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Gutachten vorgestellt

Spahn plant Verbot der Homo-"Heilung" noch in diesem Jahr

Deutschland soll nach dem Willen des Bundesgesundheitsministers als zweites EU-Land "Konversionstherapien" verbieten.


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Homo-"Heilung" verbieten (Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde)
  • 11. Juni 2019, 09:02h 41 3 Min.

Das Verbot von "Therapien" mit dem Ziel, Schwule und Lesben zu "heilen", ist aus medizinischer Sicht geboten und rechtlich möglich. Das ist das Ergebnis von zwei wissenschaftlichen Gutachten, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Dienstag in Berlin vor Journalisten vorgestellt hat. Er verwies auch auf zwei Sitzungen einer Fachkommission, die Anfang April vom CDU-Politiker einberufen worden war und fachlich von der Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld begleitet wurde (queer.de berichtete).

"Die Kommission und die Gutachter haben gute Lösungsansätze aufgezeigt, wie wir ein Verbot dieser Therapien regeln können", erklärte Spahn. "Auf dieser Grundlage werden wir auf das Justizministerium zugehen, um zügig zu entscheiden, wie und was wir in Deutschland umsetzen. Meine Haltung ist klar: Ich bin für ein Verbot dieser Therapien. Denn Homosexualität ist keine Krankheit und daher auch nicht therapiebedürftig." Bis Jahresende soll ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, so der Minister.

Die Kommission besteht aus 46 Vertretern aus Politik und Wissenschaft. In zwei ganztägigen Workshops, die im Mai und Juni stattgefunden haben, wurden medizinische, juristische, gesellschaftspolitische sowie religiös-weltanschauliche Aspekte eines möglichen gesetzlichen Verbots umfassend erörtert.

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Gutachten: "Therapien" haben negative Folge und wirken nicht

Professor Peer Briken vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf stellte in seinem Kurzgutachten fest, dass Homosexualität keine Krankheit sei und daher keiner Behandlung bedürfe. Außerdem sei die Veränderbarkeit der sexuellen Orientierung von außen wissenschaftlich betrachtet höchst unwahrscheinlich. Viel mehr gäbe es eindeutige Belege für die negativen Folgen solcher "Therapien". Deshalb sollten sie aus medizinisch-psychotherapeutischer Sicht keine Anwendung finden.

Das zweite Kurzgutachten von Professor Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München zeigt auf, dass Verbotsregelungen verfassungsrechtlich möglich seien. Dies gelte teilweise auch für eine Verankerung des Verbots im Strafrecht, so der angesehene Jurist. Gesetzliche Verbote müssten dabei unterscheiden, an wen sich das Verbot jeweils richte und wen es schützen solle.

"Die heute vorgestellten Gutachten zeigen eindrucksvoll, dass sogenannte 'Konversionstherapien' verboten gehören", erklärte Jörg Litwinschuh-Barthel, Geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld. Einen Abschlussbericht der Bestandsaufnahme wird das Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit der Hirschfeld-Stiftung voraussichtlich Ende August veröffentlichen.

Unterstützung für das Verbot kam auch aus der Opposition: "Konversionsverfahren sind ein schwerer Eingriff in die persönliche Selbstbestimmung. Was keine Krankheit ist, kann man nicht heilen", erklärte Jens Brandenburg, der Sprecher für die Rechte von LSBTI der FDP-Bundestagsfraktion.

Widerstand gegen das Verbot kommt besonders von christlichen Organisationen, die Homosexualität als minderwertig ansehen. Sie argumentieren, dass es gegen grundlegende Freiheits- und Persönlichkeitsrechte verstoße, die "Heilung" von Homosexuellen zu verbieten (queer.de berichtete).

Ärzte- und Psychologenverbände warnen bereits seit Jahren vor "Konversionstherapien", weil diese nutzlos seien und "Patienten" in die Depression oder gar in den Selbstmord treiben könnten. Der Weltärztebund erklärte bereits 2013, dass derartige "Therapien" die Menschenrechte verletzten und nicht zu rechtfertigen seien (queer.de berichtete). Bislang hat innerhalb der Europäischen Union nur Malta Homo-"Heilung" verboten.

In der Kommission waren auch "Heilungs"-Angebote gegenüber trans- und intersexuellen Menschen thematisiert worden. Die in dem Gremium vertretene Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. forderte, die Pathologisierung durch religiöse Gruppen, medizinische Fachgesellschaften und medizinische Richtlinien zu beenden. (dk)

-w-

#1 Patrick SAnonym
  • 11.06.2019, 11:16h
  • Bleibt zu hoffen, dass das Gesetz noch von Steinmeier unterschrieben wird, bevor die GroKo zusammenbricht und dass nicht irgendwelche obskuren Ausnahmen ins Gesetz geflochten werden, die es den Evangelikalen und Katholiken durch die Hinterbank doch wieder ermöglicht.
    So oder so hätte ich von Herrn Spahn nicht erwartet, dass er so fix bei der Sache ist, denn die zweite und letzte Zusammenkunft der Kommision war erst am 05.06.! Bravo
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#2 PetterAnonym
  • 11.06.2019, 11:56h
  • Jens Spahn hatte ursprünglich die Verabschiedung des Gesetzes noch "in diesem Sommer" versprochen. Das wäre dann also bis spätestens September.

    Und jetzt heißt es nur noch "in diesem Jahr".

    Mal sehen, wie oft das noch verschoben wird...

    Dabei duldet eigentlich gerade das keinen Aufschub, weil es hier um Menschenleben geht.
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#3 PetterAnonym
  • 11.06.2019, 12:21h
  • Antwort auf #1 von Patrick S
  • Dass die Groko nur noch bis nach den nächten Landtagswahlen bestehen bleibt, dürfte jedem klar sein.

    Und ich fürchte, die Verschiebung hat genau diesen Grund. Spahn wird klar, dass das mit der heutigen Union und mit AKK nicht zu machen ist. Also verschiebt er es bis nach den Koalitionszusammenbruch und kann dann sagen, dass es ja fast fertig war, aber jetzt das Groko-Ende "leider" dazwischen kam.

    Und die SPD wird es ihm auch danken, dass sie nicht mehr Farbe bekennen muss...
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