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Streit um Hormonwerte
Caster Semenya zieht vor Schweizer Bundesgericht
Die Athletin mit intersexuellen Anlagen wehrt sich gegen ein Urteil des Sportgerichtshofs, wonach sie nur unter einer Hormontherapie wie bisher an Wettbewerben teilnehmen könne.

Caster Semenya will nicht Hormone einnehmen müssen, um auf ihren Paradedistanzen antreten zu dürfen (Bild: Chell Hill / wikipedia)
- 29. Mai 2019, 19:41h 3 Min.
Südafrikas Leichtathletik-Olympiasiegerin Caster Semenya zieht im Streit um zugelassene Hormonwerte vor das Schweizer Bundesgericht. Dort will sie das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) anfechten, der Anfang Mai zugunsten des Leichtathletik-Weltverbandes (IAAF) entschieden hatte (queer.de berichtete).
Mit einer nach dem Urteil in Kraft getretenen allgemeinen, in der Praxis aber vor allem Semenya betreffenden Regelung verpflichtet die IAAF Läuferinnen, über einen durchgehenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten einen Testosterongehalt von fünf Nanomol pro Liter Blut nicht zu überschreiten. Damit soll ein Wettbewerbsvorteil verhindert werden. Um weiterhin bei Rennen antreten zu können, müsste sich die dreimalige 800-Meter-Weltmeisterin Semenya daher einer Hormontherapie unterziehen, um ihre Testosteron-Werte zu senken. Sie lehnt dies aber ab. Die Regelung umfasst Frauenrennen zwischen 400 Metern und einer Meile (1.609 Meter). Vor wenigen Tagen hatte die 28-Jährige angekündigt, vorerst auf die 3.000-Meter-Strecke auszuweichen (queer.de berichtete).
"Ich bin eine Frau und eine Weltklasse-Athletin. Die IAAF wird mich nicht zu Drogen verpflichten oder daran hindern, die Person zu sein, die ich bin", wird Semenya am Mittwoch in einer Pressemitteilung zitiert. Die 28-Jährige stützt ihren Antrag auf "fundamentale Menschenrechte". Die CAS-Entscheidung billige die Regelungen der IAAF, die unnötige und unerwünschte hormonelle Eingriffe bei Sportlerinnen trotz fehlender medizinischer Protokolle und der unsicheren gesundheitlichen Folgen vorsehe.
Weltärztebund und UN auf Semenyas Seite
Nach dem Urteil hatte der Weltärztebund betont, dass er die Regelung für unethisch und für eine Art "umgekehrten Dopings" halte, an der sich Ärzte ebenso wenig beteiligen dürften wie an Doping. Für die Hormon-Therapie gebe es "keine medizinische Indikation", so Ulrich Montgomery, Präsident des Weltärztebundes WMA. Noch vor der Urteilsverkündung hatte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nation die geplante Regelung in einer Resolution als Verstoß gegen die Menschenrechte kritisiert.
Das dreiköpfige CAS-Gericht in Lausanne hatte als höchste Instanz der Sportgerichtsbarkeit selbst angemerkt, dass die Regelung diskriminierend sei, aber sie in dem Mehrheits-Urteil als "notwendiges, vernünftiges und angemessenes Mittel" verteidigt. Der Leichtathletik-Verband hatte die Maßnahme damit verteidigt, so einen fairen Wettbewerb für möglichst viele Sportlerinnen und Sportler erzielen zu können.
Semenya gilt als bekanntester intergeschlechtlicher Mensch der Welt, auch wenn sich die lesbische Athletin selbst nicht zu dem Thema äußern will. Immer wieder wurde sie von Mitkämpferin wegen eines angeblichen Vorteils kritisiert. Nach ihrer ersten Goldmedaille im 800-Meter-Lauf bei den Leichtathletik-Weltmeisterschaften 2009 in Berlin musste sich Semenya umstrittenen Geschlechtstests unterziehen, deren Ergebnisse jedoch nicht veröffentlicht wurden. Die Mittelstreckenläuferin durfte aber ihre Medaillen behalten und nach einer mehrmonatigen Pause auch wieder bei den Frauen starten.
Bei den Olympischen Sommerspielen 2016 in Rio de Janeiro holte Caster Semenya mit persönlicher Bestleistung und nationalem Rekord von 1:55,28 Minuten erneut eine Goldmedaille im 800-Meter-Lauf. Im Januar 2017 heiratete sie ihre Freundin Violet Raseboya. (nb/dpa)














