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- 06. September 2005 2 Min.
Berlin Auch nach der zweiten Legislaturperiode von Rot-Grün wird es kein Antidiskriminierungsgesetz geben. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag vertagte am Montag in seiner letzten Sitzung vor der Wahl am 18. September den vom Bundestag zwar schon verabschiedeten, aber von der Länderkammer abgelehnten Gesetzentwurf. Da bei einer Neuwahl alle nicht erledigten Gesetzentwürfe verfallen, gibt es keine Chance mehr für eigentlich nicht zustimmungspflichtige, zu spät eingebrachte Gesetz. "Mit der heutigen Vertagung des Antidiskriminierungsgesetzes und des Gentechnikgesetzes konnten wir zwei Paradebeispiele für die rot-grüne Jobbremse endgültig bremsen", sagte Bayerns Bundesratsminister Erwin Huber (CSU). Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD- Fraktion, Wilhelm Schmidt, kritisierte hingegen eine "parteitaktisch motivierte Blockadepolitik". "Union und FDP haben heute aus ideologischer Verbohrtheit das Gesetz zu Fall gebracht. Das ist ein schwarzer Tag für die Minderheitenrechte in unserem Land", sagte auch die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Götz definierte das Scheitern des Gesetzes als "wichtigen Schritt gegen die von der Koalition forcierte Überregulierung in Deutschland", da Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland rund 1,4 Millionen Männer und Frauen beschäftigten. "Das rot-grüne Antidiskriminierungsgesetz würde auch für die kommunalen Arbeitgeber einen teuren bürokratischen Mehraufwand bedeuten." Die Vorgaben der EU zum umfassenden Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht muss allerdings auch eine Unionsgeführte Bundesregierung umsetzen. "Wir wollen eine Eins-zu-Eins-Umsetzung des EU-Rechts", sagte Baden-Württembergs Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) der DPA. Damit würde ein Diskriminierungsschutz für Lesben und Schwule im Zivilrecht entfallen. (nb)









