Im vergangenen Jahrzehnt war Werbung für Homo-"Heiler" in den USA noch weit verbreitet – inzwischen verliert die "Ex-Gay-Bewegung" aber an Einfluss
Der SPD-Entwurf zum generellen Verbot von "Konversionstherapien" erwähnt neben sexueller Orientierung künftig auch geschlechtliche Identität. Demnach soll ein Paragraf 184k im Strafgesetzbuch eingeführt werden, in dem es heißen soll: "Ein Arzt, Psychotherapeut, Heilpraktiker oder gewerblicher Anbieter[,] der Behandlungsmaßnahmen, die auf die Änderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität gerichtet sind, anbietet oder durchführt wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft." Eine Haftstrafe von fünf Jahren ist für diejenigen vorgesehen, die eine minderjährige Person "heilen" wollen. Paragraf 184j stellt auch die Bewerbung und Vermittlung entsprechender Angebote unter Strafe.
Die SPD hatte den Gesetzentwurf bereits Anfang des Monats angekündigt (queer.de berichtete). Ursprünglich war darin nur sexuelle Orientierung erwähnt. Der Bundestagsabgeordnete Karl-Heinz Brunner, der SPD-Fraktionssprecher für Schwule und Lesben, hatte die Auslassung damit begründet, dass sexuelle Orientierung auch trans Personen einschließe. Allerdings wird der Begriff allgemein so verstanden, dass er beschreibt, zu welchem Geschlecht sich eine Person hingezogen fühlt.
Nun reagierte die Partei auf die Kritik mit dem neuen Entwurf (PDF). Auch das umstrittene Vorhaben, das Verbot als Paragraf 175, mit dem früher Homosexuelle strafrechtlich verfolgt wurden, in das StGB einzufügen, ist damit vom Tisch.
dgti zufrieden über Änderung
Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) erklärte als Reaktion auf den erweiterten Entwurf, die Zusammenarbeit mit der SPD und Brunner habe sich somit ausgezahlt. "Für transsexuelle Personen ist bereits das Unterdrücken des Geschlechtsempfindens oder auch das Beharren auf geschlechtskonformer Kleidung oder Spielzeugen als Konversionsversuch zu bewerten", hieß es in einer ersten Reaktion.
Noch ist völlig unklar, wie viel von dem Vorhaben umgesetzt wird. Verantwortlich ist der CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn, der im Februar die Initiative ergriffen und das Verbot von "Konversionstherapien" in Aussicht gestellt hatte (queer.de berichtete). Zuvor hatten die unterschiedlichen Bundesregierungen ein Verbot stets abgelehnt (queer.de berichtete). Als Gründe wurden angeführt, dass das Problem in Deutschland zu vernachlässigen sei oder dass es juristische Probleme gebe, eine fragwürdige "Therapie" zu verbieten, wenn erwachsene Menschen diese verlangten.
Abschlussbericht zu "Konversionstherapien" in dieser Woche
Entscheidend für die Ausarbeitung des Verbotes wird nun der Abschlussbericht der vom Gesundheitsministerium einberufenen Kommission zum Verbot von "Konversionstherapien" sein, der laut einem Ministeriumssprecher noch in dieser Woche vorgestellt werden soll. Danach muss ein Gesetzentwurf zwischen den Ressorts abgestimmt werden. Laut Spahn könnte das Gesetz dann noch dieses Jahr beschlossen werden.
Innerhalb der Europäischen Union hat bislang nur Malta "Konversionstherapien" komplett verboten (queer.de berichtete). Eine Alternative in einigen Ländern ist, derartige Praktiken nur an Jugendlichen zu untersagen. Österreich hatte im Juni ein derartiges Gesetz beschlossen (queer.de berichtete). (dk)