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Landessynode
Pfalz: Evangelische Kirche beschließt Trauung für alle
Eine weitere Landeskirche behandelt hetero- und homosexuelle Paare ab sofort gleich. Nur in Ausnahmefällen dürfe ein Pfarrer noch die Zeremonie aus Gewissensgründen ablehnen.

Die Kirche vertritt rund 500.000 Gläubige in Rheinland-Pfalz und dem Saarland (Bild: Rüdiger Stehn / flickr)
- 22. Mai 2019, 16:17h 2 Min.
Gleichgeschlechtliche Paare haben nun in der Evangelischen Kirche der Pfalz einen Anspruch auf eine kirchliche Trauung, die der für heterosexuelle Paare gleicht. Das habe die in Speyer tagende Landessynode beschlossen, teilte die Kirche am Mittwoch mit.
Mit dem Beschluss sei eine vollständige Gleichstellung in der gottesdienstlichen Begleitung von zwei Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts geschaffen worden, erklärte Oberkirchenrat Manfred Sutter. Die Synode reagiere damit auf die vom Bundestag beschlossene Ehe für alle, die seit Oktober 2017 gilt.
Dem Beschluss der Synode gingen Beratungen voraus, in den Vertreter der Synode, des Evangelischen Gemeinschaftsverbandes Pfalz, der Pfarrvertretung und des Landeskirchenrates eingebunden waren.
Gemeindevorstand kann Trauung nicht mehr ablehnen
Im Unterschied zur bisher geltenden Regelung seien die zuständigen Pfarrer nun verpflichtet, die Trauung vorzunehmen und könnten diese wie die anderen Amtshandlungen Taufe oder Beerdigung nur ausnahmsweise aus Gewissensgründen verweigern, sagte Sutter. Eine Zustimmung des Presbyteriums sei nicht mehr erforderlich.
In der pfälzischen Landeskirche ist seit 2002 für gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, eine gottesdienstliche Begleitung möglich. 2017 beschloss die Synode, eine Art Hochzeit samt Registierung in den Kirchenbüchern zu ermöglichen, die aber nicht "Trauung", sondern "Trauhandlung" hieß (queer.de berichtete). Auch hatte es größere Ausnahmen für Pfarrer und den Vorstand der jeweiligen Kirchengemeinde gegeben, wenn diese aus Gewissensgründen die Zeremonie ablehnen wollten.
Der Evangelischen Kirche der Pfalz gehören rund 515.000 Mitglieder an. Sie erstreckt sich über das Gebiet Pfalz (im Bundesland Rheinland-Pfalz) und Saarpfalz (im Bundesland Saarland). (dpa/cw)














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In weiteren 9 Landeskirchen sind zumindest krichenrechtlich öffentliche Segnungsgottesdienste durch die Synoden erlaubt worden.
Nur die kleine Landeskirche Schaumburg-Lippe ist ohne Beschluss der Synode und in der Landeskirche Anhalt ist nur eine Segnung im nichtöffentlichen Raum erlaubt.