15 Kommentare
- 09.07.2019, 16:37h
- "Voraussetzung für diese Namensänderung ist, dass für die betroffenen trans Studierenden bereits einen Antrag auf Namensänderung beim Amtsgericht gestellt worden ist."
Was soll der Unsinn?
Seit der Änderung des Personenstandsgesetzes (§45b) sind Verfahren nach dem TSG doch überflüssig geworden.
Kann mir nicht vorstellen, dass "Studierende" jetzt noch das TSG durchlaufen, wenn es doch viel einfacher geht. - |
- 09.07.2019, 16:45h
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Aber die Bundesregierung will ja gerade, dass dieses Dritte Geschlecht nur für Intersexuelle o.ä. angewendet wird und nicht von Trans-Personen "missbraucht" wird.
Da musst Du dann eher Union und SPD fragen, warum die Reform so lange dauert... - |
- 09.07.2019, 18:15h
- campus-halensis "Trans*Studierende können selbst gewählten Namen führen"
"Vorausgesetzt: Der Antrag auf Namensänderung beim Amtsgericht ist gestellt."
Die Forderung nach einer Antragstellung zur TSG Begutachtung als Verbesserung zu verkaufen, ist wohl kaum gerechtfertigt. - |
- 09.07.2019, 19:17h
- Theoretisch ist das schon lange möglich, auch ohne Antrag, allerdings ist das dann Freiwillig.
Ging bei meinem Arbeitgeber und meiner Bank völlig Problemlos nachdem ich denen das mitgeteilt hatte.
Die Schule hätte sas auch dürfen, abeeer die sind eben in einem Nazikaff und haben auch den Gerichtsbeschluss bestanden.
Ich empfinde das ganze Manöver nur als billige Marketingmaßnahme um sich Transfreundlicher zu zeigen als man ist.
Sachsen.... - |
- 10.07.2019, 00:57h
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Was hat bitte das Nazigelaber hier schon wieder zu suchen? Und was ist mit Sachsen? Die Uni Halle ist in Sachsen-Anhalt und das sind, wenn du schon mal in Sachsen und in Sachsen-Anhalt warst, wie zwei unterschiedliche Welten. Für jemand der nach Gleichberechtigung sucht und Klischees bekämpfen will haust du ganz schönen Müll raus, du pseudo weltverbesserer
Ganz im Ernst es macht mich stinksauer, wenn ich immer dieses ihr seid nazis gelaber höre, wenn irgendwas nur annähernd diskriminierend ist. Dafür gibt's auch andere Begriffe! Man man man, immer groß das maul auf machen wenn man diskriminiert wird, aber selber ein ganzes bundesland diskriminieren. - |
- 10.07.2019, 15:13hHannover
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""Was soll der Unsinn?
Seit der Änderung des Personenstandsgesetzes (§45b) sind Verfahren nach dem TSG doch überflüssig geworden.""..
Wie kommst Du auf die Idee ?
Die Änderung im Personenstandsgesetz (§45b) hat mit dem TSG nichts zu tun, denn es handelt sich um die Erweiterung auf die "Dritte Option", und damit um die zusätzliche Eintragung "divers" für intergeschlechtliche Menschen.. - |
- 10.07.2019, 17:40h
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Nicht glauben, sondern wissen!
Bitte verbreiten Sie keine Gerüchte!
Sie hätten das Gesetz auch selbst lesen können. Da steht nichts von "intergeschlechtlich".
Man kann mit einem einfachen ärztlichen Attest ( Variante der Geschlechtsentwicklung, die nicht näher definiert ist) oder einer eidesstattliche Erklärung beim Standesamt den Vornamen und den Geschlechtseintrag ändern lassen und zwar nicht nur in divers, sondern auch in männlich oder weiblich.
Es gibt also keinen Grund mehr, das TSG anzuwenden. Es sei denn, man möchte das ohnehin löchrige Offenbarungsverbot nutzen. Ob das die Gutachten, Gerichtsverfahren und Kosten wert ist, ist wohl mehr als fraglich. - |
- 10.07.2019, 20:31hHannover
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""Sie hätten das Gesetz auch selbst lesen können. Da steht nichts von "intergeschlechtlich". ""..
Du hättest dich dazu auch umfassend informieren können, es gab nicht nur hier eine breite Diskussion dazu..
Übrigens :
""(1) Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung können gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 Absatz 3 vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll. Liegt kein deutscher Personenstandseintrag vor, können sie gegenüber dem Standesamt erklären, welche der in § 22 Absatz 3 vorgesehenen Bezeichnungen für sie maßgeblich ist, oder auf die Angabe einer Geschlechtsbezeichnung verzichten,""..
Amtsdeutsche Umschreibung für
"Intergeschlechtlich"..
www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45b.html
Denn ich hab das gelesen..
Du auch ?
Offenbar nicht, denn Trans*-Menschen sind keine solchen Menschen
""mit Varianten der Geschlechtsentwicklung""..
Den Rest hat Dir dazu dann auch schon "Petter" erklärt :
""Aber die Bundesregierung will ja gerade, dass dieses Dritte Geschlecht nur für Intersexuelle o.ä. angewendet wird und nicht von Trans-Personen "missbraucht" wird.""..
Noch Fragen ?
Nein ?
Danke für das Gespräch.. - |
- 10.07.2019, 20:54h
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Hören Sie bitte auf, so arrogant Falschinformationen zu verbreiten!
Es ist irrelvant, was manche möchten.
Wir haben ein Gesetz, das das TSG überflüssig gemacht hat, egal ob es Ihnen gefällt oder nicht!
Wer unter Personen mit Variaten der Geschlechtsentwicklung fällt, entscheiden letztlich Ärzte nach ihrem Wissen und Gewissen.
www.lsvd.de/recht/ratgeber/intersexuelle/ratgeber-fuer-inter
-und-transgeschlechtliche-menschen.html
pstg45b.de/ - |
Aber auch ein Armutszeugnis für die schwarz-rote Bundesregierung, die eine Reform weiterhin aufschiebt und die Änderung so langwierig, kompliziert, teuer und bürokratisch wie bisher belässt und damit solche "Notlösungen" erst erforderlich macht.
Jetzt müssen andere schon Union und SPD zeigen, wie man schnell den betroffenen Personen helfen kann und Fortschritte schnell umsetzen kann.