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- 15. September 2005 1 Min.
Wien Der österreichische Bundespräsident Dr. Heinz Fischer hat Justizministerin Mag. Karin Gastinger aufgefordert, das Gnadenrecht bei Verurteilten nach Paragraf 209 "grosszügiger zu handhaben". Mit dem Paragrafen waren bis zu seiner Abschaffung 2002 Homosexuelle für einvernehmlichen Geschlechtsverkehr bestraft worden. Noch immer seien 1.434 Männer und Frauen aufgrund des Paragrafen vorbestraft, 558 davon noch aus der Zeit vor 1971, als das Totalverbot von homosexuellem Sex aufgehoben wurde, recherchierte die Plattform gegen §209. Trotz mehrerer Urteile des EU-Menschengerichtshofs konnte sich die österreichische Regierung nicht zu einer Rehabilitierung und gar Entschädigung der Verurteilten durchringen. Die Plattform kritisierte, dass die Justizministerin nicht mal Gnadengesuche einiger Verurteilter an den Bundespräsidenten weitergeleitet hat. In einem Antwortschreiben an die Plattform nach einem Treffen im Februar bezeichnete der Präsident die Situation als "unbefriedigend". In Deutschland sind Verurteilte aufgrund des Paragrafen 175 aus der Nazizeit rehabilitiert, aber nicht entschädigt worden. Homosexuelle, die danach aufgrund des Paragrafens verurteilt worden sind, sind bis heute nicht mal rehablitiert - dies lehnte zuletzt die rot-grüne Bundesregierung mit dem Hinweis ab, das Bundesverfassungsgericht habe den Paragrafen damals für rechtens gehalten. (nb)















(und was interessiert uns unser geschwätz von gestern)
konrad adenauer