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Meilenstein
Vor 30 Jahren: DDR beendet Sonderstrafrecht gegen Homosexuelle
Am 30. Juni 1989 – wenige Monate vor der Maueröffnung und fünf Jahre vor der Bundesrepublik – wurde im SED-Staat das höhere Schutzalter für gleichgeschlechtlichen Sex aufgehoben.

DDR-Fahne an einem Fenster in Chemnitz: Zumindest bei der Entkriminalisierung von Homosexualität hatte das realsozialistische Deutschland die Nase vorn (Bild: gravitat-OFF / flickr)
- 29. Juni 2019, 17:08h 3 Min.
In der langen Geschichte der Entkriminalisierung von Homosexualität in Deutschland können wir in diesen Tagen an einen zu Unrecht in Vergessenheit geratenen Meilenstein erinnern: Vor 30 Jahren wurde in der DDR das Gegenstück zum bundesdeutschen Paragrafen 175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.
Den Beschluss fasste die Volkskammer bereits 1988, doch erst am 30. Juni 1989 trat die Streichung des Paragrafen 151 StGB in Kraft, der für homosexuelle Handlungen ein höheres Schutzalter als für heterosexuelle Kontakte vorgesehen hatte. Bereits fünf Jahre vor Westdeutschland und nur kurz vor der Maueröffnung schaffte die DDR damit die strafrechtliche Sonderbehandlung von Homosexualität ab.
Die DDR kriminalisierte erstmals auch Lesben

1988 stimmte die Volkskammer für die Streichung des § 151 – am 30. Juni 1989 trat der Beschluss in Kraft
Die SED-Herrschaft sorgte in der DDR jahrzehntelang für eine gesellschaftliche Tabuisierung von Homosexualität. Beim Strafrecht hatte die DDR aber immer die Nase vorn: Während in der Bundesrepublik der Paragraf 175 StGB bis 1969 in der massiv verschärften nationalsozialistischen Fassung von 1935 unverändert in Kraft blieb, kehrte die DDR immerhin zur Rechtslage vor den Nazis zurück, die allerdings auch menschenrechtswidrige Verfolgung bedeutete. Ende der Fünfzigerjahre stellte die DDR die Strafverfolgung homosexueller Handlungen unter Erwachsenen de facto ein.
Im Jahr 1968 gab sich die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch. In ihm bestimmte der neue Paragraf 151 StGB – ähnlich wie später in der Bundesrepublik – ein höheres Schutzalter für Homosexuelle. Nun drohten eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Verurteilung auf Bewährung für einen Erwachsenen, der mit einem Jugendlichen gleichen Geschlechts "sexuelle Handlungen vornimmt". Anders als im Westen, wo ab 1973 fünf Jahre Gefängnis für schwulen Sex mit einem unter 18-Jährigen drohten, kriminalisierte der neue Paragraf im Osten Deutschlands erstmals auch Lesben.
Am 11. August 1987 hob das Oberste Gericht der DDR ein Urteil wegen Paragraf 151 mit der wegweisenden Begründung auf, dass "Homosexualität ebenso wie Heterosexualität eine Variante des Sexualverhaltens darstellt. Homosexuelle Menschen stehen somit nicht außerhalb der sozialistischen Gesellschaft, und die Bürgerrechte sind ihnen wie allen anderen Bürgern gewährleistet". Auch die immer selbstbewusstere Bürgerrechtsbewegung von Schwulen und Lesben in der DDR, die sich dort in den Achtzigerjahren insbesondere im Rahmen der evangelischen Kirche organisierte, dürfte mit zu der 1988 von der Volkskammer beschlossenen Entkriminalisierung beigetragen haben.
Gespaltenes Recht nach der Wiedervereinigung
Der schwul-lesbischen Bürgerrechtsbewegung der DDR ist es nach der Wende auch gelungen, eine Ausdehnung des bundesdeutschen Paragrafen 175 nach Ostdeutschland zu verhindern. Im Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR von 1990 wurde Paragraf 175 StGB ähnlich wie Paragraf 218 von der Übertragung des bundesdeutschen Strafrechts auf die so genannten neuen Länder ausgenommen. Dieses gespaltene Recht legte den Grundstein für die endgültige Streichung des Paragrafen 175 im Jahr 1994 (queer.de berichtete).
"Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass die Wiedervereinigung die Lesben und Schwulen in ganz Deutschland befreite und damit erst den Kampf für gleiche Rechte ermöglichte", erklärte Oliver Strotzer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Akzeptanz und Gleichstellung in der SPD Sachsen (SPDqueer), zum 30. Jahrestag der Streichung.
Während es in der Bundesrepublik zwischen 50.000 und 60.000 Verurteilungen nach Paragraf 175 gab, waren in der DDR bis 1968 "nur" rund 4.000 schwule Männer betroffen. Nach Paragraf 151 wurden bis 1989 rund 300 Menschen verurteilt. Erst 2017 wurden die nach 1945 verurteilten Opfer der staatlichen Homosexuellenverfolgung in Ost und West rehabilitiert (queer.de berichtete). (cw)















Die DDR wird hier behandelt als ob es um einen Staat wie Frankreich oder Österreich ginge und ihre scheindemokratischen Institutionen und Gesetze werden nicht erläutert.
Richter und Volkskammer waren nicht unabhängig. Entscheidungen wurden von SED und ZK getroffen. Urteile und Gesetze mussten genehmigt werden.
Hier wäre es sehr interessant einmal zu erfahren auf welchen Wegen dieses Gerichtsurteil und die Gesetzesänderung der Volkskammer entstanden sind. Hatte da ein Politbüro Mitglied einen guten Tag? War das Thema einfach unwichtig und man ließ der Rechtsprechung so viel Freiheit? Wollte man sich gar sozialistisch fortschrittlich geben?
Zu behaupten ab den 1950er Jahren wurde die Verfolgung Schwuler eingestellt ist wenn man nur auf §175 blickt richtig.
Erpressung, Denunzierung und Verfolgung durch die Stasi gingen aber fröhlich weiter. Wer einmal beim blasen auf dem Klo erwischt wurde war danach ein treuer IM wenn er nicht wollte dass Frau und Firma davon erfahren.
Tja und letztendlich schön wenn Schwulen in der DDR die gleichen Bürgerrechte zustehen. Nur heißt das halt nicht viel, organisieren, öffentlich auftreten oder demonstrieren war verboten.
Rein auf die Gesetzeslage zu schauen und die "realsozialistischen" Besonderheiten außer Acht lassen verzerrt die Sache.