Justizsenator Dirk Behrendt hat bereits mehrere Initiativen für LGBTI-Rechte unternommen (Bild: arno)
Die Berliner Landesregierung hat am Dienstag als erstes deutsche Bundesland beschlossen, den Entwurf eines Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) ins Parlament einbringen zu wollen. Mit dem von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) initiierten Gesetz sollen die europäischen Vorgaben im Bereich des Antidiskriminierungsrechts im Berliner Landesrecht umgesetzt werden. Zugleich sollen Bürgerinnen und Bürger mit dem LADG ein Instrument erhalten, mit dem sie die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote durchsetzen können.
"Ziel des LADG ist es, den Schutz vor Diskriminierung zu verbessern und Chancengleichheit herzustellen", sagte Behrendt. Er hoffe, dass Berlin damit Vorbild für andere Länder sein könne. Das LADG soll Schutz bieten vor Diskriminierungen aufgrund rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status.
Lücken im AGG
Grund für die Initiative sind Lücken im 2006 von der Großen Koalition beschlossenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses beschränkt sich nur auf die Bereiche Erwerbstätigkeit und den Privatrechtsverkehr. Ein vergleichbarer Diskriminierungsschutz bei öffentlich-rechtlichem Handeln, z.B. beim staatlichen Bildungswesen, oder bei den Sicherheitsbehörden, fehlt.
Das LADG solle daher bestehende Schutzlücken bei Diskriminierungen schließen und den Betroffenen Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung geben. Außerdem enthält das Gesetz unter anderem eine Beweislasterleichterung und ein Verbandsklagerecht, das bislang auf Bundesebene vor allem von Unionspolitikern verhindert wird (queer.de berichtete). Ebenso sieht das Berliner Landesgesetz eine Ombudsstelle vor. Betroffenen soll so die Möglichkeit gegeben werden, sich bei einem Streit gütlich zu einigen.
Berlin hatte sich zuletzt auch im Bundesrat dafür eingesetzt, den Schutz von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten im Grundgesetz zu verankern. Bislang werden diese Gruppen in Artikel 3 nicht erwähnt. Ein entsprechender Vorstoß scheiterte zuletzt am Widerstand der Union (queer.de berichtete). (pm/dk)
Und wieder mal geht die Initiative von den Grünen aus.
Ich danke den Grünen, dass sie sich immer und immer wieder unermüdlich für LGBTI-Rechte einsetzen.
Danke Grüne.