Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?34460

Schwulenverfolgung in Bundesrepublik und DDR

Weiterhin nur wenige Anträge auf Entschädigung von §175-Opfern

Bis in die Neunzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts hinein wurden Schwule in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Vor zwei Jahren wurden ehemals Verurteilte rehabilitiert – die damit verbundenen Entschädigungen fließen aber nur langsam.


Zwischen der Gründung des deutschen Nationalstaats im Jahr 1871 und 1994 wurden schwule und bisexuelle Männer mit dem Paragrafen 175 verfolgt (Bild: Historisches Motiv von Ralf König auf einem aktuellen Plakat zur Ausstellung "§ 175 - Geschichte und Schicksale")

  • 12. September 2019, 11:01h 2 3 Min.

Nur wenige Homosexuelle machen von den neuen Rechten auf Entschädigung für frühere Verfolgung Gebrauch. Seit einem halben Jahr können Betroffene nicht mehr nur für frühere Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Entschädigungsleistungen beantragen, sondern auch für Ermittlungen, Untersuchungshaft und andere Diskriminierungen (queer.de berichtete).

Auf dieser neuen Grundlage seien bis zum 1. September 76 Anträge auf Entschädigung eingegangen, teilte das Bundesamt für Justiz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Davon seien in 66 Fällen Entschädigungen in Höhe von insgesamt 84.000 Euro gezahlt worden – 6.000 Euro wegen eingeleiteter Strafverfahren, 7.500 Euro wegen vollzogener Freiheitsentziehung und 70.500 Euro wegen außergewöhnlicher Beeinträchtigungen. Dazu werden berufliche, wirtschaftliche, gesundheitliche oder sonstige vergleichbare Nachteile gezählt, die den Betroffenen wegen Diskriminierung entstanden sind.

Alle Fälle zusammengefasst, wurden seit 2017 lediglich 157 Entschädigungsanträge gestellt und 549.000 Euro ausgezahlt, teilte das Bundesamt für Justiz mit.

Gesetz kam mindestens zehn Jahre zu spät

Die neue Härtefallregelung habe zwar noch einmal Bewegung hineingebracht. Aber für viele sei das Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung, das 2017 auf den Weg gebracht wurde, mindestens zehn Jahre zu spät gekommen, sagte Sigmar Fischer, Vorstandsmitglied der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS), gegenüber der dpa. "Die meisten Betroffenen sind hochbetagt."

Viele seien zwischen 70 und 90 Jahren alt und nutzten kein Internet, sondern Briefpost, Printmedien, Hörfunk und Fernsehen. BISS versuche daher, dort Anlässe für eine Berichterstattung und Information zu schaffen. Der Verein berät Betroffene mit einer eigenen Hotline.

Twitter / BMJV_Bund
Datenschutz-Einstellungen | Info / Hilfe

Homosexuelle Justizopfer können seit 2017 Entschädigung beantragen. Sie wurden offiziell rehabilitiert: Frühere Urteile wurden aufgehoben – außer wenn es um sexuelle Handlungen mit Unter-16-Jährigen ging. Der Staat entschädigt Betroffene seitdem auf Antrag mit pauschal 3.000 Euro, wenn es zur Verurteilung kam und mit 1.500 Euro pro angefangenem Jahr Gefängnis. Seit März dieses Jahres gilt das auch für Untersuchungshaft. Davon unabhängig gibt es zudem 500 Euro Entschädigung für jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren und 1.500 Euro für Betroffene, die unter außergewöhnlich negativen Beeinträchtigungen zu leiden hatten.

Der frühere Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs hatte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe gestellt. Endgültig abgeschafft wurde er erst 1994. In der DDR gab es mit dem Paragrafen 151 eine ähnliche Vorschrift, die kurz vor dem Zusammenbruch des Landes im Juli 1989 abgeschafft wurde. Anders als in der Bundesrepublik wurden in der DDR zwischen 1968 und 1989 auch Lesben mit diesem Gesetz kriminalisiert.

Laut Bundesjustizministerium wurden nach 1945 fast 70.000 Menschen in Ost und West wegen dieser Gesetzesregelungen verurteilt. Viele andere Homosexuelle hätten Ermittlungsmaßnahmen zu erdulden gehabt, seien in Untersuchungshaft gewesen oder hätten erhebliche berufliche, wirtschaftliche oder gesundheitliche Nachteile erlitten. (dpa/cw)

#1 dellbronx51069Anonym
  • 12.09.2019, 11:34h
  • Mir selbst ist ein Fall bekannt .Er wurde durch seine Eltern damals in die Psychiatrie eingewiesen und mit Elektroschocks so lange gefoltert bis er eine geistige Behinderung erlitt.
    Ich könnte kotzen. 1.500 pro Jahr .Das ist lächerlich. Pro Tag , das wäre angemessen. Hier wurde junges Leben von einem Verbrecherregime zerstört.
  • Direktlink »
#2 PetterAnonym
  • 12.09.2019, 18:42h
  • Das wundert mich überhaupt nicht:

    Erstens kam das Gesetz viel zu spät und viele Opfer sind längst verstorben und haben das nicht mehr erlebt.

    Und zweitens macht das Gesetz die Opfer des §175 erneut zu Opfern, indem es sie wieder diskriminiert: viele Opfer werden ja gar nicht rehabilitiert und entschädigt (z.B. wenn sie zwar fast ein Alter hatten, da aber ein Altersgrenzen-Stichtag dazwischen lag).

    Und diejenigen, die entschädigt werden, werden mit lächerlichen Beträgen abgespeist, die nicht mal ein Zehntel dessen betragen, was unschuldig inhaftierte Heteros bekommen.

    Und dass sie nach der Haft oft nicht nur Familie und Freunde verloren haben, sondern auch ihre Berufe und mit lebenslangen Verdienst- und Rentenausfällen leben mussten, wird gar nicht berücksichtigt.

    Und diejenigen, die zwar verurteilt wurden, aber nicht inhaftiert wurden, gehen komplett leer aus. Obwohl auch die oft nie mehr einen Job gefunden haben und entsprechend für den Rest ihres Lebens von Sozialhilfe leben mussten.

    Wie sagte mal ein Opfer:
    ich lasse mich nicht mit Almosen abspeisen. Das kann der Staat sich behalten. So leicht können die sich nicht von ihrer Schuld freikaufen.
  • Direktlink »

Kommentieren nicht mehr möglich
nach oben
Debatte bei Facebook

Newsletter
  • Unsere Newsletter halten Dich täglich oder wöchentlich über die Nachrichten aus der queeren Welt auf dem Laufenden.
    Email: