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In eigener Sache

LGBTI-Gegner wollen queer.de zum Schweigen bringen

Noch nie haben wir so viele Abmahnungen von Rechten und christlichen Fundis erhalten wie in diesem Jahr. Auch Jens Riewa lässt uns weiterhin verbieten, über seine Homophobie zu berichten. Die Verteidigung von LGBTI-Rechten vor Gericht braucht eure Unterstützung!


Wir vertrauen in Gerechtigkeit, doch die Abwehr unberechtigter Abmahnungen und Klagen kostet uns viel Zeit und Geld (Bild: Todd Wiseman)

Die Redaktion von queer.de hat noch immer eine (virtuelle) Faxnummer, auch wenn uns Pressemitteilungen oder Terminhinweise seit Jahren hauptsächlich per E-Mail erreichen. Wenn ein Fax mit einem "Bing"-Ton bei uns eintrudelt, kriegen wir immer einen Schreck – denn meist ist der Absender ein Rechtsanwalt. Mittlerweile macht es fast jede Woche "Bing"…

In ihrem Kampf gegen die Ehe für alle, gegen LGBTI-Schulaufklärung und für das "Recht", Lesben, Schwule und trans Menschen "heilen" zu können, setzen fundamentalistische Christen, AfD-Politiker und homophobe Professoren immer mehr auf das Prinzip der Einschüchterung. Medien, die wie queer.de ausführlich über die Machenschaften und Verquickungen berichten, aber auch Szeneverbände, werden immer häufiger abgemahnt und zur Abgabe von Unterlassungserklärungen aufgefordert. Die saftige Rechnung des Anwalts liegt immer gleich dabei – inklusive Androhung eines noch teureren Prozesses.

LGBTI-Gegner gehen gezielt gegen queer.de vor, weil wir eine große Reichweite besitzen, weil wir ihren Hass nicht widerspruchslos hinnehmen und weil sie unsere Community insgesamt treffen wollen. Ganz aktuell müssen wir uns vor dem Kölner Landgericht etwa gegen einen tief im "Homoheiler"-Umfeld verstrickten Verein verteidigen. Er will uns unter anderem verbieten, dessen Aktivitäten in Schulen als Gefahr für Kinder und Jugendliche zu bezeichnen – obwohl selbst Österreichs damaliger Bildungsminister Heinz Faßmann Anfang April empfahl, die Truppe nicht mehr in den Unterricht zu lassen.

Streit um Begriffe wie "Homo-Heiler" oder "homophob"

Die Liste unserer Abmahner ist ein Who-is-Who rechter und christlich-fundamentalistischer Aktivisten. Im vergangenen Jahr wollte uns ein Soziologie-Professor den Satz "spricht im Zusammenhang mit Homosexualität von Perversen" verbieten – obwohl er nachweislich genau dies getan hatte. Auch ein rechter Berliner Blogger sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil wir über eine Strafanzeige gegen ihn berichtet hatten. Dumm nur, dass er selbst über diese geschrieben hatte.

Weil wir sorgfältig recherchieren, haben die allerwenigsten Abmahnversuche gegen queer.de Erfolg. Nach unseren Repliken hören wir oft nie wieder etwas von den jeweiligen Kanzleien. Doch der Umgang mit diesen Einschüchterungsversuchen kostet nicht nur enorm viel Zeit, die wir als kleines Team lieber in die journalistische Arbeit stecken würden, sondern leider auch immer mehr Geld für die notwendigen Rechtsberatungen. Und manche Streitigkeiten, die vor Gericht landen, sind auch grundsätzlicher Natur: Sind Begriffe wie "Homo-Heiler" oder "homophob" zulässig, ist die Abbildung von LGBTI-feindlichen Menschen legitim?


Knapp 500 Menschen haben bereits ein aktives queer.de-Abo – wir brauchen jedoch mehr. Auch mit einmaligen Spenden per Paypal oder Überweisung kann man unsere Arbeit unterstützen

Die teure Klage von Jens Riewa

Um Grundsätzliches geht es auch in dem Prozess, den der "Tagesschau"-Sprecher Jens Riewa vor zwei Jahren gegen uns angestrengt hat – und der durch alle Instanzen mindestens 20.000 Euro kosten wird. Eigentlich können wir uns diesen Rechtsstreit gar nicht leisten. Wir sind jedoch überzeugt, dass wir ihn stellvertretend für alle Lesben und Schwulen in Deutschland führen müssen.

Mehrere Gerichtsinstanzen haben uns untersagt, einige Sätze und Fremdzitate eines Artikels vom 20. Mai 2017 über die Satiresendung "Neo Magazin Royale" zu verbreiten. In einem Quiz der ZDF-Show musste Moderator Jan Böhmermann erraten, dass er Riewa ist. Viel mehr über diese komische Szene dürfen wir aufgrund der Urteile leider nicht mehr schreiben. Wir nahmen sie damals zum Anlass einer queeren Geschichtsstunde und erinnerten an fragwürdige Klagen Jens Riewas gegen ein schwules Magazin und einen schwulen Buchverlag aus dem Jahr 1998. Auch zitierten wir frühere Bewertungen des Verhaltens des "Tagesschau"-Sprechers in der "taz" und durch den Bundesverband Lesbischer und Schwuler JournalistInnen (BLSJ) – beides wurde uns untersagt (siehe auch: "Jan Böhmermann darf über Jens Riewa scherzen – doch queer.de darüber nicht berichten").

Um eines klarzustellen: Wir haben nie behauptet, dass Riewa eine bestimmte sexuelle Orientierung habe, sondern seinen fragwürdigen Umgang mit den Behauptungen Dritter thematisiert. Dennoch hat zuletzt das Hamburger Landgericht unsere kritische Berichterstattung verboten – ausgerechnet am 17. Mai, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie. Für die Richter war es "nicht erkennbar, dass die Antragsgegnerin [das sind wir; d. Red.] sich auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen kann".

Jens Riewa gegen queer.de: Was bisher geschah

20.05.2017 Auf queer.de berichten wir wahrheitsgemäß über die ZDF-Satiresendung "Neo Magazin Royale" von Jan Böhmermann, in der es u.a. um Jens Riewa und die Einschätzung seiner sexuellen Orientierung durch die Öffentlichkeit ging. Wir nehmen dies zum Anlass, an Riewas frühere Klagen gegen schwule Medien zu erinnern.
23.05.2017 Über die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Schertz Bergmann geht Riewa gegen unsere Berichterstattung vor und fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung – dies lehnen wir ab.
20.06.2017 Auf Antrag Riewas verbietet uns das Landgericht Hamburg per einstweiliger Verfügung die Überschrift des Artikels, den Teaser sowie mehrere Zitate, u.a. aus der "taz" und aus einem Dossier des Bundesverbands Lesbischer und Schwuler JournalistInnen (BLSJ). Diese dürfen wir seitdem nicht mehr verbreiten – bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder sechs Monaten Haft für Geschäftsführer Micha Schulze. Wir beantragen daraufhin die Aufhebung der Einstweiligen Verfügung.
04.09.2017 Das Landgericht Hamburg bestätigt nach einer mündlichen Verhandlung die Einstweilige Verfügung. Wir legen Berufung ein.
26.04.2018 Das Hanseatische Oberlandesgericht kündigt ohne mündliche Verhandlung an, die Berufung zurückweisen zu wollen. Wir stellen einen Befangenheitsantrag gegen die Richter, weil sie in ihrer Begründung u.a. unseren Vorwurf der Homophobie gegen Riewa als irrational und gefühlsgesteuert dargestellt haben.
19.06.2018 Das Hanseatische Oberlandesgericht weist den Befangenheitsantrag zurück. Wir erheben Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs.
23.08.2018 Das Hanseatische Oberlandesgericht weist unsere Anhörungsrüge zurück.
27.08.2018 Das Hanseatische Oberlandesgericht weist schließlich auch unsere Berufung zurück. Eine mündliche Verhandlung sei nicht geboten, zudem habe der Fall keine grundsätzliche Bedeutung.
20.11.2018 Das Bundesverfassungsgericht nimmt unsere Verfassungsbeschwerde gegen die drei Beschlüsse des Hanseatischen Oberlandesgerichts nicht zur Entscheidung an.
17.05.2019 Vor dem Landgericht Hamburg geht das Ganze vor vorne los: Im nun begonnenen Hauptverfahren verbietet uns eine Pressekammer die zuvor bereits in der Einstweiligen Verfügung untersagten Sätze und Fremdzitate. Wir gehen in die Berufung.

Homosexualität ist niemals ehrenrührig

Wir wehren uns weiterhin gegen Jens Riewas Klage, weil Homosexualität nicht ehrenrührig ist. Weil die sexuelle Orientierung aus unserer Sicht nicht in den Kernbereich der Privatsphäre gehört, über die grundsätzlich nicht berichtet werden darf. Oder um es mit den Worten unseres Anwalts zu sagen: "Wenn ich verbreite, Helene Fischer sei heterosexuell, würde niemand auf die Idee kommen, das sei jetzt ein Gerücht über die Privatsphäre, und das dürfe ich nicht. Warum soll das bei der Behauptung, er sei möglicherweise homosexuell, anders sein?"

Wir wehren uns, weil zur Pressefreiheit auch die Berichterstattung über den Umgang eines Prominenten mit Behauptungen zu seiner sexuellen Orientierung gehört. Weil Riewa nur gegen uns, nicht aber nicht gegen das "Neo Magazin Royale" vorgegangen ist, das wir wahrheitsgemäß zitiert haben. Weil die (online verfügbaren) Interview-Aussagen, man sei nicht schwul und "die organisierte Schwulenbewegung" wolle einen zum "Spielball ihrer Machtkämpfe instrumentalisieren", auch nach 15 Jahren nicht ihre Relevanz verlieren und Medien das Recht haben müssen, diese aufzugreifen. Und weil wir besser wissen als jedes Gericht, wie sich Homophobie äußert.


In seinem jüngsten Urteil stellte das Landgericht Hamburg ungefragt das Recht auf, nach einigen Jahren wieder automatisch in den Schrank zurückzukehren – für Medien und sicher auch die Szene so nicht hinnehmbar

Als Medium und als Interessensvertreter der LGBTI-Community müssen wir uns
hier und in vielen weiteren Fällen wehren. In der Causa Riewa unterstützt uns der Berliner Rechtsanwalt Prof. Niko Härting auf dem Weg durch die Instanzen, in dem er unsere Verteidigung pro bono übernimmt. Vor dem Bundesgerichtshof, der oft ganz anders entscheidet als die nicht sehr medienfreundlichen Pressekammern in Hamburg, erhoffen wir uns einen späten Sieg. Doch bis dahin trudeln die Rechnungen der Gerichte und von Riewas Kanzlei bei uns ein. Um die aktuellen Kostennoten bezahlen zu können, sind wir dringend auf Unterstützung angewiesen.

Unser Jahresbudget, das wir vorsorglich für Rechtsstreitigkeiten eingeplant hatten, ist durch die vielen Abmahnungen bereits jetzt erschöpft. Mit den Werbeerlösen und den bisherigen freiwilligen Abos decken wir gerade so die laufenden Kosten unserer Redaktion. Bitte lasst nicht zu, dass die LGBTI-Gegner queer.de zum Schweigen bringen. Bitte sichert unsere unabhängige und kritische Berichterstattung mit einem freiwilligen Abo oder einer Spende!

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#1 MichaelTh
  • 13.06.2019, 16:50h
  • Ich unterstütze Euch schon seit Jahren mit einem Abo. Nicht aufgeben, nicht unterkriegen laasen! Und vielen, vielen Dank für Eure tolle Arbeit!
  • Antworten »  |  Direktlink »
#2 Bonifatius49Anonym
  • 13.06.2019, 17:18h
  • Bedauerlich das ich nicht in Köln/Düsseldorf wohne, ansonsten würde ich Euch kostenlos vor den Gerichten vertreten, aber der Fahrtweg ist zu weit nach Köln. Aber es gibt doch auch genügend schwule Rechtsanwälte in Köln/in Düsseldorf und in Berlin sowieso ("fragt doch einfach einmal bei der Arbeitsgemeinschaft schwuler Juristen nach, die sich im Waldschlösschen in Göttingen triff: BASJ").

    Ansonsten wenn ich der Queer,de etwas auf jeden Fall über alle Jahre attestiere, dann ist es sorgfältige und genaue journalistische Recherche. Oftmals seit Ihr auch viel schneller in der Berichterstattung als Siegesaeule Berln, EnoughIsEnough, Nollendorfblog, blu.fm, Maenner.de oder auch LSVD-Internetportal.

    Nicht ganz gefällt mir immer bei Euch, die politische Ausrichtung manches Artikels, wo ich eine Bevorzugung der Linkspartei/Grünen erkenne, die gegenüber der FDP und SPD nicht ganz gerechtfertigt ist, da ich persönlich diesen vier Parteien allesamt gute und sehr gute Noten bei LSBTI-Themen ausstelle: mir sind FDP, Grüne, Linkspartei und SPD alle willkommen, wobei ich aber die FDP präferiere.

    Auch teile ich nicht ganz Eure Haltung aber auch des LSVD in der Migrationspolitik, weil ich doch eher hier eine "Überforderung" der deutschen Gesellschaft beobachte, die leider als Gegenreaktion in bedeutenden Teile der Gesellschaft zum Aufstieg der AfD führt. Davor hatte ich bereits 2015 gewarnt, aber wollte bekanntlich im LSVD kaum einer glauben, wie hoch die Gefahr des Aufstiegs der AfD sein wird.

    Was ich aber sehr gut bei Euch wiederum finde, das ihr in einem sehr wichtigen Kampf Euch gegen die Partei AfD befindet und rechte/rechtsradikale Blogger enttarnt und das ist bei den Wahlerfolgen der AfD dringend notwendig.

    Es ist auch gut, das Ihr mittlerweile David Berger als rechten Blogger enttarnt habt, was anfangs bei Ihm nicht erkennbar war, als er sein Buch "Heiliger Schein" veröffentlicht hat. Bei keinem anderen LSBTI-Aktivisten durfte ich eine solche Wandlung im Laufe der letzten Jahre so massiv beobachten. Ich persönlich erachte diesen Kampf gegen die Partei AfD als prägend in der LSBTI-Szene für die kommenden Jahrzehnte in Deutschland, weil wir die AfD leider so schnell nicht mehr in Deutschland wieder los werden. Und es ist bekanntlich die AfD, die als einzige Partei im Bundestag die Ehe für alle wieder rückgängig machen will, was alle anderen Parteien im Bundestag (auch CDU/CSU) ablehnen.

    Fazit: Auch wenn mir nicht "alles" bei der Queer gefällt, insgesamt aber in der Abwägung macht ihr sehr gute Arbeit.
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#3 GrüzefixAnonym
  • 13.06.2019, 17:48h
  • Antwort auf #2 von Bonifatius49
  • Die afd will die ehe für alle rückgängig machen., kann sie aber nicht , weil kein Gericht in Deutschland dem zustimmen würde und das weiß die afd ganz genau und darum ist es nur ein dummes respektloses verhalten um gegen LGBTI Stimmung zu machen.
    Im übrigen hat die CSU 2018 2 Gutachten in Auftrag gegeben um zu überprüfen ob sie vor Gericht eine Chance hätten die Ehe für alle zu kippen. Beide Gutachten sagten Nein keine Chanche.
    Ihrer Ansicht nach ist die FDP LGBTI freundlich, ja Sie haben recht, immer dann wenn Landtags/ Bundestagswahlen,Europawahlen. sind.
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