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Asylantrag abgelehnt

BAMF will schwulen Nigerianer abschieben

Sein Partner wurde in seinem Heimatland bei einem gewaltsamen Übergriff umgebracht, ihm selbst droht dort Gefängnis oder der Tod, behauptet ein nach Deutschland geflüchteter Nigerianer. Trotzdem soll er abgeschoben werden.


Das Queer Refugees Network Leipzig will die Abschiebung eines schwulen Nigerianers verhindern (Bild: flickr / brx0 / by 2.0)

  • 20. August 2019, 14:37h 27 3 Min.

Das Asyl eines schwulen Mannes aus Nigeria ist am 31. Juli vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt worden, obgleich der Geflüchtete wegen seiner sexuellen Orientierung in seinem Heimatland mit dem Tod bedroht wird. Das teilte das Queer Refugees Network Leipzig (QRNL) mit.

Die Ablehnung klingt aufgrund seiner Fluchtgeschichte besonders kaltherzig: Der junge Mann sei laut QRNL aus Nigeria geflohen, nachdem seine Homosexualität bekannt geworden war. "Es sei zu einem gewaltvollen Übergriff auf ihn und seinen Partner gekommen, sein Partner sei an den ihm zugefügten Verletzungen verstorben", fasst das Netzwerk die Angaben des Mannes zusammen. Gegen diesen sei daraufhin ein Haftbefehl wegen Homosexualität erlassen worden. Auch die Familie seines Partners habe nach ihm gesucht, um dessen Tod zu rächen.

Auf der Flucht nach Europa sei der Mann Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostituion geworden. Er sei zunächst nach Italien geflohen und habe dort einen Asylantrag gestellt. Aus Angst habe er im dortigen Asylverfahren jedoch nicht über seine Homosexualität sprechen können. Auch in Italien seien ihm viele homophobe Menschen aus Nigeria begegnet; er habe verbale und körperliche Gewalt erlebt, ohne durch Sozialarbeiter oder die dortige Polizei geschützt zu werden.

BAMF: Flüchtling ist selbst schuld

Beim BAMF habe der junge Mann von diesen Erlebnissen berichtet und auch von seinen Ängsten in Italien und warum er dort nicht über seine sexuelle Orientierung sprechen konnte. Die Behörde lehnte seinen Asylantrag allerdings ab. Begründung: Er habe schließlich in Italien die Möglichkeit gehabt, über seine sexuelle Orientierung zu sprechen, dies aber verpasst – und müsse sich deshalb "grobes Eigenverschulden des Nichtvorbringens [… ] vorwerfen lassen". Die geschilderten Befürchtungen zum Verfahren in Italien seien schlicht nicht nachzuvollziehen, so die deutschen Beamten. Eine weitere Prüfung lehnten sie grundsätzlich ab, obwohl dem Mann bei einer Rückkehr nach Nigeria offensichtlich Gefängnis oder der Tod droht. Er soll nun abgeschoben werden.

"Diese Argumentation ist erschreckend" erklärte Anna Weißig vom Queer Refugees Network Leipzig. "Für viele homosexuelle Menschen ist es unglaublich schwer, sich gegenüber Behörden zu outen. Sich und ihre sexuelle Orientierung zu verstecken war für sie bisher überlebensnotwendig, außerdem kennen sie die Rechtslage hier nicht. Diese Schwierigkeit wird vom BAMF in diesem Fall komplett ignoriert."

Das Bundesamt hätten angesichts der schrecklichen Menschenrechtslage für Homosexuelle einer erneuten Prüfung zustimmen müssen, so Weißig. "Es liegen neue Gründe vor. Diese wurden bisher nicht geprüft. Außerdem hätte es die Möglichkeit gegeben, zumindest von einer Abschiebung abzusehen, da homosexuelle Menschen in Nigeria einer massiven Verfolgung ausgesetzt sind." In diesem Fall sei die Homosexualität des Mannes nicht nur bekannt, es habe in Nigeria sogar bereits ein Haftbefehl deswegen vorgelegen. "Es ist unverständlich, warum nicht zumindest von der Möglichkeit eines Abschiebeverbots Gebrauch gemacht wurde."

Klage soll Abschiebung verhindern

Gemeinsam mit dem Queer Refugees Network legte der junge Mann Klage beim Verwaltungsgericht ein und es wird geprüft, ob eine Beschwerde beim BAMF eingereicht wird. Bereits mehrfach prangerten die Mitarbeitenden des Queer Refugees Network die Entscheidungspraxis des BAMF an. Die Aktivisten fordern, dass das BAMF in seinen Entscheidungen geltende EU-Richtlinien einhält, wonach homosexuelle Menschen, denen in ihrem Heimatland wegen ihrer sexuellen Orientierung Gefängnis oder Schlimmeres droht, Schutz zu gewähren ist. (pm/cw)

-w-

#1 Weseraal
  • 20.08.2019, 17:01hBremen
  • oh, diese bürokratischen "Korinthenkacker"! Irgend eine blödsinnige Vorschrift ist denen natürlich wichtiger als ein Menschenleben, Passt aber leider ganz prima zum Klima in diesem Land. Nur keine sogenannten "besorgten Bürger" verärgern, die wählen aber sowieso schon die "Alternative Für Dumme"(AFD)
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#2 Homonklin44
  • 20.08.2019, 18:34hTauroa Point
  • Man muss da bei diesen Fällen wohl immer die Gesamtgeschichte von vielen Seiten beleuchten, aber vermutlich wird man dem jungen Mann ja noch so einiges andere unterstellt haben, um seine Geschichte abschiebefähig zu diskreditieren. Das scheint da wohl die Praxis zu sein, wenn man Leute partout nicht hier sehen will, um sie praktisch ins offene Messer oder in ungewisse Zukunft zu schieben.

    Man muss sich dieser Tage wieder oft schämen, was aus Deutschland so am Werden ist. Da gibt es die einen, die sagen, man kann nicht jeden alimentieren. Schon klar. Und dann hat man Leute, die sich schon x Mal daneben benommen haben und denen unsere Gepflogenheiten sonstwo vorbei gehen, die vielleicht Verbrechen begangen haben und mit Terror sympathisieren, aber die dürfen bleiben?

    Aber nicht einer, der aus Todesangst nicht früh genug was über seine Orientierung gesagt hat. Dem man wahrscheinlich angedenkt, das sei jetzt halt so seine Masche oder so. Irgendwie versteht man die Welt nicht mehr. In letzter Zeit wieder häufiger.
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#3 LotiAnonym