau oder Mann kandidierten – und würden somit diskriminiert.
Für kleinere Parteien stellt das Gesetz laut Bennühr außerdem ein personelles Problem dar: Finden sich nicht genügend Personen der beiden zugelassenen Geschlechter für die Liste, wird diese kürzer.
Piraten wollen kumulieren und panaschieren
Tim Staupendahl, Anwalt der Partei, schlägt eine andere Lösung vor: das Kumulieren und Panaschieren von Stimmen, wie es bei Kommunalwahlen üblich ist. Dadurch können Wähler einzelnen Politikern mehrere Stimmen geben oder diese auf unterschiedliche Listen verteilen.
Das Parité-Gesetz ist Ende Januar mit der Mehrheit der rot-roten Regierungsfraktionen und der oppositionellen Grünen im Landtag verabschiedet worden. Nach dem bundesweit einmaligen Gesetz müssen die Brandenburger Parteien ab Sommer 2020 bei Landtagswahlen auf ihren Listen gleich viele Männer und Frauen aufstellen. Direktmandate sind von der Regelung ausgenommen.
Weltweit haben bislang rund zwei Dutzend Länder bei nationalen Wahlen eine Art Paritätsgesetz mit Geschlechterquoten von mindestens 40 Prozent eingeführt. In der EU gibt es derartige Regelungen derzeit nur in Belgien, Frankreich, Portugal, Spanien und Slowenien. (dpa/dk)















Dennoch sind nichtbinäre und auch manche Trans*Menschen durch dieses Gesetz eingeschränkt, weil man sich eben fest einen Geschlecht zuordnen muss.
Achja, bevor wieder die "alte weiße Männer"-Kommentare kommen. Hier schreibt die nichtbinäre Queer-Themenbeauftragte der Piratenpartei, die diese Klage von Anfang an unterstützt hat ;)