56 Kommentare
- 25.09.2019, 21:00hHamburg
- Biologisch kann auch ein Mann in Form einer Bauchhöhlenschwangerschaft ein Kind austragen und über einen Kaiserschnitt ein Kind gebären! Ist dann ein solcher Mann auch eine Mutter? Medizinisch ist heute vieles möglich, um Kinder zu bekommen!
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- 25.09.2019, 22:12h
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Das wäre aber für beide sicherlich höchst riskant und auch völlig unnötig, da es dazu immer noch einer Eizelle bedarf, die der CIS-Mann nun einmal von Natur nicht produziert.
Es geht meiner Meinung grundsätzlich darum, dass in einem Dukoment festgehalten werden muss, von welcher Person die Ei- und von welcher Person die Samenzelle stammen, aus der das Kind entstanden ist. Das nennt sich Mutter und Vater.
Alles andere lässt sich in der Folge in irgendeiner Form dem entsprechenden Stand des Geschlechts des jeweiligen Elters in Form von weiteren Urkunden anpassen. Die Abstammung an sich ist aber amtlich genau so festzustellen und diese Urkunde dann auch entsprechend so aufzubewahren.
Das ist immer auch im Interesse des Kindes. - |
- 26.09.2019, 00:54h
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"Es geht meiner Meinung grundsätzlich darum, dass in einem Dukoment festgehalten werden muss, von welcher Person die Ei- und von welcher Person die Samenzelle stammen, aus der das Kind entstanden ist."
Wozu soll das in genau dieser Form notwendig sein? - |
- 26.09.2019, 03:39hBerlin
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Versuche in diese Richtung kamen nie über den 6. Monat hinaus. Also red keinen Blödsinn! Was den vorliegenden Fall betrifft:
Laut britischem Gesetz war ein anderes Urteil nicht möglich. Also sollte man das Gesetz ändern oder erweitern. - |
- 26.09.2019, 08:46h
- Im Urteil wird aber sich gerade nicht auf die Abstammung bezogen sondern den Akt des Gebärens. Somit ist bei surrogacy auch nicht die etwaige Eizellenspenderin als Mutter einzutragen, sondern die Leihmutter. In wie weit ein eingetragener Vater, wenn or nicht selbst der Gebärende ist, tatsächlich mit dem Kind verwand ist, ist ohnehin selten erwiesen. Wie dem Kindeswohl zuträglich sein soll, dass der einzig zur verfügung stehende elternteil ständig zwangsgeoutet wird, halted ich für äusserst fraglich. Das Einzige, das hier meines Erachtens geschützt wird ist das 'Recht' von Transphobikern auf Diskriminierung.
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- 26.09.2019, 08:47h
- Keine Fake News, bitte. Eine Bauchhöhle ist keine Gebärmutter. Würde man einem Mann dort eine befruchtete Eizelle implantieren, wäre immer noch keine Nährstoff- und Sauerstoffversorgung möglich bzw. es würde einfach nur ausgeschieden werden.
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- 26.09.2019, 09:25h
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Jeder einzelne deiner Abasätze verbreitet mindestens einen rückwärtsgewandten Unsinn.
1.
Motorradfahren bei Schwangerschaft ist vermutlich in etwa ebenso riskant.
2.
Wieso soll angeblich in der Geburtsurkunde festgehalten werden "müssen", woher Ei und woher Samen kam? Bei beispielsweise dem Eintrag "Vater unbekannt" ist das auch nicht der Fall. In meiner GEburtsurkunde steht jedenfalls nichts von "Ei" oder "Samen".
Der Eintrag "parent" würde festhalten, von wem der neu geborene Mensch abstammt, das reicht für alle weiteren rechtlichen Belange aus.
Die Bezeichnung als "Vater" und "Mutter" ist kulturell willkürlich, da (wie andernorts) gibt es nichts Gottgebenes. Kultur und denkende Zivilisationen ändern sich (nur Religionen bleiben stehen oder wollen zurückdrehen).
3. Das Geschlecht der Eltern ist belanglos für das weitere Leben des neu geborenen Menschen. Erheblich ist allein die elterliche Genetik.
4.
Eine willkürlich bezeichnende Eintragung eines Elternteils als "Vater", "Mutter" oder meinetwegen auch als "Regenzweig" ist für das Kind nicht "wichtig". Wichtig ist nur, dass "Regenzweig" das Kind liebt, fördert, nicht religiös gehirnwäscht und beschützt. Gleiches gilt für das hier verwehrte "parent". - |
- 26.09.2019, 09:43h
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Das ist dringend notwendig!
Kindergarten und Schule könnte nämlich möglicherweise sonst entgehen, dass sie das Kind einer Person mit dem Stempel "unnormal" aufnehmen sollen.
Da bräuchte eine Trans*-Person sich nicht ständig outen, OBWOHL diese Trans*-Person so dreist war, sich nicht sterilisieren/kastrieren zu lassen, was man ja eigentlich von "solchen Leuten" immer noch erwarten sollte. Es gäbe keinen Klatsch und Tratsch, und die anderen Eltern würden gar nicht bei nächster Gelegenheit aufs Auge gedrückt bekommen, von welchem Elter sie sich da besser fernhalten sollen.
Was außerdem auch unbedingt notwendig ist, um die öffentliche Ordnung zu gewährleisten, ist die Erschwerung bis hin zur Verunmöglichung gemeinsamer Reisen in viele Länder mit Grenzübergang, solange das Kind minderjährig ist. Es gibt Leute, die sollten das sowieso am besten gar nicht dürfen, sich ihren Urlaubsort frei aussuchen, und die Angst davor, an der Grenze zur Identitätsklärung wegen widersprüchlicher Dokumente festgehalten und ggf. auch vom betreffenden Kind dazu getrennt zu werden, ist insofern unabdingbar.
Man sieht also: Ganz offensichtlich IST das notwendig.
Alles andere würde die staatlich unterstützte Gängelung von "Andersartigkeit" einschränken, die gewisse Menschen eben schlicht und ergreifend verdient haben, wenn sie meinen, so leben zu müssen, wie sie das dann tun. Als ob irgendwelche OP-Verbote aufgrund von Menschenwürde jetzt tatsächlich eine Erlaubnis darstellen sollten, die Organe, die man sich nicht mehr verstümmeln lassen muss, am Ende auch noch benutzen zu dürfen.
Am Ende gibt's noch Kinder mit zwei Vätern.
Wo kämen wir denn da hin.
*das mit dem Sarkasmus schreib ich wohl lieber mal dazu - |
- 26.09.2019, 11:00hHannover
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""Jeder einzelne deiner Abasätze verbreitet mindestens einen rückwärtsgewandten Unsinn.""..
Naja..
99 Prozent aller "Bauchhöhlen-Schwangerschaften die zu einem Ende gekommen sind waren für die "Mutter" tödlich, alle anderen für die Föten..
""2.
Wieso soll angeblich in der Geburtsurkunde festgehalten werden "müssen", woher Ei und woher Samen kam? Bei beispielsweise dem Eintrag "Vater unbekannt" ist das auch nicht der Fall.""..
Aha..
Steht dann in der Geburtsurkunde so genannter Findelkinder auch "Mutter unbekannt" drin ?
Und änderte das etwas an dem vorliegendem Fall ?
Wieso soll das also dann als "Argument" herhalten ?
Wobei es dann noch dem Punkt 3 widerspricht :
""3. Das Geschlecht der Eltern ist belanglos für das weitere Leben des neu geborenen Menschen. Erheblich ist allein die elterliche Genetik.""..
Äh ?
Die Genetik ist ebenfalls irrelevant, denn Geburtsurkunden "regeln" die Abstammung, und haben Auswirkungen auf das Erbrecht..
Allein der Name des Kindes und die Namen der Eltern entfalten hier Relevanz..
Alle anderen "Informationen" bezüglich des "Geschlechtes des Kindes" UND der Eltern sind überflüssig..
Was dann auch den Weg dazu ebnet sowohl 2 Frauen als auch 2 Männer, oder auch einfach nur 2 MENSCHEN als Eltern einzutragen..
Und dazu dann auch noch die Möglichkeit bietet 3, 4 oder vielleicht sogar 5 Menschen als Eltern einzutragen.. - |
- 26.09.2019, 14:23h
- Gan abgesehen von der irreführenden Diskussion über Bauchhöhlenschwangerschaften von Cis-Männern ist es tatsächlich schon erstaunlich, wie sehr man an den Wörtern "Mutter" und "Vater" hängt, obwohl es seit Jahren und Jahrzehnten üblich ist, dass bei Schulzeugnissen die Unterschrift der "Erziehungsberechtigten" anstatt der Eltern verlangt wird (obwohl beides meist gleichbedeutend ist), ohne dass sich irgendjemand darüber beschweren würde, es es handle sich um eine Herabwürdigung der Elternrolle.
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