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Strafprozess

Mit Sex-Fotos erpresst: Schwuler aus Hameln zahlt 118.000 Euro

Ein 32-Jähriger erpresste vor knapp fünf Jahren eine nicht offen lebende Planetromeo-Bekanntschaft – jetzt wurde er zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.


Das Opfer zahlte in acht Schritten insgesamt 118.000 Euro an den Erpresser

  • 20. September 2019, 10:17h 6 2 Min.

Wegen achtfacher Erpressung in einem besonders schweren Fall verurteilte das Schöffengericht Hameln einen 32-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Dies berichtete die "Deister- und Weserzeitung" am Donnerstag.

Der Fall liegt fast fünf Jahre zurück. Der Angeklagte aus Rinteln hatte sein nicht offen schwul lebendes Opfer auf dem schwulen Datingportal Planetromeo kennengelernt und ihn dazu bewegt, ihm Sexbilder zu schicken. Dann drohte er, die Fotos zu veröffentlichen und ihn zu outen, falls er kein Schweigegeld bezahle. Der Mann aus Hameln zahlte dem Erpresser in mehreren Schritten insgesamt 118.000 Euro. Bei der letzten Übergabe am Bahnhof Rinteln war jedoch die Polizei mit dabei.

Auch Schwulen aus Wedemark erpresst

Bereits 2016 war der Erpresser von einem Schöffengericht in Burgwedel wegen derselben Masche zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden (queer.de berichtete). In diesem Fall hatte er von einem heimlich homosexuellen Mann aus Wedemark 2.300 Euro erpresst. Als Motiv gab der Rintelner in beiden Fällen hohe Schulden durch seine Spielsucht an.

Das Urteil von 2016 wurde in die Entscheidung des Schöffengerichts einbezogen. An sein Opfer muss der Angeklagte monatlich 200 Euro als Schadenswiedergutmachung leisten. Von den insgesamt erpressten 118.000 Euro hat er allerdings erst knapp 36.000 Euro zurückgezahlt.

Ein paralleles Verfahren gegen den Bruder des Angeklagten wegen Geldwäsche wurde vom Gericht eingestellt. Die Polizei hatte bei einer Hausdurchsuchung im Zimmer des Bruders Bargeld in fünfstelliger Höhe entdeckt. Bedingung für die Einstellung war, dass er auf die Herausgabe von 4.000 Euro aus dem Verkauf eines Autos zugunsten des Opfers verzichtet. (cw)

#1 Homonklin44Profil
  • 20.09.2019, 10:53hTauroa Point
  • Ah ja, wenn sich der Mensch gedulden kann, und die Spielschulden anderswie vor sich herschieben kann, kann er nach der Bewährungsstrafe so weiter machen. So naive Schwule, die auf diesen seltsamen Portalen blauäugig vertrauen, findet er bestimmt immer wieder neu.
    Eine Therapie wegen der Spielsucht wäre da vielleicht die sinnstiftende Lösung...
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#2 NutzerEhemaliges Profil
  • 20.09.2019, 12:05h
  • ...einmal ganz abgesehen von der Erpressung nebst dubiose Urteil usw...

    Solche Straftaten (hier Erpressung) sind doch nur möglich weil immer noch genug Menschen Angst haben frei raus zu sagen wie sie sexuell orientiert sind. Natürlich muss das nicht bedeuten das man aus seiner sexuellen Orientierung eine Show macht aber die sexuelle Orientierung sollte so "normal" geäußert und ausgelebt werden können wie (...nur Beispiele) die Wahl der Schuhe oder welche Haarfarbe man so trägt.

    Aber auch wenn man propagiert das wir ja alle ach so frei leben können so sind Schwule/Lesben noch lange weit weg von wahrer Freiheit. Das wiederum macht es erst möglich das zum beispiel Erpressungen möglich sind. Nun ja ich würde laut lachen wenn mich wer wegen meiner sexuellen Orientierung erpressen wollte. Auf der anderen Seite muss ich aber auch sagen ich gehe frei raus so wie ich bin und alleine das schmeckt vielen nicht und ich habe schon einiges zu spüren bekommen.

    Da muss man aber auch stark sein. Ich sage nicht das es einfach ist aber da muss man durch. Wir dürfen Angst haben wir dürfen auch weinen aber wir sollten uns weder unter kriegen lassen und erst recht nie erpressen lassen.

    Ein Tipp: wenn du erpresst wirst oder jemand versucht dich zu erpressen - schalte sofort die Polizei ein und sichere selbst so viel Beweise wie möglich denn gerade solchen möglichen Straftäter muss man vor Gericht bringen (... auch wenn manche Urteile zu wünschen übrig lassen...)
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#3 StrottiAnonym
  • 20.09.2019, 13:50h
  • Antwort auf #1 von Homonklin44
  • Die zweite Tat fand, das geht aus den Angaben im Artikel hervor, 2014 statt, der Prozess wegen der ersten Tat 2016, sodass die zweite Erpessung nicht in der Bewährungszeit erfolgte, sondern womöglich sogar bevor der Erpresser wegen der ersten Tat als Täter ermittelt worden war.
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