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Antrag von FDP, Linken und Grünen
Bundestag debattiert im November über LGB-Schutz im Grundgesetz
Die demokratischen Oppositionsparteien setzen sich in einem interfraktionellen Antrag für den verfassungsrechtlichen Schutz von Homo- und Bisexuellen ein.

Der Diskriminierungsschutz wurde 1994 bereits um das Merkmal "Behinderung" ergänzt – nun soll nach dem Willen der demokratischen Opposition auch "sexuelle Identität" aufgenommen werden (Bild: Tim Reckmann / flickr)
- 25. Oktober 2019, 12:15h 2 Min.
Am 7. November steht das Thema LGBTI-Diskriminierungsschutz nach Angaben der grünen Bundestagsfraktion wieder auf der Agenda des Deutschen Bundestages: Die Abgeordneten sollen dann über einen Antrag (PDF) von FDP, Linken und Grünen debattieren, der vergangenen Monat von den drei Fraktionen vorgestellt worden war (queer.de berichtete).
Sexuelle und geschlechtliche Minderheiten werden zwar im Moment durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus dem Jahr 2006 vor Diskriminierung geschützt, allerdings nicht im Grundgesetz-Artikel 3. Dort heißt es derzeit lediglich: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Laut dem Antrag soll dieser Artikel um drei Worte ergänzt werden: Nach "seines Geschlechtes" sollen die Worte "seiner sexuellen Identität" und ein Komma hinzugefügt werden.
AGG nicht ausreichend
Laut den Antragstellern bietet das allgemeine Diskriminierungsverbot derzeit keinen ausreichenden Schutz von Lesben, Schwulen und Bisexuellen. Gefährlich sei, dass der Gesetzgeber gegenwärtig mit einfacher Mehrheit den Schutz von sexuellen Minderheiten einfach wieder abschaffen könne. Laut einer Umfrage aus diesem Frühjahr gibt es in der deutschen Bevölkerung eine Mehrheit für diese Initiative (queer.de berichtete).
Einen gesonderten Schutz für Transpersonen sieht der Gesetzentwurf nicht vor, da die geschlechtliche Identität bereits unter das Merkmal "Geschlecht" falle. Dies habe das Bundesverfassungsgericht 2017 in seinem Urteil zum dritten Geschlechtseintrag betont.
Um den Entwurf zu verabschieden ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Die SPD zeigt sich dafür zwar offen, allerdings gibt es in der Union unterschiedliche Ansichten. Nach den augenblicklichen Mehrheitsverhältnissen ist die Unterstützung von CDU/CSU zwingend notwendig. (dk)
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