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Sachsen-Anhalt

Uni Halle geht auf trans Studierende zu

Transpersonen, die an der Universität Halle-Wittenberg eingeschrieben sind, sollen künftig in Studierendenausweis und Zeugnissen ihren neuen Namen tragen dürfen, auch wenn die Namensänderung noch nicht amtlich ist.


Die Martin-Luther-Universität ist die größte und älteste Hochschule Sachsen-Anhalts (Bild: paul muster / wikipedia)

  • 9. Juli 2019, 15:07h 15 2 Min.

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg erlaubt künftig trans Studierenden, vor Abschluss des Gerichtsverfahrens zur amtlichen Namensänderung ihren Namen in der Uni-Datenbank ändern zu können. Wie "Campus Halensis", das Online-Magazin der sachsen-anhaltischen Universität mit mehr als 20.000 Studierenden, mitteilt, ist die Entscheidung dazu im Rektorat bereits am 12. Juni getroffen worden.

Mit dem Verfahren können trans Studierende künftig ihren Namen auf dem Studierendenausweis und in Zeugnissen ändern. Damit soll ihnen unter anderem ermöglicht werden, sich nicht vor anderen Menschen outen zu müssen. Voraussetzung für diese Namensänderung ist, dass für die betroffenen trans Studierenden bereits einen Antrag auf Namensänderung beim Amtsgericht gestellt worden ist.

Auch Eintrag "divers" möglich

Bereits jetzt können sich intersexuelle Studierende mit dem Geschlechtseintrag "divers" bei der Uni für Semester bewerben. Wie für die Einträge "männlich" und "weiblich" ist hier kein Nachweis notwendig. Damit wird das am 1. Januar in Kraft getretene neue Bundesgesetz zum dritten Geschlecht umgesetzt.

Die Universität möchte in Zukunft sämtliche Dokumente geschlechtsneutral gestalten. So soll vom Merkblatt bis zum Abschlusszeugnis auf die Anrede "Herr" oder "Frau" verzichtet werden.

Derzeit plant die Bundesregierung, das fast 40 Jahre alte Transsexuellengesetz zu überarbeiten. Ein entsprechender Referentenentwurf hatte im Mai für Unmut unter Aktivisten und Oppositionspolitikern gesorgt, denen die Reform nicht weit genug geht. So wurde kritisiert, dass die Bevormundung von Trans- und Intersexuellen durch das neue Gesetz fortgeschrieben werde (queer.de berichtete). (cw)

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#1 Julian SAnonym
  • 09.07.2019, 15:17h
  • Sehr vorbildlich. So sollte das an allen Unis sein.

    Aber auch ein Armutszeugnis für die schwarz-rote Bundesregierung, die eine Reform weiterhin aufschiebt und die Änderung so langwierig, kompliziert, teuer und bürokratisch wie bisher belässt und damit solche "Notlösungen" erst erforderlich macht.

    Jetzt müssen andere schon Union und SPD zeigen, wie man schnell den betroffenen Personen helfen kann und Fortschritte schnell umsetzen kann.
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#2 Klaus LeberhartingerAnonym
  • 09.07.2019, 16:37h
  • "Voraussetzung für diese Namensänderung ist, dass für die betroffenen trans Studierenden bereits einen Antrag auf Namensänderung beim Amtsgericht gestellt worden ist."

    Was soll der Unsinn?
    Seit der Änderung des Personenstandsgesetzes (§45b) sind Verfahren nach dem TSG doch überflüssig geworden.

    Kann mir nicht vorstellen, dass "Studierende" jetzt noch das TSG durchlaufen, wenn es doch viel einfacher geht.
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#3 PetterAnonym
  • 09.07.2019, 16:45h
  • Antwort auf #2 von Klaus Leberhartinger
  • Aber die Bundesregierung will ja gerade, dass dieses Dritte Geschlecht nur für Intersexuelle o.ä. angewendet wird und nicht von Trans-Personen "missbraucht" wird.

    Da musst Du dann eher Union und SPD fragen, warum die Reform so lange dauert...
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