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Lausanne
Fall Semenya: Schweizer Bundesgericht lehnt Eil-Antrag der IAAF ab
Die Olympia-Siegerin darf weiter in ihren Haupt-Disziplinen antreten, ohne ihre Testosteron-Werte künstlich drosseln zu müssen.
- 13. Juni 2019, 20:04h 2 Min.
Das Schweizerische Bundesgericht hat einen Antrag des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF, seine umstrittene Testosteron-Regel unverzüglich wieder in Kraft zu setzen, abgelehnt. Es bleibe bei der entsprechenden gerichtlichen Anordnung vom 31. Mai genen die Regelung, teilte das Gericht am Donnerstagabend in Lausanne mit.
Mit dem Beschluss hatte Südafrikas Laufstar Caster Semenya einen Erfolg errungen, nachdem zuvor der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne die IAAF-Regelung noch durchgewunken hatte. Mit ihr sollten Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt werden.
Wie lange die "superprovisorische Anordnung" vom 31. Mai gilt, teilte das Gericht nicht mit. Es wolle vor einer Entscheidung in der Hauptsache noch einen Zwischenentscheid erlassen.
Kann Semenya zur WM?
Nach dem derzeitigen Stand darf die 28 Jahre alte zweimalige 800-Meter-Olympiasiegerin Semenya damit weiterhin wieder auf Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile (1.609 Meter) antreten. Mit Spannung wird erwartet, ob sie im Herbst an den Weltmeisterschaften in Doha teilnehmen kann.
Mit der allgemeinen, in der Praxis aber vor allem Semenya betreffenden Regelung wollte die IAAF Läuferinnen verpflichten, über einen durchgehenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten vor einem Turnierstart einen Testosterongehalt von fünf Nanomol pro Liter Blut nicht zu überschreiten. Damit solle ein Wettbewerbsvorteil verhindert werden, argumentiert der Verband.
Um weiterhin bei Rennen antreten zu können, müsste sich Semenya daher einer Hormontherapie unterziehen, um ihre Testosteron-Werte zu senken. Die lesbische und intergeschlechtliche Sportlerin lehnt eine entsprechende Einnahme von Medikamenten als unnötig und diskriminierend ab.
Der Weltärztebund hatte in dem seit Jahre den Sport beschäftigenden Streitfall erklärt, dass er die Regelung für unethisch und für eine Art "umgekehrten Dopings" halte, an der sich Ärzte nicht beteiligen dürften. Selbst der Menschenrechtsrat der Vereinten Nation hatte die Regelung in einer Resolution als Verstoß gegen die Menschenrechte kritisiert. (nb/dpa)















Das ist so wie wenn ein Schwergewichtsboxer beim Mittelgewicht mitboxen dürfte.
Eine eigene Liga für Inter wäre das Beste - gibt natürlich zu wenig um einen Wettkampf bestreiten zu können. Oder bei den Männern mitmachen. Das sollte immer erlaubt sein.
Nicht umsonst werden Frauen die ihren Testosteronwert künstlich erhöhen wegen Doping disqualifiziert.
Auch ein Transmann müßte die Maximal-Testo-Werte der Männer einhalten. Luis Armstrong, der aus medizinischen Gründen auch Test spritzen mußte, hat das auch tun müssen.