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Thüringen

"Homo­sexuelle zählen": AfD verliert Rechtsstreit gegen SPD

Die SPD-Justizpolitikerin Dorothea Marx darf weiterhin erklären, die AfD-Landtagsabgeordnete Corinna Herold habe in einer parlamentarischen Anfrage die Zählung aller LGBTI in Thüringen verlangt.


Die Erfurter AfD-Landtagsabgeordnete Corinna Herold stellte 2015 die Anfrage an die Landesregierung, "wie viele Homosexuelle, Bi- und Transsexuelle, Transgender und intergeschlechtliche Menschen in Thüringen leben" (Bild: AfD-Fraktion Thüringen)
  • 16. Juli 2019, 05:52h 15 3 Min.

Die Thüringer AfD-Landtagsfraktion hat einen seit längerer Zeit schwelenden Rechtsstreit mit der SPD-Fraktion vor dem Oberlandesgericht Köln verloren. Grund für die juristische Auseinandersetzung war die Erwähnung einer Landtagsanfrage der AfD, in der sie Angaben zur Zahl der in Thüringen lebenden Homo-, Bi- und Transsexuellen verlangte, in einer SPD-Mitteilung. Anders als die Vorinstanz lehnte das Oberlandesgericht Köln nach Angaben von Montag den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die SPD-Fraktion ab.

Die Äußerung der SPD-Justizpolitikerin Dorothea Marx, die von einer AfD-Forderung nach Zählung der Homo-, Bi- und Transsexuellen gesprochen hatte, sei 2018 in der Debatte um eine mögliche Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz gefallen, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Hinweis auf die AfD-Anfrage, in der keine Zählung, sondern nur eine Zahlenangabe gefordert worden sei, müsse von der AfD-Fraktion bei Gesamtabwägung des Streitfalls hingenommen werden, entschieden die Richter.

Sie begründeten das damit, dass es in der SPD-Mitteilung nicht dezidiert um die AfD-Anfrage zur Zahl der LGBTI in Thüringen, sondern um "die Auseinandersetzung mit den tagesaktuellen Prüfvorgängen in den Verfassungsschutzbehörden" gegangen sei. Der Hinweis auf die AfD-Anfrage habe als ein Argument gedient, warum die SPD-Fraktion das Agieren der AfD-Fraktion für auffällig hielt.

Der Thüringer AfD dürfen im Rahmen der vom Grundgesetz gewährleisteten Freiheit des politischen Meinungskampfes…

Gepostet von SPD-Fraktion im Thüringer Landtag am Montag, 15. Juli 2019
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Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Mattias Hey, begrüßte die Entscheidung. "Das ist ein wichtiger Erfolg gegen den Versuch der AfD, sich stets als armes, unschuldiges Opfer zu inszenieren, während sie ständig andere diffamiert."

Die AfD-Anfrage wurde auch von der CDU scharf kritisiert

In der Kleinen Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Corinna Herold aus dem Jahr 2015 hieß es unter anderem wörtlich: "Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Homosexuelle, Bi- und Transsexuelle, Transgender und intergeschlechtliche Menschen in Thüringen leben?" Die rot-rot-grüne Landesregierung antwortete darauf: "Nein, und das ist gut so. Die Zeiten des Erfassens solcher Angaben sind vorbei" . Beides ist in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags zu finden (PDF). Ziel der Anfrage war es, dass von der AfD abgelehnte Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt zu torpedieren.

Die anderen Fraktionen im Landtag hatten die AfD-Neugier damals heftig kritisiert (queer.de berichtete). Herold zeige mit ihrer Anfrage, dass sie Lesben und Schwule für eine "unnormale Minderheit" halten würde, erklärte 2015 die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen Astrid Rothe-Beinlich. Linken-Fraktionschefin Susanne Hennig-Wellsow warf der AfD vor, "Sittenpolizei" zu spielen und "den Menschen in die Schlafzimmer schauen" zu wollen. Die Neugier der Abgeordneten Herold sei "ein bisschen pervers".

Heftige Kritik kam auch von der oppositionellen CDU. "Die Zeiten, in denen sich Homosexuelle registrieren lassen mussten, sind zum Glück vorbei", meinte der CDU-Abgeordnete Henry Worm mit Blick auf die Verfolgung von Schwulen und Lesben im Dritten Reich. Der ehemalige AfD-Abgeordnete Oskar Helmerich sagte im MDR, die Anfrage erinnere ihn an die Dortmunder Neonazi-Partei "Die Rechte", die schon einmal Namen und Anschriften von jüdischen Mitbürgern erfragt hätte.

Campact knickte vor der AfD ein

Anders als die SPD-Landtagsfraktion hatte sich die Bürgerrechtsbewegung Campact 2016 nicht gegen eine einstweilige Verfügung der Thüringer AfD-Fraktion in derselben Sache gewehrt (queer.de berichtete). Diese darf seitdem nicht mehr den Satz verbreiten: "Mit der schockierenden Anfrage zur Zählung von Homosexuellen und Transgender in Thüringen macht die AfD klar, dass sie Homosexuelle für eine unnormale Minderheit hält." (cw/dpa)

#1 DramaQueen24Ehemaliges Profil
  • 16.07.2019, 06:17h
  • Trotzdem die Deppenalternative eines auf die Mütze bekommen hat, wird sie sich weiter als "Opfer der Altparteien und der Justiz (die Presse, die darüber berichtet, verbreitet in deren Augen sowieso nur Fake News) sehen, weil das bei unzufriedenen Menschen immer gut ankommt. Aber wer hier Täter, und wer hier Opfer ist, sieht jeder denkende Mensch!
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#2 alter schwedeAnonym
  • 16.07.2019, 09:18h
  • Das ist mir aber mal ne faule Fascho-Plempe. Wenn - Adolfs fidele Durchfalltruppe - Homosexuelle zählen will, brauchen sie einfach nur auf die diesjähtigen CSDs gehen und dort die Teilnehmer und Zuschauer durchzählen.

    Wenn man allerdings nur bis Einundelfzig zählen kann empfiehlt es sich allerdings das ganze am besten bleiben zu lassen.
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#3 MariposaAnonym
  • 16.07.2019, 09:33h
  • Glückwunsch Genossen - diesmal ist der Beifall zurecht auf Eurer Seite !

    Es dürfte nun mittlerweile jedem auch im hinterletzten Eck der Republik klar sein, was von der AfD queerpolitisch zu erwarten wäre, sollte sie tatsächlich eines Tages die Regierungsmehrheit (Gott bewahre!) bekommen...
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