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Sachsen

Schwulen getötet: Haftstrafen für drei Männer

Drei Rechtsextreme müssen zwischen elf und 14 Jahre in Haft, weil sie einen Homosexuellen umgebracht hatten.


Die brutale Tat führte zu Entsetzen in Sachsen (Bild: Emmanuel Huybrechts / flickr)

  • 7. Juni 2019, 13:56h 20 2 Min.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Chemnitz hat am Freitag Urteile gegen drei Männer gesprochen, die am 17. April 2018 in Aue einen 27-jährigen Schwulen auf brutale Weise zu Tode geprügelt hatten. Alle drei Männer wurden wegen Totschlags an Christopher W., einem früheren Kumpel, verurteilt; der 27-jährige Haupttäter Terenc H. erhielt 14 Jahre, die beiden je 22-jährigen Mittäter Stephan H. und Jens H. müssen je elf Jahre hinter Gitter.

Weil einer der Täter, Stephan H., rechtsextrem war und laut Zeugenaussagen Homosexuelle hasste, wurde die Tat noch während des Prozesses in die offizielle Statistik für politisch motivierte Kriminalität als rechte Straftat aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft und der psychiatrische Gutachter sahen dagegen kein rechtes Motiv für die Tat. Alle drei Täter fielen jedoch laut Medienberichten durch eine rechte Gesinnung auf. Jens H. posierte etwa auf einem Foto im Pullover der Neonazi-Band "Landser". Terenc H. ist zudem ein alter Bekannter der Justiz: Er hat 27 Vorstrafen, darunter eine wegen Schwingens antisemitischer Parolen und der öffentlichen Zurschaustellung eines Hakenkreuz-Tattoos auf seiner Brust.

Der Anwalt von Stephan H. hatte vor Gericht angegeben, sein Mandant habe geglaubt, dass das spätere Opfer etwas damit zu tun gehabt habe, dass seine Freundin Schluss gemacht habe. Dies habe er Terenc H. erzählt, der daraufhin auf einem ehemaligen Bahngelände mit den beiden anderen auf den 27-jährigen Schwulen eingeschlagen habe – nach Aussagen eines Experten dauerte die brutale Attacke 20 Minuten lang. Dann verstarb das Opfer an schwersten Verletzungen im Gesicht, am Kopf und am Gehirn.

Staatsanwaltschaft beantragte Verurteilung wegen Mordes

Das Gericht blieb mit seinem Urteil beim Haupttäter unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte empfohlen, den 27-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Für die beiden Mittäter plädierte der Anklagevertreter auf Haftstrafen wegen Totschlags.

Einer der 22-Jährigen hat das Urteil bereits angenommen. Die anderen beiden Angeklagten und die Staatsanwaltschaft prüfen dagegen, ob sie noch Rechtsmittel einlegen wollen. (cw)

#1 MimigmaAnonym
#2 Alexander_FAnonym
  • 07.06.2019, 16:34h
  • "Alle drei Männer wurden wegen Totschlags an Christopher W., einem früheren Kumpel, verurteilt."

    Ein früherer Freund wird umgebracht. Damit liegen gleich zwei gewichtige Faktoren vor, die gegen Totschlag und für Mord sprechen: einerseits die Arglosigkeit des Opfers, das den Tätern bekannt war und dementsprechend leicht in eine Falle gelockt werden konnte, anderseits die klar auf der Hand liegenden niederen Beweggründe.

    "Die Staatsanwaltschaft und der psychiatrische Gutachter sahen dagegen kein rechtes Motiv für die Tat."

    Und dann ist die Sache natürlich in Doofland halb so schlimm. Unter Völkermord ist halt alles ein Kavaliersdelikt. Dementsprechend sind Hassverbrechen dann auch nur dann schlimm, wenn sie in Gedenken an Mr. Moustache durchgeführt werden. Und auch dann genügt offenbar etwas Lavieren, um diesen Zusammenhang wegzukonstruieren und einen Schuldfaktor auszuräumen. Ob man einen Landser-Pulli trägt, ist damit gewichtiger, als ob man einen Freund umbringt, weil einem nicht passt, mit wem er in die Kiste steigt.

    Wieder einmal ein Beweis dafür, weshalb bei Hassverbrechen nicht mehr unterschieden werden sollte, ob es brauner oder sonstiger Hass ist. Hass bleibt Hass, Scheiße bleibt Scheiße. Eine Justiz, die nach solch pharisäischen Winkelzügen verfährt, wie Hassverbrechen je nach Hassideologie zu werten bzw. Scheiße nach Geruch zu sortieren, setzt ihre Glaubwürdigkeit arg aufs Spiel.

    Auch wenn ich froh bin, dass die Täter geschnappt und verurteilt wurden, geben diese Umstände dem Ganzen doch ein gewisses Geschmäckle.
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#3 feli491Anonym
  • 07.06.2019, 17:32h
  • Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: die Attacke dauerte 20 Minuten. Aber für das Gericht reicht das nicht für Mord, sondern "nur" für Totschlag? Sorry, für mich absolut unverständlich! Wenn man innerhalb von 20 Minuten nicht mal auf die Idee kommt, dass man da gerade jemanden umbringen könnte, ist die Grenze doch definitiv überschritten. Da könnte man schon bald noch Folter mit aufnehmen, wenn man bedenkt, dass der Ermordete so lange leiden musste. Aus meiner Sicht ein absolutes Armutszeugnis für die Justiz!
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