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"Diskriminierender" Entwurf

Weiter Streit um Reform des Trans­sexuellengesetzes

Das Bundeskabinett hat erneut den von LGBTI-Aktivisten verhassten Referentenentwurf zu Trans-Rechten verschoben.


Letzte Woche hatte Justizministerin Barley den Entwurf noch verteidigt, doch auch jetzt gibt es noch keine Einigung in der Großen Koalition (Bild: Susie Knoll)

  • 29. Mai 2019, 15:04h 10 2 Min.

Der Streit um die Reform des völlig veralteten Transsexuellengesetzes aus dem Jahr 1981 dauert an: Am Mittwoch wurde erneut darauf verzichtet, den "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags" ins Bundeskabinett einzubringen. "Der Entwurf hat es nicht ins Kabinett geschafft, weil es noch viele Punkte gibt, die besprochen werden müssen", so zitierte "RP Online" einen Sprecher des Bundesjustizministeriums.

Gleichzeitig veröffentlichte die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) einen Offenen Brief, in dem gefordert wird, den vorliegenden Entwurf zu entsorgen und einen neuen zu erarbeiten. Der Brief wurde von vielen LGBTI-Verbänden und -Aktivisten unterzeichnet, darunter auch von allen queeren Organisationen der im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien, also auch von den Lesben und Schwulen in der Union (LSU) und der Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer).

Gegen "Fremdbestimmung und Pathologisierungen"

"Der vorliegende Gesetzentwurf zur Neuregelung der Geschlechtseintragungen bleibt weit hinter internationalen Standards zurück und widerspricht dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand zu Trans*- und Intergeschlechtlichkeit", heißt es in dem Offenen Brief. Die Aktivisten beklagen, dass weiter "Fremdbestimmung und Pathologisierungen" in dem Entwurf enthalten seien – dies sei immer "unangemessen" und "sogar diskriminierend".

Ein fortschrittlicher Entwurf zur Änderung des Personenstandes und Namensführung müsse aber beispielsweise auf Zwangsberatungen verzichten, so der Offene Brief. Außerdem müsse das Standesamt Ansprechpartner sein und nicht – wie es im Gesetz steht – die Gerichte. "Wir fordern, diesen Entwurf umgehend zurückzuziehen und im Dialog einen neuen Entwurf zu erarbeiten, der die Rechte der betroffenen Menschen angemessen berücksichtigt und dem Selbstverständnis einer freien und gleichberechtigten Gesellschaft entspricht", heißt es abschließend in dem Brief.

Der Entwurf war gemeinsam vom SPD-geführten Justizministerium und dem CSU-geführten Innenministerium erarbeitet worden. Erst vor einer Woche verteidigte die scheidende Justizministerin Katarina Barley (SPD) die Reform und erklärte, mehr sei mit dem Koalitionspartner nicht möglich gewesen. Der Entwurf enthalte viele "Verbesserungen", für anderes wolle sie sich noch einsetzen und bitte "um ein bisschen Zeit" (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 PeerAnonym
  • 29.05.2019, 17:09h
  • Frau Barley von der SPD kann uns ja wieder erpressen, wie vor ein paar Tagen:
    Entweder ihr gebt Euch damit zufrieden oder ihr bekommt gar nichts. (Queer.de berichtete)
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#2 AllieAnonym
  • 29.05.2019, 18:55h
  • Das arme Politiker*innenpack kann einem aber auch leid tun. Ein ganzes Jahr ohne WM oder andere Großveranstaltungen von staatlich subventionierten Sportkonzernen. Wann sollen diese bemitleidenswerten Kreaturen denn ihre unpopulären, menschenverachtenden oder/und grundrechtswidrigen Gesetze verabschieden?

    Sie könnten natürlich auch ein Gesetz machen welches nicht irgendwann - selbstverständlich nach dem Karriereende der alten, entscheidungstragenden Säcke - vom BVerfG zerpflückt werden wird und die Menschenrechte achtet, aber so einfach macht es sich der gemeine Politprofi natürlich nicht. Das Stimmvieh erwartet schließlich Leistung für die dankend zusammengerafften Diäten, Posten und Pensionsansprüche.
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#3 Ana NymAnonym
  • 29.05.2019, 19:53h
  • So, viele Verbesserungen, dann zählen wir mal, Auf Null geht's los:

    +1 : 2 Gutachter gegen 1 Beratungstermin mit Bescheinigung.
    Die Verbesserung ist : es kostet Antragsteller*in weniger wenn nicht die Prozesskosten übernommen werden

    +0 : Amtsgericht vorher, Landes- bzw. Amtsgericht später

    +0 : TSG kommt ins BGB - ähm Verbesserung liegt wo?

    -1 : Ehepartner*innen müssen gehört werden, das ist bisher nicht nötig und ich wüsste nicht wo es geholfen hätte, also dürfte es eher gegen Antragsteller*in einsetzbar sein

    -1 : 3 Jahre Sperrfrist für erneuten Antrag oder für die Rückänderung, bisher gibt es keine, die Rückänderung wird jede* sofort zugestanden.

    Verbesserungen?
    Die Summe ist -1 und somit <0, das bedeutet Verschlechterung.
    Habe ich was Wesentliches vergessen?
    Das neue "Offenbarungsverbot" kommt mir auch schwächer vor.
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