Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld schlägt vor, Anbieter von sogenannten Konversionstherapien mit einem Jahr Haft zu bestrafen. Das geht aus dem Abschlussbericht der Stiftung (PDF) hervor, den das Gesundheitsministerium am Montag veröffentlicht hat. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Stiftung beauftragt, eine Kommission einzuberufen. Diese tagte an zwei Tagen im Mai und Juni dieses Jahres. Der Abschlussbericht soll dann Grundlage für einen Gesetzentwurf sein.
Eine Haftstrafe für Anbieter von "Konversionstherapien" solle der Gesetzgeber "nicht zu hoch ansetzen", heißt es in den zusammenfassenden Empfehlungen der Stiftung. Das Gesetz solle allerdings eine "hohe Geldbuße" von mehreren Zehntausend Euro vorsehen. Eine kleines Detail hat ebenso Brisanz: Die Stiftung will das Homo-"Heiler"-Verbot nicht prominent ins Strafgesetzbuch schreiben lassen. Dies sehe man "nicht als zwingend notwendig an". Stattdessen soll das Verbot in einem einfachen Gesetz des Ministeriums versteckt werden.
Immerhin: Auch die Bewerbung und die Vermittlung entsprechender Angebote "an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen" sollen bestraft werden, wobei auch Schadensersatzforderungen und bei Vereinen der Entzug von Gemeinnützigkeit möglich sein sollen.
Auch trans und inter Menschen sollen geschützt werden
Mit dem eher milden Strafmaß stellen sich die Stiftung und das Gesundheitsministerium gegen die Vorschläge des sozialdemokratischen Koalitionspartners. Karl-Heinz Brunner, queerpolitischer Sprecher der SPD im Bundestag, hatte Anfang August in einem eigenen Gesetzentwurf noch fünf Jahre Haft für diejenigen gefordert, die Minderjährigen eine "Konversionstherapie" anbieten (queer.de berichtete).
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Ende des Jahres ein Gesetz gegen Homo-"Heiler" auf den Weg bringen
Laut Abschlussbericht sollen nicht nur "Therapie"-Angebote für Lesben und Schwule unter Strafe gestellt werden, sondern ebenso Versuche, trans und inter Personen zu "heilen". Dies hatte auch Brunner – allerdings erst nach heftiger Kritik aus der Community – Ende August in einer zweiten Fassung seines Entwurfs gefordert (queer.de berichtete). "Wir empfehlen ein Verbot aller Behandlungen, die auf eine Änderung der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und der angeborenen Varianten der Geschlechtsentwicklung eines Menschen abzielen", heißt es im Vorwort von Geschäftsführer Jörg Litwinschuh-Barthel.
Stiftung fordert Geld für Aufklärungs-Kampagnen
Neben dem gesetzlichen Verbot solle der Staat mit groß angelegten Kampagnen auf die Gefahren von "Konversionstherapien" aufmerksam machen, fordert Litwinschuh-Barthel. Ebenso solle eine anonyme Beratungsstelle bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder beim Bundesfamilienministerium eingerichtet werden. Dort könnten sich dann Eltern, Vertreter der Heilberufe, Fachstellen und Verbände sowie in der Seelsorge Verantwortliche in den Religions- und Glaubensgemeinschaften melden, so der Bericht.
Außerdem will die Magnus-Hirschfeld-Stiftung, dass zentral erfasst wird, welche Anbieter bereits strafrechtlich verfolgt wurden. Sie empfiehlt, eine Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ) oder der Antidiskriminierungsstelle des Bundes einzurichten, um Informationen über solche Behandlungen und Straftaten zu sammeln und um die Strukturen erforschen zu können. Selbsthilfegruppen von Betroffenen sollen zudem staatliche finanzielle Förderung bekommen.
Welche der Vorschläge nun vom Gesundheitsministerium umgesetzt werden, ist unklar. Minister Spahn hat angekündigt, ein Gesetz bis Ende des Jahres auf den Weg zu bringen (queer.de berichtete). Da der Bericht aber erst drei Monate nach dem letzten Treffen der Kommission veröffentlicht wurde, spricht einiges dafür, dass die Handlungsempfehlungen darin eng mit dem Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums abgestimmt wurden.
Aha, und das soll eine Stiftung sein, die sich um LGBTI-Belange kümmert?
Für gefährliche Gehirnwäsche, die schwerste psychische Schäden und lebenslanges Leiden verursachen kann und sogar zum Tod führen kann, gibt es gerade mal ein Jahr. Dass dann wohl auch noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Lächerlich.
Magnus Hirschfeld würde sich im Grab umdrehen, was unter seinem Namen veranstaltet wird.