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Urteil veröffentlicht
Weltverband IAAF argumentiert im Fall Semenya: "Biologisch männlich"
Der Leichtathletik-Weltverband hat erklärt, man halte die Athletin mit intersexuellen Anlagen für einen Mann – und will sie daher nicht ohne leistungssenkende Medikamente antreten lassen.

Caster Semenya will weiterhin dafür kämpfen, an Turnieren teilzunehmen (Bild: Chell Hill / wikipedia)
- 19. Juni 2019, 06:28h 2 Min.
Für den Leichtathletik-Weltverband IAAF gehört Doppel-Olympiasiegerin Caster Semenya zu den "biologisch männlichen Athleten mit weiblichen Geschlechtsidentitäten". Mit dieser Argumentation hatte die IAAF beim Internationalen Sportgerichtshof CAS seine neue Testosteron-Regelung begründet. Der CAS hatte die umstrittene Regel am 1. Mai bestätigt und veröffentlichte das Urteil samt Begründung am Dienstag erstmals auf 163 Seiten in voller Länge (PDF, Englisch).
Das dreiköpfige CAS-Gericht in Lausanne hatte die Einsprüche Semenyas und des südafrikanischen Leichtathletik-Verbandes ASA mehrheitlich abgelehnt (queer.de berichtete). Die IAAF-Regel sei zwar diskriminierend, aber die Mehrheit des Gremiums befand sie auf Grundlage der von allen Parteien eingereichten Unterlagen auch "als notwendiges, vernünftiges und angemessenes Mittel".
Im Streit um erhöhte Hormonwerte hatte Semenya am 31. Mai einen Teilerfolg errungen. Das Schweizerische Bundesgericht setzte die Regel der IAAF – vorübergehend – außer Kraft, in der Testosteron- Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt wurden (queer.de berichtete). Damit darf die 28 Jahre alte zweimalige 800-Meter-Olympiasiegerin bis auf weiteres auch wieder auf Strecken zwischen 400 Metern und einer Meile (1.609 Meter) antreten. Semenya hatte mehrmals betont, dass sie sich keinesfalls einer Hormonbehandlung unterziehen werde (queer.de berichtete).
Einen Eilantrag der IAAF vom 7. Juni, die Testosteron-Regel unverzüglich wieder in Kraft zu setzen, hatte das Schweizerische Bundesgericht in der vorigen Woche abgelehnt (queer.de berichtete). Bis zu einer endgültigen Entscheidung im Fall Semenya bleibe es bei der Anordnung vom 31. Mai. (dpa)















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