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Antwort auf FDP-Anfrage
Reform des Transsexuellenrechts liegt auf Eis
Heftige Proteste führten im Mai zur Rücknahme eines enttäuschenden Gesetzentwurfs, der die "Änderung des Geschlechtseintrags" neu regeln sollte – seitdem hat sich in der Bundesregierung nichts getan.

Keine Selbstbestimmung: Für die rechtliche Anerkennung ihres Geschlechts und ihres gewünschten Names müssen trans Menschen in Deutschland vor Gericht erscheinen und zwei teure Gutachten vorlegen
- 21. September 2019, 15:19h 2 Min.
Die geplante Reform des völlig veralteten Transsexuellengesetzes (TSG) aus dem Jahr 1981 kommt nicht voran. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Schriftliche Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Jens Brandenburg hervor.
"Hinsichtlich einer Reform des Transsexuellenrechts ist der politische Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen", erklärte das Ministerium von Horst Seehofer (CSU) in dem auf den 5. September datierten Schreiben (PDF). "Wann ein Entwurf dem Bundeskabinett und später dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird, steht derzeit noch nicht fest."
FDP: "Aussitzen ist keine Lösung"
Brandenburg übte scharfe Kritik an dem "Aussitzen" der Bundesregierung. "Die SPD muss endlich Farbe bekennen. Nach großen Reden in der CSD-Saison und einem halbgaren Referentenentwurf der ehemaligen Justizministerin Barley liegt die TSG-Reform offenbar auf Eis", erklärte der queerpolitische Sprecher der FDP-Fraktion am Samstag in einer Pressemitteilung. "Ministerin Lambrecht muss endlich einen Entwurf zur vollständigen Abschaffung des unsäglichen Transsexuellengesetzes vorlegen. Auch Frau Giffey sollte ihren vielen Worten nun Taten folgen lassen. Aussitzen ist keine Lösung."
Das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium hatten Anfang Mai überraschend einen "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags" vorgestellt, der allerdings bei LGBTI-Verbänden sowie bei FDP, Linken und Grünen auf Ablehnung und Empörung stieß (queer.de berichtete). So wurde im Entwurf weiterhin an einem gerichtlichen Verfahren zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts von trans Menschen festgehalten und statt der bisherigen "Begutachtung" nun eine nachzuweisende "qualifizierte Beratung" gefordert. Die Pläne der Bundesregierung sahen neben wenigen Verbesserungen sogar eine neue Schikane in Form einer verpflichtenden Ehegattenbefragung für verheiratete trans Personen vor.
Weil die Kritik an dem Entwurf nicht abebbte, verzichtete die damalige Justizministerin Katarina Barley (SPD) schließlich Ende Mai darauf, den Gesetzentwurf ins Bundeskabinett einzubringen (queer.de berichtete). Ihre Nachfolgerin und Parteifreundin Christine Lambrecht ist seit dem 27. Juni im Amt.
Die diskriminierenden Regelungen des bisherigen TSG dürften nicht in andere Gesetze übernommen werden, forderte Jens Brandenburg am Samstag. "Die Gängelung transsexueller Menschen durch belastende Gutachten und Gerichtsverfahren muss ein Ende finden", so der queerpolitische Sprecher der FDP im Bundestag. "Statt Misstrauen haben sie Anerkennung und Unterstützung verdient. Über die geschlechtliche Identität eines Menschen kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst." (cw)














