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  • 03. Dezember 2003 - 1 Min.

Bern. Mit 118 zu 50 Stimmen hat am Dienstag der Schweizer Nationalrat einem Gesetz für eine registrierte Partnerschaft von Schwulen und Lesben verabschiedet. Damit sind Homo-Paare in absehbarere Zeit künftig beim Erbrecht, dem Sozialversicherungsrecht, dem Ausländerrecht sowie der beruflichen Vorsorge weitestgehend gleichgestellt. Abgelehnt wurde dagegen ein Angleichung beim Adoptionsrecht. Kantonale Regelungen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften wie sie bereits in Zürich und Genf gelten, werden durch die neue Bundesregelung ersetzt. Die Schweizer Schwulenverbände haben die Verabschiedung des Gesetzes generell begrüßt, die Ablehnung des Parlaments beim Adoptionsrecht jedoch kritisiert. Letzte Hürde ist der Ständerat, den das Gesetz ebenfalls noch passieren muss. Konservative Politiker kündigten bereits ihren Widerstand an und wollen mit einer Volksabstimmung das Vorhaben verhindern. (cs)

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