Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?33790

Gerichtsentscheidung

USA: Erneute Niederlage für homophobe Floristin

Barronelle Stutzman weigerte sich mit Verweis auf ihren christlichen Glauben, einem schwulen Paar Blumen zu verkaufen. Damit verstieß sie laut einem Gericht gegen das Antidiskriminierungsgesetz.


Im konservativen Kanal Fox News Channel durfte Barronelle Stutzman mehrfach ihre Sicht der Dinge schildern (Bild: Screenshot Fox News Channel)

  • 7. Juni 2019, 10:31h 24 2 Min.

Die homophobe Floristin Barronelle Stutzman hat am Donnerstag erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Washington hat seine Entscheidung aus dem Jahr 2017 aufrecht erhalten, dass Stutzman mit ihrer Weigerung, Blumen an ein Homo-Paar zu verkaufen, gegen das regionale Antidiskriminierungsgesetz verstoßen hat.

Der Fall um die überzeugte Christin zieht sich bereits seit sechs Jahren hin: Stutzman, die einen Blumenladen in der Kleinstadt Richland im Südosten des Bundesstaates betreibt, weigerte sich 2013, zwei Männern Blumen zu verkaufen, nachdem sie herausgefunden hatte, dass diese für die Hochzeit des Paares bestimmt waren. Sie sagte den verdutzten Männern, sie könne das Paar wegen ihrer "Beziehung zu Jesus Christus" nicht bedienen. Die beiden Männer waren zuvor zehn Jahre lang Stammkunden in dem Laden gewesen und ihre sexuelle Orientierung hatte ihren Aussagen zufolge nie eine Rolle gespielt. Jetzt argumentierte Stutzman aber, ihr könne als Christin nicht zugemutet werden, mit ihren Blumen eine gleichgeschlechtliche Eheschließung zu "unterstützen".

Vor Gerichten im Westküstenstaat war Stutzman mehrfach abgeblitzt, da der Staat Washington wie die Hälfte der US-Bundesstaaten sexuelle und geschlechtliche Minderheiten vor Diskriminierung beim Zugang zu Dienstleistungen schützt. 2015 verhängte ein Gericht gegen Stutzman wegen Verstoßes gegen dieses Landesgesetz eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Dollar und ordnete an, dass die Floristin künftig niemanden mehr wegen seiner sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität abweisen darf. Stutzman legte jedoch mehrfach Einspruch gegen die Urteile ein. Vergangenes Jahr weigerte sich der Oberste Gerichtshof der USA, über den Fall zu entscheiden (queer.de berichtete).

Stutzman sieht sich als Opfer

Trotz ihrer erneuten Niederlage will Stutzman nicht aufgeben und für ihr Recht kämpfen, sexuelle Minderheiten zu diskriminieren. Sie sieht sich als Opfer von Christenverfolgung: "Die Feindschaft, die mein Heimatstaat mir und meinem Glauben gegenüber gezeigt hat, kann man nicht übersehen. Ich bin zuversichtlich, dass der US-Supreme-Court diesen Standpunkt anerkennt."

Sie macht sich Hoffnung, da die Höchstrichter in Washington, D.C. vergangenes Jahr einem homophoben Konditor Recht gegeben hatten, der keine Torten an Homo-Paaren verkaufen wollte (queer.de berichtete). Dabei handelte es sich aber ausdrücklich nicht um eine Grundsatzentscheidung. Homo-Gegner rechnen sich für die Zukunft allerdings gute Chancen aus, weil Präsident Donald Trump in seiner Amtszeit mit Neil Gorsuch und Brett Kavanaugh zwei erzkonservative Richter an das insgesamt neun Mitglieder zählende Gericht entsandt hatte. (dk)

-w-

#1 Alexander_FAnonym
  • 07.06.2019, 13:31h
  • Eine Runde Mitleid für die arme, verfolgte Blumenfrau! Selbst im tiefsten Süden, wo christliche Lynchmobs noch fröhliche Urständ feiern, ist ihr Glaube nicht sicher.
  • Direktlink »
#2 HirnschmeißerAnonym
  • 07.06.2019, 13:49h
  • Antwort auf #1 von Alexander_F
  • Der Bundesstaat Washington befindet sich nicht im tiefsten Süden, sondern im hohen Nordwesten der USA.

    Im von dir wohl vermuteten Bible Belt sind mittlerweile die Hassbotschaften der Christen so staatsfähig geworden, dass Frauen selbst nach einer Vergewaltigung nicht mehr abtreiben dürfen. So etwas wäre im Staat Washington, in dem diese Blumenchristin ihr Unwesen treiben will, noch undenkbar.
  • Direktlink »
#3 JasperAnonym
  • 07.06.2019, 14:59h
  • Solche Leute verwechseln immer etwas:
    Religionsfreiheit bedeutet, dass man seine eigene Religion leben kann, es bedeutet nicht, andere in ihren Freiheitsrechten einzuschränken.

    Das ergibt sich schon rein logisch:
    Schutz vor eigener Diskriminierung, gibt nicht das Recht zur Diskriminierung anderer, sonst dürften die anderen einen ja auch diskriminieren.
  • Direktlink »

Kommentieren nicht mehr möglich
nach oben
Debatte bei Facebook

Newsletter
  • Unsere Newsletter halten Dich täglich oder wöchentlich über die Nachrichten aus der queeren Welt auf dem Laufenden.
    Email: