Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?33650

70 Jahre Grundgesetz

Voßkuhle schämt sich für Urteil zum Paragrafen 175

In der ARD-Sendung "Im Namen des Volkes" konfrontiert unser freier Autor Erwin In het Panhuis den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts mit dem Skandalurteil von 1957.


Prof. Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, stellte sich am Montag in Karlsruhe den Fragen des Publikums (Bild: Erwin In het Panhuis)
  • 21. Mai 2019, 07:14h 8 2 Min.

Das Verbot männlicher Homosexualität in Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs steht nicht im Widerspruch zum Grundgesetz – dies urteilte 1957 das Bundesverfassungsgericht. Eine der skandalösesten Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts.

Bei der Aufzeichnung der ARD-Sendung "Im Namen des Volkes – Deutschland fragt zum Grundgesetz" konfrontierte unser freier Autor, Geschichts- und Filmexperte Erwin In het Panhuis, der am Montag als Gast eingeladen war, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle mit dem schwarzen Fleck auf der Karlsruher Weste. Für dieses Urteil müsse man sich "schämen", erklärte der fünfthöchste Amtsträger der Bundesrepublik unter großen Applaus des Publikums.

Weniger konkret antwortete Voßkuhle auf In het Panhuis' Frage, warum die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität noch immer nicht in Artikel 3 des Grundgesetzes geschützt sind. Aber das schaut euch am besten selbst an: Die von Sandra Maischberger und dem ARD-Rechtsexperten Frank Bräutigam moderierte Sendung wird am Mittwochabend um 20.15 Uhr im Ersten ausgestrahlt!

In dem Urteil 1957 hatte das Bundesverfassungsgericht unter anderem festgestellt, dass Paragraf 175 unter anderem nicht gegen das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit verstoße, "da homosexuelle Betätigung gegen das Sittengesetz verstößt und nicht eindeutig festgestellt werden kann, daß jedes öffentliche Interesse an ihrer Bestrafung fehlt". Die Richter entwickelten ein gesetzgeberisches "Bedürfnis nach einem Schutz gegen homosexuelle Verführung" und betonten, dass "das sittliche Empfinden die Homosexualität verurteilt". So sei von großem Gewicht, "dass die öffentliche Religionsgesellschaften, insbesondere die beiden großen christlichen Konfessionen, aus deren Lehren große Teile des Volkes die Maßstäbe für ihr sittliches Verhalten entnehmen, die gleichgeschlechtliche Unzucht als unsittlich verurteilen". (mize)

-w-

#1 AnonymAnonym
  • 21.05.2019, 10:16h
  • Im Namen des Volkes, eben! Im Namen des Gesetzes wäre der § 175 StGB schon damals verfassungswidrig gewesen!

    Warum wurde das Grundgesetz damals denn überhaupt eingeführt?
  • Direktlink »
#2 TheDad
#3 Homonklin44
  • 21.05.2019, 11:58hTauroa Point
  • Dass der das so formuliert ist schon beeindruckend und anerkennenswert. Es hat ja nun lange genug gedauert, bis dieser Paragraph passiv geschaltet wurde, und noch länger, bis er endlich verschwand.
    Die Rehabilitierung der darunter Verfolgten ist ebenso zum Schämen, weil man sie mit lächerlichen Summen praktisck symbolisch abspeist.

    Für Leute, die nicht fernsehen, und nicht streamen können, dürft ihr das aber gern ausführen.
  • Direktlink »