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Antrag von FDP, Linken und Grünen

Bundestag debattiert im November über LGB-Schutz im Grundgesetz

Die demokratischen Oppositionsparteien setzen sich in einem interfraktionellen Antrag für den verfassungsrechtlichen Schutz von Homo- und Bisexuellen ein.


Der Diskriminierungsschutz wurde 1994 bereits um das Merkmal "Behinderung" ergänzt – nun soll nach dem Willen der demokratischen Opposition auch "sexuelle Identität" aufgenommen werden (Bild: Tim Reckmann / flickr)

  • 25. Oktober 2019, 12:15h 28 2 Min.

Am 7. November steht das Thema LGBTI-Diskriminierungsschutz nach Angaben der grünen Bundestagsfraktion wieder auf der Agenda des Deutschen Bundestages: Die Abgeordneten sollen dann über einen Antrag (PDF) von FDP, Linken und Grünen debattieren, der vergangenen Monat von den drei Fraktionen vorgestellt worden war (queer.de berichtete).

Sexuelle und geschlechtliche Minderheiten werden zwar im Moment durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus dem Jahr 2006 vor Diskriminierung geschützt, allerdings nicht im Grundgesetz-Artikel 3. Dort heißt es derzeit lediglich: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Laut dem Antrag soll dieser Artikel um drei Worte ergänzt werden: Nach "seines Geschlechtes" sollen die Worte "seiner sexuellen Identität" und ein Komma hinzugefügt werden.

AGG nicht ausreichend

Laut den Antragstellern bietet das allgemeine Diskriminierungsverbot derzeit keinen ausreichenden Schutz von Lesben, Schwulen und Bisexuellen. Gefährlich sei, dass der Gesetzgeber gegenwärtig mit einfacher Mehrheit den Schutz von sexuellen Minderheiten einfach wieder abschaffen könne. Laut einer Umfrage aus diesem Frühjahr gibt es in der deutschen Bevölkerung eine Mehrheit für diese Initiative (queer.de berichtete).

Einen gesonderten Schutz für Transpersonen sieht der Gesetzentwurf nicht vor, da die geschlechtliche Identität bereits unter das Merkmal "Geschlecht" falle. Dies habe das Bundesverfassungsgericht 2017 in seinem Urteil zum dritten Geschlechtseintrag betont.

Um den Entwurf zu verabschieden ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Die SPD zeigt sich dafür zwar offen, allerdings gibt es in der Union unterschiedliche Ansichten. Nach den augenblicklichen Mehrheitsverhältnissen ist die Unterstützung von CDU/CSU zwingend notwendig. (dk)

-w-

#1 Taemin
  • 25.10.2019, 14:53h
  • Bei den vorigen Koalitionsverhandlungen hatte die SPD es wieder mal in der Hand, den Art. 3 zu ergänzen. Nix war's.
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#2 Carsten ACAnonym
  • 25.10.2019, 15:44h
  • "Die SPD zeigt sich dafür zwar offen, allerdings gibt es in der Union unterschiedliche Ansichten."

    Im Reden ist die SPD immer ganz groß, aber dann handelt sie doch genau gegensätzlich. (siehe, wie die SPD und die Union aktuell in der EU besseren Diskriminierungsschutz blockieren).

    Wenn die SPD es wirklich ernst meinte, könnte sie ja auch mal die Koalition davon abhängig machen. Wann sonst, wenn nicht bei Grundrechten?!

    Und dann würde man sehen, wie schnell Angela Merkel dafür sorgt, dass auch die Union mitstimmt. Denn auch für die Union kämen Neuwahlen jetzt zur Unzeit.

    Aber mein Tipp ist, dass auch diesmal die SPD wieder mal viel redet, aber dann doch gegenteilig handeln wird.
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#3 FinnAnonym

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