Barley bei einem Wahlkampfauftritt am Montag in München
Der von praktisch allen Verbänden und AktivistInnen komplett abgelehnte Referentenentwurf von Bundesinnen- und justizministerium zur Reform des Transsexuellengesetzes ist am Montag von der mitverantwortlichen Justizministerin Katarina Barley (SPD) verteidigt und quasi als alternativlos dargestellt worden.
Der "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags", das das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 ablösen soll, schafft unter anderem eine Begutachtungspflicht vor der Änderung des rechtlichen Geschlechts ab – ersetzt sie aber in einem weiterhin durchzuführenden gerichtlichen Verfahren durch eine nachzuweisende "qualifizierte Beratung". Letztlich werde am Verfahren wenig geändert und weiter nicht auf Selbstbestimmung gesetzt, kritisierten schockierte Verbände nach der Vorstellung des Entwurfs vor rund zwei Wochen (queer.de berichtete). Für Interexuelle bleibt es bei dem kurz zuvor eingeführten und bereits da kritisierten, ähnlichen aber getrennten Verfahren mit ärztlichen Bescheinigungen. Der Entwurf sei "nicht im Sinne der Menschen, die er direkt betrifft", kritisierte die Gruppe "Dritte Option", sondern sei "eine Fortführung der Diskriminierung und Pathologisierung trans- und intergeschlechtlicher Menschen durch gesetzliche Regelungen."
Nachdem sich Barley in den letzten beiden Wochen nicht von selbst öffentlich zu der Kritik geäußert hatte, trotz zahlreicher Wahlkampf-Postings in sozialen Netzwerken, wurde sie am Montag auf einer Parteiveranstaltung in München von Ann-Kathrin Bürger von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität dazu befragt. Barley betonte, der Themenbereich sei bereits bei den Koalitionsverhandlungen mit der Union, als sie dazu verhandelte, "schwierig" gewesen. So sei es "nicht gelungen", das Transsexuellengesetz in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.
Die SPD, die vor der Bundestagswahl eine "grundsätzliche Novellierung" des Rechts von Trans- und Intersexuellen unter klarer Betonung ihrer Selbstbestimmung versprochen hatte (PDF der LSVD-Wahlprüfsteine), ging die Koalition mit der Union ein; Barley wurde neue Justizministerin. Gegen Ende der letzten Legislaturperiode hatte sie als Familienministerin noch das Positionspapier "Schutz und Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt" veröffentlicht, das zum Abschluss eines mehrjährigen Beratungsvorgangs entsprechende Reformen einfordert (queer.de berichtete). Dem Ministerium lagen dazu Dokumentationen von Fachtagungen mit Experten und Betroffenen sowie zwei Rechtsgutachten vor, die alle auf Selbstbestimmung statt Begutachtung setzen (queer.de berichtete).
Barley: Entweder das oder gar nichts
Zum aktuellen Entwurf meinte Barley in München, sie sei sicher, dass sich "viele Vorbehalte auflösen werden". So seien nun die kritisierten Gutachten weg; Betroffene erhielten stattdessen eine "Beratung", die "zukunftsgerichtet" sei. "Das wird kein Gutachten! Darauf kann man sich verlassen." Es gebe auch "andere Vorschriften, die wir noch verhandeln und die auch noch deutlich besser werden."
Der Punkt sei aber: "Lässt du den Zustand, der schlecht ist, oder machst du ihn besser, ohne dass er wirklich ideal ist?" Sie habe sich mit Betroffenen zusammengesetzt und wisse, "dass ich dafür keinerlei Kredit bekomme von der Community." Aber "in so einer Koalition" wisse man, dass man eine "reine Selbstbestimmung" nicht erreiche. "Dann kannst du halt sagen: Dann lasse ich es halt, kümmer mich nicht. Oder du kannst sagen: Ich versuche, einige Schritte nach vorne zu gehen." Der Entwurf enthalte viele "Verbesserungen", für anderes wolle sie sich noch einsetzen und bitte "um ein bisschen Zeit".
Zum gesamten Entwurf meinte sie aber abschließend: "Wenn dass die Community nicht will, dann lassen wir es auch sein. Dann lassen wir den Zustand, der jetzt ist."
Damit gab die Ministerin die diskriminierende Politik der Union mehr oder weniger als direkte Friss-oder-Stirb-Aufforderung an die Community weiter. Nach queer.de-Informationen hatte sich Barley wenige Tage zuvor bereits mit einigen Trans-Aktivisten getroffen und den Entwurf ebenfalls als Verbesserung verteidigt und quasi alternativlos dargestellt.
Am Mittwoch wurde bekannt, dass Barley noch am Sonntag, dem Tag der Europawahl, als Justizministerin zurücktreten will. So will die SPD-Spitzenkandidatin zur Wahl so schnell wie möglich in die Europapolitik wechseln.
Entwurf nächste Woche im Kabinett?
Nach queer.de-Informationen soll der Gesetzentwurf trotz der einhelligen Kritik am nächsten Mittwoch im Kabinett besprochen und dann auf den Weg ins Parlament gebracht werden. Ursprünglich war das bereits für den Mittwoch der letzten Woche vorgesehen. Aktivisten hatten nach der Verschiebung auf ein Einlenken gehofft (queer.de berichtete).
Vor gut zwei Wochen hatten beide Ministerien nach jahrelanger Debatte überraschend den Gesetzentwurf vorgelegt und an Verbände mit einer Rückmeldungsfrist von praktisch zwei Tagen verschickt (queer.de berichtete). Inzwischen gibt es über 25 Stellungnahmen, die überwiegend umfassend negativ ausgefallen sind.
So beklagte die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität in einer Pressemitteilung (PDF) die "Ignoranz der Ministerien": Der "in Gänze" abzulehnende Gesetzentwurf sei "respektlos" und ein "Fußtritt für die Würde des Menschen". Die Bundesvereinigung Trans* beklagte in einer Stellungnahme (PDF), Trans* Personen werde "nach wie vor das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung verweigert".
SPDqueer, die Vereinigung der LGBTI-Sozialdemokraten, forderte von der eigenen Partei, den "missratenen" Entwurf "rundheraus abzulehnen" (queer.de berichtete). Zwei Petitionen bei openpetition und change.org wollen seit zwei Wochen Druck auf die Politik machen, noch eine ordentliche Reform vorzulegen.
Nach queer.de-Informationen soll der Gesetzentwurf dem Kabinett allerdings weitgehend unverändert vorgelegt werden. Eine neu vorgesehene Regelung, wonach vor Gericht der Ehepartner einer transsexuellen Person anzuhören ist, soll offenbar wieder entfallen. Auch soll die Dokumentation der "qualifizierten Beratung" offenbar weniger Begutachtungs-Charakter als im vorliegenden Entwurf haben. Aus den Verbänden hört man weiter Ablehnung, da die Selbstbestimmung Transsexueller (und auch Intersexueller) weiter nicht umgesetzt werde. Man hoffe nun auf grundlegende Änderungen im Gesetzgebungsverfahren – und auf noch mehr Druck auf die Politik.
Update 16.55h: Kritik von der FDP
"Mit der vollmundigen Ankündigung zur Abschaffung des TSG hat Frau Barley hohe Erwartungen geweckt, die ihr nun auf die Füße fallen. Wie schon bei der Dritten Option knickt die SPD einmal mehr vor Seehofer ein", kommentierte Jens Brandenburg, Sprecher für LSBTI der FDP-Bundestagsfraktion den Auftritt Barleys in München. "Die 'Friss oder stirb'-Ansage der Justizministerin ist eine Erpressung derer, die sich für geschlechtliche Vielfalt und Selbstbestimmung einsetzen. Mit dieser klaren Entschlossenheit sollte sie sich lieber beim Innenminister für die Rechte transsexueller Menschen einsetzen."
Mit dem Entwurf halte die Regierung "an der Gängelung trans- und intergeschlechtlicher Menschen fest", so Brandenburg. "Sie haben kein Misstrauen, sondern Anerkennung und Unterstützung verdient. Über die geschlechtliche Identität eines Menschen kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst."
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