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Aachen

Fetischmasken-Verbot beim CSD laut Polizei ein "bedauerliches Missverständnis"

Mit Verweis auf das Vermummungsverbot hatten Aachener Beamte das Tragen von Masken beim CSD verboten. Jetzt rudert die Polizei zurück.


Petplayer – wie hier in Köln – dürfen sich auch in Aachen wieder in Schale werfen (Bild: nb)

Die Aachener Polizei hat am Mittwoch gegenüber queer.de das Verbot von sogenannten Fetischmasken der Pet-Play-Community als "bedauerliches Missverständnis" bezeichnet. "Um ein solches in Zukunft auszuschließen, wurden mit dem Anmelder der Versammlung einvernehmliche Absprachen getroffen", erklärte eine Polizeisprecherin in einer schriftlichen Stellungnahme.

Das Tragen von Masken bei der CSD-Parade am 22. Juni sei weder bei der Anmeldung noch in dem anschließenden Kooperationsgespräch thematisiert worden. "So kam es, dass der Einsatzleiter der Polizei durch das Tragen von Masken einen bevorstehenden Konflikt bzw. einen Verstoß mit dem/gegen das Versammlungsgesetz erkannte und dies dem Versammlungsleiter vor Beginn der Versammlung mitteilte", so die Sprecherin, wobei sie "vor" betonte. "Daraufhin wurde auf das Tragen von Masken während der Versammlung verzichtet."

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NRW-Innenminister hatte bereits vor Verbot Legalität von Fetischmasken bestätigt

Der Fall hatte für Unmut in der Community gesorgt (queer.de berichtete). Erzürnt zeigten sich Aktivisten, weil die Polizei in NRW zum einen bei Karnevalsveranstaltungen praktisch nie Probleme mit Masken hat. Außerdem hatte ein knappes Jahr zuvor Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) nach einem ähnlichen Vorfall beim CSD Essen derartige Verbote als nicht rechtmäßig gebrandmarkt (queer.de berichtete).

Die Aachener Polizei betonte, dass das Tragen derartiger Masken "bei erster objektiver Betrachtung" zwar durchaus als Vermummung gewertet werden könne. "Im vorliegenden Fall erfolgte das Tragen der Fetisch-Masken jedoch nicht, um sich zu vermummen, also die Identität zu verschleiern oder gänzlich unmöglich zu machen, sondern um einer sexuellen Orientierung besonderen Ausdruck zu verleihen", so die Sprecherin. Rechtlich habe es sich somit um "ein sogenanntes Hilfsmittel" gehandelt, "das zur Meinungskundgabe im Rahmen einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel eingesetzt wurde".

Das Tragen der Masken würde bei der nächstjährigen Anmeldung "nach einer Prüfung des Einzelfalls" auch genehmigt werden – aber nur, sofern es "ausdrücklich angemeldet" werde. (dk)

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#1 lollipopAnonym
  • 31.07.2019, 17:37h
  • Das Tragen der Masken würde bei der nächstjährigen Anmeldung "nach einer Prüfung des Einzelfalls" auch genehmigt werden aber nur, sofern es "ausdrücklich angemeldet" werde

    D.h., dass die Polizei das tragen von Masken wieder untersagen wird, wenn sie nicht explizit angemeldet werden? So viel zu Einsehen und Missverständnis.

    Und was heißt Prüfung des Einzelfalls? Muss jeder Fetischist vorher sein Outfit polizeilich abklären lassen?
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#2 Frank LaubenburgAnonym
  • 31.07.2019, 17:46h
  • Die Aachener Polizei rafft es immer noch nicht. Sie hat im Bereich des Versammlungsrecht gar nichts zu "genehmigen". und scheint von Allmachtsphantasien befallen. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schließt es ein, auch mit Masken oder anderweitig verkleidet zu demonstrieren. Das muss man vorher auch nicht "anmelden". Und Grundrechte unterliegen auch keiner Genehmigungspflicht, sonst wären es ja keine Grundrechte. Ein allgemeines "Vermummungsverbot" gibt es nicht. Das alles ist doch längst vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages (das Gutachten ist der Aachener Polizei bekannt) und in zahlreichen Gerichtsentscheidungen festgestellt worden.
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#3 LillyComptonAnonym
  • 31.07.2019, 20:37h
  • Immer wieder peinlich wenn die Pol die Gesetze die sie durchsetzen soll nicht kennt oder sich garnicht erst dran hält.
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