Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?33850

Landesynode

Lippische Kirche beschließt Trauung für alle

Eine weitere evangelische Landeskirche behandelt hetero- und homosexuelle Paare ab sofort annähernd gleich. Pfarrer dürfen Traugottesdienste für Lesben und Schwule jedoch aus Gewissensgründen verweigern.


Trauung für alle im Nordosten von NRW: Die Lippische Landeskirche ist mit rund 159.000 Mitgliedern die drittkleinste der 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland

  • 15. Juni 2019, 11:27h 28 2 Min.

In der Lippischen Landeskirche können sich nun auch lesbische und schwule Paare trauen lassen. Die Landessynode beschloss am Freitag in Horn-Bad Meinberg bei nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Fast-Gleichbehandlung von homo- und heterosexuellen Eheleuten.

Nach der Neufassung der "Lebensordnung", die unter anderem Gottesdienste und Sakramente regelt, sind Trauungen von gleichgeschlechtlichen Paaren nun offizielle Amtshandlungen, die in die gleichen Kirchenbücher eingetragen werden wie bei heterosexuellen Paaren. Damit gibt es vor den Traualtären der Landeskirche künftig keinen Unterschied mehr bei Paaren gleichen oder verschiedenen Geschlechts. Allerdings können Pfarrer, die Bedenken gegen einen Traugottesdienst für Lesben und Schwule haben, nicht gegen ihren Willen dazu verpflichtet werden.

Segnung von Lesben und Schwulen seit 2015

Gleichgestellt in Lippe werden außerdem konfessionsverschiedene Paare, für die bislang kein Traugottesdienst, sondern nur ein "Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung" angeboten wurde.

Die Lippische Landeskirche ist eine von drei evangelischen Gliedkirchen in Nordrhein-Westfalen, der rund 159.000 Gläubige angehören. Seit 2015 konnten sich verpartnerte Lesben und Schwule in einem öffentlichen Gottesdienst segnen lassen (queer.de berichtete). Das war aber keine Amtshandlung und durfte nicht "Trauung" heißen. Nach dem damaligen Synodenbeschluss hatten zwei Pfarrer der Landeskirche Homosexualität mit Sex mit Tieren verglichen (queer.de berichtete).

Von den 20 Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) lassen nun genau die Hälfte Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare zu. Zuletzt stimmte im Mai die Kirche der Pfalz für eine Gleichstellung mit Vetorecht für einzelne Pfarrer (queer.de berichtete). (cw)

-w-

#1 Bonifatius49Anonym
  • 15.06.2019, 13:43h
  • Wieder eine erfreuliche Meldung aus den Landeskirchen der EKD !!!

    Als 10 von 20 Landeskirchen der EKD hat nun auch die Lippische Landeskirche diesen finalen Schritt kirchenrechtlich umgesetzt.

    In weiteren 9 Landeskirchen der EKD sind zumindes öffentliche Segnungsgottesdienste erlaubt.

    "Schlusslicht" ist die "kleine" Landeskirche Schaumburg-Lipp in Niedersachsen, wo bisher kein Synodenentscheid zu diesem Thema bisher ergangen ist.

    ----
    Wenn dann auch noch in NRW als letzte Landeskirche Westfalen, diesen Schritt umsetzt, den die Landeskirchen Rheinland und Lippe nunmehr erfreulicherweise umgesetzt haben, wäre dies sehr zu begrüßen. Schliesslich ist das die Region, in der ich durch Heirat heute wohne. Meine Heimatregion in Niedersachsen, wo ich geboren und aufgewachsen bin hat es bereits geschafft: dort haben die Landeskirchen Oldenburg, Hannover und Reformierte Landeskirche in Nordwestdeutschland bereits kirchliche Trauungen für gleichgeschlechtliche Ehepaare kirchenrechtlich ermöglicht.
  • Direktlink »
#2 ShlomoAnonym
  • 15.06.2019, 14:10h
  • Ich finde eure Formulierung der Fast-Gleichbehandlung irreführend. Wo ist denn da jetzt noch der Unterschied, den ihr mehrfach so betont?

    Dass ein Pastor die Durchführung einer Trauung ablehnen kann... Gilt das nicht ganz allgemein? Kann er nicht auch die Trauung eines Hetero-Pärchens verweigern, wenn ihm da was nicht passt?

    Ich kenne es so, dass man, wenn man heiraten möchte, den Pastor fragt, ob er die Trauung übernehmen würde. Man FRAGT ihn. Und hat keinen Anspruch darauf, dass er Ja sagt.

    LG
  • Direktlink »
#3 ShlomoAnonym
  • 15.06.2019, 14:24h
  • Hallo,

    habe gerade mal in besagter Lebensordnung geblättert:

    Das Traugespräch führt zum Gottesdienst hin. Es muss aber die Freiheit offenhalten, dass sich der Pfarrer zusammen mit dem Kirchenvorstand oder die Eheleute für einen Trauaufschub oder gegen einen Traugottesdienst entscheiden.

    Die neue Lebensordnung ist wohl noch nicht online. Das scheint die alte zu sein.

    www.kirchenrecht-lippe.de/document/8383#s4000027

    Also darf der Pfarrer sich auch bei Heteros gegen den Traugottesdienst entscheiden.

    Könnt ihr noch mal den Text zitieren, auf den ihr euch bezieht?

    Danke und LG
  • Direktlink »