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Polizeibericht
Berlin: Mann homophob beleidigt
Erneut meldet die Hauptstadt-Polizei einen homophoben Übergriff, dieses Mal aus Tiergarten.

Erneut meldet die Polizei in der Bundeshauptstadt einen offenbar homophob motivierten Übergriff (Bild: Polizei Berlin / Youtube)
- 27. September 2019, 07:55h 2 Min.
Nach Angaben der Berliner Polizei ist es am Donnerstagnachmittag in Tiergarten zu einer Beleidigung mit homophobem Hintergrund gekommen. Gegen 17 Uhr war demnach ein 54-Jähriger auf seinem Fahrrad im Großen Tiergarten unterwegs, als er von zwei Mitarbeitern des privaten Sicherheitsdienstes der Grünanlage angesprochen und homophob beleidigt worden sein soll.
Da die beiden Männer ihre Namen nicht nennen wollten, riss der Radfahrer am Namensschild eines Mitarbeiters, woraufhin er vom Rad gestoßen wurde und stürzte. Die Männer flüchteten noch vor Eintreffen der alarmierten Polizeibeamten. Der 54-Jährige wollte sich selbst in ärztliche Behandlung begeben.
Der Berliner Staatsschutz ermittelt
Wie in solchen Fällen üblich, hat der für Hasskriminalität zuständige Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt Berlin die weiteren Ermittlungen übernommen.
Die Berliner Polizei macht mögliche Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität gezielt in Polizeimeldungen publik und meldet diese daher vergleichsweise häufig der Öffentlichkeit. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft in Berlin haben eigene Ansprechpartner für LGBTI.
Diese Woche hat die Bundesregierung in der Antwort auf einen Kleine Anfrage der Linksfraktion bekanntgegeben, dass die Zahl der deutschlandweit gemeldeten queerfeindlichen Straftaten binnen eines Jahres um 46 Prozent angestiegen ist (queer.de berichtete). Die demokratischen Oppositionsparteien und LGBTI-Aktivisten forderten daraufhin die Bundesregierung auf, gezielt mit einem Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie vorzugehen. Die Grünen hatten bereits im Mai beantragt, für einen derartigen Plan 35 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen (queer.de berichtete). (pm/cw)














Sollte man behandlungsbedürftige Verletzungen erleiden, könnte es eine Pressemitteilung geben, allerdings für Hasskriminalität muss man zu einer religiösen oder ethnischen Minderheit gehören.