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Sachsen
Schwulen getötet: Haftstrafen für drei Männer
Drei Rechtsextreme müssen zwischen elf und 14 Jahre in Haft, weil sie einen Homosexuellen umgebracht hatten.
- 7. Juni 2019, 13:56h 2 Min.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Chemnitz hat am Freitag Urteile gegen drei Männer gesprochen, die am 17. April 2018 in Aue einen 27-jährigen Schwulen auf brutale Weise zu Tode geprügelt hatten. Alle drei Männer wurden wegen Totschlags an Christopher W., einem früheren Kumpel, verurteilt; der 27-jährige Haupttäter Terenc H. erhielt 14 Jahre, die beiden je 22-jährigen Mittäter Stephan H. und Jens H. müssen je elf Jahre hinter Gitter.
Weil einer der Täter, Stephan H., rechtsextrem war und laut Zeugenaussagen Homosexuelle hasste, wurde die Tat noch während des Prozesses in die offizielle Statistik für politisch motivierte Kriminalität als rechte Straftat aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft und der psychiatrische Gutachter sahen dagegen kein rechtes Motiv für die Tat. Alle drei Täter fielen jedoch laut Medienberichten durch eine rechte Gesinnung auf. Jens H. posierte etwa auf einem Foto im Pullover der Neonazi-Band "Landser". Terenc H. ist zudem ein alter Bekannter der Justiz: Er hat 27 Vorstrafen, darunter eine wegen Schwingens antisemitischer Parolen und der öffentlichen Zurschaustellung eines Hakenkreuz-Tattoos auf seiner Brust.
Der Anwalt von Stephan H. hatte vor Gericht angegeben, sein Mandant habe geglaubt, dass das spätere Opfer etwas damit zu tun gehabt habe, dass seine Freundin Schluss gemacht habe. Dies habe er Terenc H. erzählt, der daraufhin auf einem ehemaligen Bahngelände mit den beiden anderen auf den 27-jährigen Schwulen eingeschlagen habe – nach Aussagen eines Experten dauerte die brutale Attacke 20 Minuten lang. Dann verstarb das Opfer an schwersten Verletzungen im Gesicht, am Kopf und am Gehirn.
Staatsanwaltschaft beantragte Verurteilung wegen Mordes
Das Gericht blieb mit seinem Urteil beim Haupttäter unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte empfohlen, den 27-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Für die beiden Mittäter plädierte der Anklagevertreter auf Haftstrafen wegen Totschlags.
Einer der 22-Jährigen hat das Urteil bereits angenommen. Die anderen beiden Angeklagten und die Staatsanwaltschaft prüfen dagegen, ob sie noch Rechtsmittel einlegen wollen. (cw)














