27 Kommentare

- 20.08.2019, 17:01hBremen
- oh, diese bürokratischen "Korinthenkacker"! Irgend eine blödsinnige Vorschrift ist denen natürlich wichtiger als ein Menschenleben, Passt aber leider ganz prima zum Klima in diesem Land. Nur keine sogenannten "besorgten Bürger" verärgern, die wählen aber sowieso schon die "Alternative Für Dumme"(AFD)
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- 20.08.2019, 18:34hTauroa Point
- Man muss da bei diesen Fällen wohl immer die Gesamtgeschichte von vielen Seiten beleuchten, aber vermutlich wird man dem jungen Mann ja noch so einiges andere unterstellt haben, um seine Geschichte abschiebefähig zu diskreditieren. Das scheint da wohl die Praxis zu sein, wenn man Leute partout nicht hier sehen will, um sie praktisch ins offene Messer oder in ungewisse Zukunft zu schieben.
Man muss sich dieser Tage wieder oft schämen, was aus Deutschland so am Werden ist. Da gibt es die einen, die sagen, man kann nicht jeden alimentieren. Schon klar. Und dann hat man Leute, die sich schon x Mal daneben benommen haben und denen unsere Gepflogenheiten sonstwo vorbei gehen, die vielleicht Verbrechen begangen haben und mit Terror sympathisieren, aber die dürfen bleiben?
Aber nicht einer, der aus Todesangst nicht früh genug was über seine Orientierung gesagt hat. Dem man wahrscheinlich angedenkt, das sei jetzt halt so seine Masche oder so. Irgendwie versteht man die Welt nicht mehr. In letzter Zeit wieder häufiger. - |
- 20.08.2019, 19:29h
- Sehe ich genauso.
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- 20.08.2019, 19:43h
- Wie wollten die notorischen Lügner von Union und SPD uns weismachen:
"Kein einziger LGBTI wird in Staaten abgeschoben, wo ihm Verfolgung droht." Selbst bei sicheren Herkunftsstaaten (die aber eben oft nicht sicher für LGBTI sind) sollte das im Einzelfall anders entschieden werden.
Dabei passiert genau das Gegenteil regelmäßig.
Union und SPD gehen zum Schönen ihrer Flüchtlingsbilanzen über Leichen - im wortwörtlichsten Sinne. - |
- 20.08.2019, 20:40h
- Da wurde also Merkel für ihre Flüchtlingspolitik von der Harvard Uni geehrt, und "so ganz beiläufig" werden Flüchtlinge, denen akute Lebensgefahr droht, abgeschoben.
Hat sie sich denn schon mal für solche Flüchtlinge eingesetzt, also für Flüchtlinge, die aufgrund ihrer sexuellen Identität verfolgt und mit dem Tod bedroht werden, und zusätzlich vom BAMF mit der Abschiebung in die Hilflosigkeit rutschen??
Dann kann man nur hoffen, dass die Klage erfolgreich wird und man die Abschiebung verhindern kann :-/
Sorry für diesen Satz, aber vielleicht sollte man mal gewisse Leute vom BAMF in solche Länder "abschieben," um an Leib und Seele zu spüren, was es bedeutet, in solchen Ländern zu leben.
Oder wie soll es ihnen sonst begreiflich werden? Dass man über ihre Entscheidungen schreibt, ändert offenbar nicht viel.
©BuntesUndSchönes - |
- 20.08.2019, 21:10h
- Tipp für alle schwulen Abschiebungsbedrohten, die mit rechten BAMF Mitarbeitern zu tun haben:
- die deutsche Kultur hochloben
- über die Muslime enorm ablästern
- clichéhaft/weibisch benehmen - |
- 20.08.2019, 21:45h
- Das BAMF ist aber nicht die Bundesregierung und das ist der gravierende Unterschied!
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- 20.08.2019, 21:48h
- Eines Vornweg: Ich beschreibe die rechtliche Situation. Mehr nicht. Die kann man gut finden, die kann man schlecht finden. Aber das ist derzeit der Ist-Zustand. Wer mehr darüber wissen möchte kann es sich also durchlesen, es ist etwas länger geworden:
Schwierig ist, dass man die genauen Umstände nicht kennt. Für mich klingt es so, als handelt es sich hierbei um einen Zweitantrag nach §71a AsylG.
Dass also in Italien ein Asylantrag gestellt und abgelehnt wurde. Jetzt kommt der abgelehnte Asylbewerber nach Deutschland und möchte hier ein erneutes Verfahren. Dazu sind die Hürden, ignorieren wir das Dublin System hierbei, hoch. Er muss die Voraussetzungen des §51 VwVfG erfüllen. Eines davon verlangt, dass er "ohne grobes verschulden" nicht in der Lage gewesen ist, dies nicht im Vorverfahren vorzubringen. Diese Hürde ist sehr sehr hoch. Also rein, dass er Angst hatte darüber zu reden, weil es auch in Italien homophobe Menschen gibt, genügt schlicht nicht. Es müsste dann schon im (grundsätzlich als eher geschützt einegschätzten Raum) der Anhörung nachweisliche etwas vorgefallen sein, was ihn am Vorbringen gehindert hätte. Daher wird auch, nehme ich an, vom "groben Eigenverschulden" gesprochen. Denn rein juristisch, meiner Erfahrung nach udn was ich so an Urteilen gelesen habe, stimmt es. Auch wenn es böse klingt. Dabei spricht man dann von der sogenannten "Präklusion". Dabei haben dann auch weder BAMF Mitarbeiter noch Verwaltungsrichter eine große Wahl, da sie Vorgaben des Gesetzgebers umsetzen (bzw. auf ihre Rechtmäößigkeit prüfen) müssen, nichts anderes.
Exkurs: Es gibt ein Urteil des EGMR (Ich meine es war nicht der EuGH, aber ich habe es jetzt nicht ganz genau im Kopf) das besagt, dass ein späteres Vorbringen einer Homosexualität nicht automatisch als unglaubhaft abgelehtn werden darf, weil es im Erstverfahren nicht vorgebracht wurde. Das heißt natürlich nicht, dass es nicht aus anderen Gründen unglaubhaft sein kann, aber eben nicht mit der Begründung "er hat es vorher nicht erzählt, also stimmt es nicht".
Das hat aber, und das wird mitunter verwechselt, keine Auswirkungen auf die Präklusion. Diese bleibt weiter bestehen.
Es ist dann tatsächlich so, dass, juristisch, das Nichtvorbringen dem Antragsteller/Kläger zugerechnet wird. Er hätte (die generelle Möglichkeit des Vorbingens) vortragen können, hat es aber (praktisch) nicht getan. Damit ist es eben auch , juristisch, keine neue Sachlage, wie im Artikel an einer Stelle angedeutet. Denn die Sachlage bestand (objektiv) zum Zeitpunkt der ersten Anhörung schon, sie wurde nur nicht vorgebracht.
Eine neue Sachlage , und damit ein Wiederaufgreifensgrund nach §51VwVfG wäre es dann, wenn er erst nach der Anhörung entdeckt hätte, dass er homosexuell ist. Was ja durchaus möglich ist. Aber das war ja hier nicht der Fall, er war sich dessen ja bewusst und gibt an, auch deswegen verfolgt worden zu sein.
Da wird auch denke ich ein Gericht nichts anderes sehen, dass ist deren Brot und Butter Geschäft (also quasi sehr eindeutige Rechtslage und Urteilspraxis).
Das kann man gut oder schlecht finden, ist aber aktuelle Rechtslage.
WICHTIG: Das bezogsich jetzt alles auf das Asylgesetz, als speziell §§ 3 und 4.
Der § 60 Abs. 5 AufenthG (Abschiebungsverbot) enthält ähnliche Voraussetzungen wie der §4 AsylG. Diese werden aber idr nicht weiter geprüft, da die Prüfung entweder schon zum höherwertigen Schutz geführt haben oder aber eben geprüft und abgelehnt wurden.
Wenn diese Prüfung aber garnichterst erfolgt ist (wie bei einem unzulässigen Zweitantrag) geschieht die Prüfung unter §60 Abs 5 AufenthG. Das beste was dabei rausspringen kann ist ein Abschiebungsverbot (was ja auch im Artikel angedeutet wird, daher glaube ich auch,d ass es sich um einen ZWeitantrag handelt).
Auch dieses wird geprüft und angenommenoder abgelehnt. Aus welchen Gründen es in diesem Fall abgelehnt wurde weiß ich nicht. Es könnte an einem unglaubhaften Vorbringen gelegen haben.
Interner Schutz oder ein Schutzakteur kämen auch in Betracht, das ist jetzt aber die generelle Aussage. Das hängt von Situation und Land ab.
Da müsste mand en Bescheid kennen. So oder so, es wird jetzt vor Gericht gehen, der Richter führt danns eien eigene Sachaufklärung durch und fällt dann entsprechend sein Urteil. Wenn er zu der Erkenntnis gelangt, dass das vorgebrachte wahr ist, das stehen die Chancen auf ein Abschiebungsverbot gut, meiner Einschätzung nach. Gelangt er zu der Überzeungugn dasses unglaubhaft ist weißt er die Klage ab.
Soviel rein zur rechtlichen Situation - |
- 20.08.2019, 22:12h
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Herr Seehofer hat aber die Verantwortung darüber wie mit den Flüchtlingen umgegangen wird.
Und er gehört zur Bundesregierung dazu.
Die Oberchefin ist Merkel, die sich durchaus in solchen Fällen wie im Artikel beschrieben, einsetzen kann - ich wiederhole: KANN.
Sie tut es allerdings nicht.
©BuntesUndSchönes - |
- 21.08.2019, 00:12h
- Ich verstehe nicht ganz. Soll er wg. Dublin nach Italien abgeschoben werden? Oder hat er die Dublinfrist überstanden u. Soll ins Heimatland zurück? Normalerweise muss er ja nach Italien zurück...
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